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werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Grund seiner durchgeführten Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz) eine Bewertung der Tätigkeiten im Außendienst durchzuführen. Hierbei sollte er die Erkenntnisse des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigen. Dabei ist auch zu bewerten, ob für die Arbeit Arbeitskleidung vorgesehen ist, oder ob die Arbeitskleidung nur ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
Die DGUV Information 214-010 "Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten" gibt Hinweise für die Vorbereitung und die sichere Durchführung von Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten. ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 1835
der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 978
Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- entsprechen (Raumtemperaturen, Belichtung, Sichtverbindung nach Außen etc.). In Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonst anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 2415
und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens die Räume nutzen oder ihre Arbeit verrichten können. (2) Die Abmessungen der Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung. (3) Die Größe des notwendigen Luftraumes ist in Abhängigkeit von der Art der physischen ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 42222
"Sanitärräume" werden diese Anforderungen an die Bereitstellung konkretisiert.Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50 m und darf 100 m nicht überschreiten. Weitere Forderungen sind: im gleichen Gebäude, nicht weiter als eine Etage entfernt, der Weg dorthin soll nicht durchs Freie führen.Die "Abmessungen" (Bewegungsflächen, Mindestmaße, Öffnungsrichtungen der Türen etc.) ergeben ...
Stand: 07.12.2018
Dialog: 28323
befinden.Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume".Für Toilettenräume gilt nach Punkt 5.2 Absatz 1 Folgendes:"Die Toilettenräume müssen sich in der Nähe der Arbeitsplätze, der Pausen-, Bereitschafts-, Wasch- oder Umkleideräume befinden. Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50m sein und darf 100 m nicht überschreiten ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 5258
Grundsätzliche Anforderungen an Fluchtwege finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.In § 4 (4) heißt es:"[…](4) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sic ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 21656
Die in der Anfrage beschriebene Haltung ist bei Freistrahlarbeiten sehr häufig zu beobachten. Eine Alternative ist das Tragen des Schlauchs auf der Schulter, wobei die größere Schlauchlänge zwangsläufig ein höheres Gewicht bedeutet. Eine Bindung des Schlauchs an den Körper bzw. den Schutzanzug (z. B. mittels Tragegurt) könnte zwar zur Entlastung der linken Hand führen, behindert aber die Bewegungs ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 65
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) wird bezüglich spezieller Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen im Anhang unter Teil 4 (2) Nr.1 folgendes ausgeführt:"Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 16487
Generell gilt, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, mit Schutzvorrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
nicht unterschritten werden darf. Eine Unterschreitung der Mindesthöhe an Türen und Toren im Verlauf von Wartungsgängen von maximal 0,10 m kann vernachlässigt werden (siehe ASR A1.7 „Türen und Tore“). Weitere Hinweise: Relevant ist in Bezug auf den Wartungsgang auch Nummer 2.1 Absatz 1 des Anhangs: "Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 22079
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht muss sichergestellt sein, dass sich Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen leicht und ohne besondere Hilfsmittel von innen öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden. Eine entsprechende Forderung wird unter Nummer 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestellt und wi ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 14125
Wenn in einem Unternehmen auf Grund der ausführenden Tätigkeiten Waschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind, müssen diese auch bereitgestellt werden.Die in der ASR A 4.1 genannte Abhängigkeit von Handwaschbecken bezüglich der Anzahl der Beschäftigten in den Tabellen 4, 5.1 und 5.2 bezieht sich auf eine gleichzeitig niedrige oder gleichzeitig hohe Nutzung der Waschplätze. ...
Stand: 05.09.2018
Dialog: 42432
Im Arbeitsschutzrecht, hier speziell unter § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV ist der Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch verankert. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch gesch ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13022
In den einschlägigen Regelwerken wird gefordert, dass Arbeitsstätten mit Feuerlöschern auszurüsten sind. Im Gegensatz zur ungehinderten Benutzung von Notausgängen sind die Anforderungen an die Zugänglichkeit von Feuerlöschern dahingehend festgelegt, dass diese gut sichtbar und im Brandfall leicht zugänglich angebracht sein müssen sowie vor Beschädigung und Witterungseinflüssen geschützt sein solle ...
Stand: 05.10.2023
Dialog: 5428
in Luftlinie gemessen vom entferntesten Aufenthaltsort bis zu einem Notausgang bzw. gesicherten Bereich.Die zulässige Länge des Fluchtweges ergibt sich aus Abschnitt 5 Absatz 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Fluchtwege und Notausgänge“ (ASR A2.3). Demnach muss der Hauptfluchtweg möglichst kurz sein und darf beispielsweise für Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung bis zu 35 Meter betragen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 7198
In der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wird im Anhang festgelegt, dass die Arbeitsflächen entsprechend der Arbeitsaufgabe so zu bemessen sind, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Handballe ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 24456
Für Ihre Frage ist die ASR A1.8 "Verkehrswege", Abschnitt 4.6.2 Abs. 3 einschlägig. Dort steht:"[…] Im Allgemeinen darf der Abstand von der Standfläche bis zum untersten Steigeisen bei Steigeisengängen höchstens einen Steigeisenabstand, abweichend davon in Schächten zwei Steigeisenabstände, betragen. Die Steigeisenabstände dürfen maximal 333 mm betragen. Der lotrechte Abstand zwischen oberstem ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 27572
Tätigkeiten, auch regelmäßig wiederkehrende und länger andauernde Tätigkeiten unter Schwerlastregalen sind nicht verboten, wenn vor Aufnahme dieser Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird und die sich daraus ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen insbesondere die Standsicherheit des Regals und der Schutz vor herabfallenden Gegens ...
Stand: 11.09.2014
Dialog: 21933