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und für Fahrzeuge sowie dazugehörige Anhänger, die für die Beförderung von Personen und den Gütertransport bestimmt sind...."Somit ist in Ihrem Fall die ASR A1.8 nicht anzuwenden, sondern die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit ihren Anhängen.Die BetrSichV fordert, dass Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen dürfen, die hinsichtlich ihrer Verwendung ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 42568
(BetrSichV). Die Benutzung von Gerüsten durch Beschäftigte wird durch die Nummer 3.1 und 3.2 Anhang 1 BetrSichV geregelt.Unter 3.1.8. Anhang 1 BetrSichV ist festgelegt, dass Arbeiten auf Gerüsten nur dann ausgeführt werden dürfen, wenn die Witterungsverhältnisse die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Arbeiten nicht begonnen oder fortgesetzt ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
es bei der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus. Das Fahrzeug und die Auf-/Einbauten sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV und somit ist diese vollumfänglich anzuwenden. Im Anhang 1 unter der Nummer 1 finden sich die besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln.Hinweise:Auf die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" möchten wir hinweisen.Weitere Anforderungen ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42337
Ein Bockgerüst ist als Werkzeug ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Anhang 1 Nummer 3 der BetrSichV ist zu beachten, da diese Anforderungen bei zeitweiligem Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen unter Verwendung von Gerüsten gelten. Gemäß Anhang 1 Nummer 3.1.5 ist an Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung eine Absturzsicherung vorzusehen.Der Begriff ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 42667
Eine pauschale Aussage ist uns vom Schreibtisch aus leider nicht möglich. Zunächst einmal handelt es sich bei dem beschriebenen Fahrzeug um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 42528
gegen Absturz werden in § 9 der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" erläutert. Absturzsicherungsmaßnahmen sind daher zwingend erforderlich.Gemäß Abschnitt 3.2.6 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person auf-, ab- oder umgebaut werden dürfen. Zudem müssen die fachlich hierfür geeigneten ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835
, dass verkehrsrechtliche Vorschriften die Gestaltung der Arbeitsplätze regeln. D. h. die Arbeitsstättenverordnung ist - mit Ausnahmen der genannten Ausnahmen - für Transportmittel im öffentlichen Verkehr nicht heranzuziehen. Transportmittel, die von Beschäftigten benutzt werden, sind jedoch Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Auf diese Arbeitsmittel finden die unter Nummer 1 des Anhangs ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Treppentürme sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Somit gelten neben den Anforderungen zur Bereitstellung durch den Arbeitgeber und die Benutzung durch den Arbeitnehmer auch die Mindestvorschriften gemäß Anhang 2 BetrSichV sowie die Regelungen zur TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz".Es gelten weiterhin die Anforderungen des Anhangs Ziffer 1.8 ...
Stand: 22.07.2021
Dialog: 20436
Ein Baukran ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert unter § 6 Absatz 1, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden.Unter Nummer 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 6655
nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Einsatz von seilunterstützen Arbeitsverfahren und Klettergeräte zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Im Anhang 1 Nr. 3.1.2 BetrSichV ist u. a. folgendes nachzulesen:"Können zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von einer geeigneten Standfläche aus durchgeführt werden, sind Maßnahmen ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 7886
Unternehmen einen Überblick zu haben, welche befähigten Personen mit der Gerüstabnahme beauftragt sind, bietet es sich an, für Beauftragungen die Schriftform zu wählen und/oder diese tabellarisch zu erfassen.Unabhängig von der Bestellung hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die befähigte Person den Anforderungen der BetrSichV und der TRBS 1203 genügt.Ergänzender Hinweis:Gemäß Anhang 1 "Besondere ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
sind grundsätzlich nicht als geeignete Arbeitsmittel anzusehen. Die ausgewählten Zugangsmittel müssen auch die Flucht bei drohender Gefahr ermöglichen. Beim Zugang zum hoch gelegenen Arbeitsplatz sowie beim Abgang von diesem dürfen keine zusätzlichen Absturzgefährdungen entstehen. (Nummer 3.1.2 Anhang 1 BetrSichV).Unter der Nummer 3.4 Anhang 1 BetrSichV finden sich Besondere Vorschriften für Zugangs ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 8192
Bei dem beschriebenen Fahrzeug handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten. Nach Nummer 1.5 Buchstabe b) des Anhang 1 hat der Arbeitgeber vor der ersten Verwendung ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43075
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- und Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sollen die Bewegungs- und Verkehrsflächen festgelegt werden. In der Arbeitsstättenverordnung steht im Anhang, Ziffer 3.1 zum Thema "Bewegungsfläche": Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 13296
Für die Errichtung und die Benutzung von Gerüsten ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 Nummer 3 und die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" die maßgebliche Vorschrift bzw. technische Regel.Danach gelten als geeigneter Zugang zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten ausschließlich Aufzüge, Transportbühnen, Treppen ...
Stand: 03.07.2024
Dialog: 15078
Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1: "Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden" Die allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind jedoch für diese Arbeitsmittel (Smartphone) anzuwenden. Für die Smartphones der Beschäftigten im Innendienst gilt hingegen die ArbStättV, da Sie an einem Arbeitsplatz verwendet werden. Im Anhang ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731
Ein Touchscreen ist ein kombiniertes Ein- und Ausgabegerät, bei dem durch Berührung von Teilen eines Bildes der Programmablauf eines technischen Gerätes, meist eines Computers, direkt gesteuert werden kann. Im Fall des angeführten Kassenarbeitsplatzes erfolgt die Eingabe über einen Touchscreen.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt im Anhang 6 Maßnahmen zur Gestaltung ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 42788
Bei einem Arbeitsgerüst handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere ist hier die Nummer 3.2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten" des Anhang 1 zu beachten.Nach Nummer 3.2.3 gilt Folgendes:"Die Standsicherheit des Gerüsts muss sichergestellt sein. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste, die freistehend ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
Nein, der Arbeitgeber muss für Telearbeitsplätze nach der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) keine Feuerlöscher und Verbandkästen zur Verfügung stellen. In § 1 des Anwendungsbereich der ArbStättV heißt es:"(4) Für Telearbeitsplätze gelten nur1. § 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,2. § 6 und der Anhang Nummer 6,soweit der Arbeitsplatz ...
Stand: 16.08.2021
Dialog: 28379