Ergebnisse 1 bis 20 von 331 Treffern
für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen".Unter dem Punkt 5 Absatz 1 ist zu den Grundflächen am Arbeitsplatz folgendes nachzulesen:"(1) Die erforderlichen Grundflächen für Arbeitsräume ergeben sich aus folgenden Flächen: - Bewegungsflächen der Beschäftigten am Arbeitsplatz, - Flächen für Verkehrswege einschließlich der Fluchtwege und Gänge zu den Arbeitsplätzen ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 42486
zum Thema "Bewegungsfläche": Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können. In der ASR A1.2 ist nachzulesen, dass die Bewegungsfläche mindestens 1,50 m2 betragen muss. Ist dies aus betriebs-technischen Gründen nicht möglich, muss den Beschäftigten in der Nähe des Arbeitsplatzes eine mindestens 1,50 m2 große ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13758
Gegenständen betrachtet werden. Demgegenüber ist es aber nicht möglich, unter einem Schwerlastregal einen regelrechten ständigen Arbeitsplatz einzurichten. Dies folgt aus der Ziffer 5.1.5 Abs. 1 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen". Dort wird festgelegt, dass Bewegungsflächen von Arbeitsplätzen sich nicht mit Stellflächen für Arbeitsmittel, Einbauten ...
Stand: 11.09.2014
Dialog: 21933
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- und Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sollen die Bewegungs- und Verkehrsflächen festgelegt werden. In der Arbeitsstättenverordnung steht im Anhang, Ziffer 3.1 zum Thema "Bewegungsfläche": Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 13296
Für die Breite der angesprochenen Bewegungsfläche zwischen den Küchengeräten und der "Bedienungstheke" gibt es keine verbindlichen Maßvorgaben. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Erfordernisse eigenverantwortlich ermitteln. Grundsätzlich müssen Arbeitsräume so bemessen sein, dass an den Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe und des zu erwartenden ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 11897
Gemäß Ziffer 5.1.5 Abs. 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" dürfen sich die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz und die Funktionsfläche selbst genutzter Einbauten überlagern. Die zum Öffnen von Schranktüren nötige Funktionsfläche darf also in die geforderte Bewegungsfläche des selben Nutzers hineinragen. Die DGUV Information 215-441 (bisher: BGI ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 22491
"Sanitärräume". Nach Punkt 6.3 der ASR A4.1 müssen in Waschräumen die Mindestmaße der Abbildung 5 eingehalten werden. In dieser Abbildung ist für einen Waschplatz eine Bewegungsfläche von mind. 600 mm x 800 mm vorgegeben. Wie sich aus dem ersten Absatz der o. a. Ziffer ergibt, müssen Bewegungsflächen vor Wasch- und Duschplätzen zur Verfügung stehen. Obwohl es für Duschen keine explizite Aussage hinsichtlich ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19515
In Ihrem Fall sind die Besprechungsräume als Einbauten zu sehen. Somit ist die Fläche der Besprechungsräume von der vorhandenen Gesamtfläche abzuziehen. Die Besprechungsräume können nicht anteilig den Arbeitsplätzen zugerechnet werden. Gemäß Ziffer 4 Abs. 2 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2 – Raumabmessungen und Bewegungsflächen – muss am Arbeitsplatz ausreichend ...
Stand: 10.09.2015
Dialog: 24728
konkretisiert. Für Raumabmessungen/Bewegungsflächen am Arbeitsplatz ist die gleichnamige ASR A1.2 heranzuziehen. In Kapitel 5 der ASR A1.2 werden Regelungen zu den Raumgrößen getroffen: " (1) Die erforderlichen Grundflächen für Arbeitsräume ergeben sich aus folgenden Flächen: - Bewegungsflächen der Beschäftigten am Arbeitsplatz, - Flächen für Verkehrswege einschließlich der Fluchtwege und Gänge ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
Festlegungen bezüglich des nötigen Raum- und Platzbedarfes für einen Büroarbeitsplatz sind in der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV und speziell für Bildschirmarbeitsplätze in Kap. 6 des Anhangs zur ArbStättV der getroffen.Die Anforderungen an Platzbedarf/Bewegungsflächen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 - Raumabmessungen und Bewegungsflächen konkretisiert ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 7629
Für die Bürocontainer auf Baustellen gelten die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen".In den Begriffsbestimmungen nach § 2 der ArbStättV ist u. a. Folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten sind:Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 42332
zur ArbStättV wird eine ausreichende Bewegungsfläche und günstige Arbeitsplatzanordnung gefordert.Die unbestimmten Rechtsbegriffe in der ArbStättV und in deren Anhang werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisiert. Für Raumabmessungen/Bewegungsflächen am Arbeitsplatz ist die gleichnamige ASR A1.2 heranzuziehen.In Kapitel 5 der ASR A1.2 werden Regelungen zu den Raumgrößen getroffen:"(...)(3 ...
Stand: 13.01.2025
Dialog: 4231
. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 09.01.2025
Dialog: 22777
Die Frage berührt die Rechtsbereiche des Arbeitsschutzes und des Baurechts (Brandschutz). Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht erscheint eine gemeinsame Nutzung einer Eingangstür und in derem Verlauf das Büro inklusive Treppe zum Wohnraum möglich. Es sollten dabei Bewegungsflächen und Verkehrsflächen am Arbeitsplatz, die Fluchtwegmöglichkeiten aus dem Büro und evtl. psychische Belastungen ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 5818
Zu Frage Nr. 1 Damit die Beschäftigten in der Umkleide über eine ausreichende Bewegungsfläche verfügen können, muss der Arbeitgeber ermitteln, wie viele Beschäftigte sich gleichzeitig in den Umkleideräumen befinden. Hierzu findet sich folgende Kommentierung zur Arbeitsstättenverordnung: „Aus der Zahl der einen Umkleideraum regelmäßig und gleichzeitig nutzenden Beschäftigten bemisst ...
Stand: 05.12.2016
Dialog: 27279
:- Bewegungsflächen der Beschäftigten am Arbeitsplatz,- Flächen für Verkehrswege einschließlich der Fluchtwege und Gänge zu den Arbeitsplätzen und zu gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen,- Stellflächen für Arbeitsmittel, Einbauten und Einrichtungen,- Funktionsflächen für alle Betriebs- bzw. Benutzungszustände von Arbeitsmitteln, Einbauten und Einrichtungen und- Flächen für Sicherheitsabstände ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 42222
Belastung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen zu bemessen."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen".In den Begriffsbestimmungen unter dem Punkt 3 werden die verschiedenen Bürotypen beschrieben. Besonders möchten wir die folgenden ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43895
und über einen gemeinsamen Flur zugänglich. Mehrpersonenbüros umfassen in der Regel bis sechs Büro- oder Bildschirmarbeitsplätze.Unter dem Punkt 5 finden sich die Anforderungen an die Grundflächen von Arbeitsräumen. Hier läßt sich u. a. folgendes nachlesen:"(1) Die erforderlichen Grundflächen für Arbeitsräume ergeben sich aus folgenden Flächen:- Bewegungsflächen der Beschäftigten am Arbeitsplatz,- Flächen für Verkehrswege ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42947
Bewegungsfläche mindestens 1,50 m2 betragen, wobei die Breite und Tiefe des Arbeitsplatzes jeweils mindestens 1,00 m groß sein müssen. Entsprechend Ihrer Beschreibung ist davon auszugehen, dass es sich bei den Arbeitsplätzen im Großraumbüro um Bildschirmarbeitsplätze handelt. Folglich sind die spezifischen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze, geregelt unter Nummer 6 im Anhang der ArbStättV ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 27676
es zu keiner Beeinträchtigung der Sicherheit, der Gesundheit oder des Wohlbefindens der Beschäftigten kommen. (6) Sollen Räume mit Schrägdecken als Arbeitsräume genutzt werden, müssen die Anforderungen an Aufenthaltsräume mit Schrägdecken nach Landesbaurecht erfüllt sein. Über den Arbeitsplätzen und freien Bewegungsflächen sind die Anforderungen des Absätze 2 bis 5 einzuhalten. Für die Anforderungen ...
Stand: 07.12.2016
Dialog: 4835