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Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind insbesondere die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes sowie der physikalischen Einwirkungen im Zusammenhang mit den Arbeitsabläufen und der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Die erforderliche Maßnahmen sind u.a. nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene ...
Stand: 16.05.2024
Dialog: 6696
Beschäftigt ein Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dieses gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Waschgelegenheiten und Toiletten (§ 3a Absatz 2 ...
Stand: 28.08.2020
Dialog: 15894
des Anhangs der Verordnung (Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen). Die Beurteilung des Telearbeitsplatzes ist erforderlich, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die Arbeitsbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedingungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenart von Telearbeitsplätzen - Arbeiten in Privaträumen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28278
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wird unter dem Punkt 6.1 folgendes ausgeführt:"(8) Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 16048
Bei der Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Unter der Nummer 6 des Anhangs der ArbStättV finden sich die Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Dort ist unter anderem Folgendes nachzulesen:"6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze[...](9) Werden an einem Arbeitsplatz mehrere ...
Stand: 25.01.2025
Dialog: 44063
In der DGUV Information 215-441 finden Sie unter Flächen am Arbeitsplatz den folgenden Hinweis:"In der ASR V3a.2 werden Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Verkehrswegen gestellt. Zum Beispiel müssen die lichte Breite von Verkehrswegen mindestens 1000 mm und von Türen mindestens 900 mm aufweisen.Verkehrs- und Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden oder sich mit Bewegungs ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27324
, dass wenn der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen beschäftigt, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften ...
Stand: 07.04.2024
Dialog: 43594
In dem für die Gestaltung und Erfassung der täglichen Arbeitszeit maßgeblichen Arbeitszeitgesetz – ArbZG ist vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit (8 Stunden werktäglich) der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen hat, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 11159
für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen".Unter dem Punkt 5 Absatz 1 ist zu den Grundflächen am Arbeitsplatz folgendes nachzulesen:"(1) Die erforderlichen Grundflächen für Arbeitsräume ergeben sich aus folgenden Flächen: - Bewegungsflächen der Beschäftigten am Arbeitsplatz, - Flächen für Verkehrswege einschließlich der Fluchtwege und Gänge zu den Arbeitsplätzen ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 42486
für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen". Hier finden sich grundlegende Vorgaben zu den Grundflächen von Arbeitsräumen.Unter der Punkt 4 Absatz 4 ist jedoch folgende Einschränkung nachzulesen:"Für bestimmte Arbeitsplätze, z. B. Kassenarbeitsplätze, Schulungs- und Besprechungsarbeitsplätze, Arbeitsplätze in Operationsbereichen, können auf Grund ihrer ...
Stand: 04.10.2017
Dialog: 30433
, dass verkehrsrechtliche Vorschriften die Gestaltung der Arbeitsplätze regeln. D. h. die Arbeitsstättenverordnung ist - mit Ausnahmen der genannten Ausnahmen - für Transportmittel im öffentlichen Verkehr nicht heranzuziehen. Transportmittel, die von Beschäftigten benutzt werden, sind jedoch Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Auf diese Arbeitsmittel finden die unter Nummer 1 des Anhangs ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Arbeitsumfanges ausreichende Bewegungsfreiheit vorhanden ist.Hinweise zur Gestaltung von Küchenarbeitsplätzen sind u.a. in der DGUV Regel 110-003 "Branche Küchenbetriebe" enthalten. Als Stand der Technik haben sich demnach, nach den bisherigen Erfahrungen folgende Abmessungen bewährt: Für jeden Beschäftigten sollte an seinem Arbeitsplatz mindestens eine freie Bewegungsfläche von 1,50 m² zur Verfügung stehen ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 11897
Absatz 2 BetrSichV ist bei der Gefährdungsbeurteilung insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:"1.die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung,2.die sicherheitsrelevanten einschließlich der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 3723
Für das Errichten und Betreiben von Arbeitsplätzen ist die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV maßgebliche Rechtsvorschrift. Zur Arbeitsstättenverordnung sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) veröffentlicht, die die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung konkretisieren. Neben den Anforderungen der ArbStättV haben die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 13881
und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 29621
Grundlegende Anforderungen an die ergonomische Gestaltung von Software finden sich unter Ziffer 6.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen: "(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 22384
Bei dem von Ihnen beschriebenen Homeoffice-Arbeitsplatz handelt es sich gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) um einen Telearbeitsplatz (§ 2 Abs.7 ArbStättV):"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43264
Aufsichtspersonen beraten Sie gerne hinsichtlich der Gestaltung des Arbeitsplatzes. ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 27395
Nein, die Personaltoilette benötigt keinen Vorraum.Nach § 2 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Arbeitsräume die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. Nach Absatz 4 sind Arbeitsplätze Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind. Diese Definitionen treffen auf einen Flur nicht zu.Anforderungen an die Gestaltung ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 30881
der Arbeitgeber eine Fußstütze und einen Manuskripthalter zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann.(8) Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42406