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, die bei der Verwendung der Arbeitsmittel auftreten,2. die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen,3. …….4. Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen (Absatz 6 Satz 1) und5. das Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach § 4 Absatz 5. (§ 3 BetrSichV)Siehe auch:Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2111, Mechanische Gefährdungen – Allgemeine ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42654
Gemäß §6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) "Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher betrieben werden. Weiter hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen verwendet werden, dass erforderliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und bei Verwendung ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
Die grundlegenden Regelungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 42552
Die grundsätzlichen Regelungen finden sich unter Nummer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist unter Nummer 6.1 Absatz 5 nachzulesen, dass die Arbeitstische oder Arbeitsflächen eine reflexionsarme Oberfläche haben müssen und so aufgestellt werden, dass die Oberflächen bei der Arbeit frei von störenden Reflexionen ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43974
, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Im Anhang der ArbStättV finden sich unter dem Nummer 1.3 weitere Erläuterungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, wie das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen sind, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische ...
Stand: 03.05.2024
Dialog: 42325
raumklimatischen Anforderungen gestellt werden (Ziffer 3.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung, ASR A3.5 - Raumtemperatur).Gemäß Ziffer 3.6 Abs. 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung muss bei Einsatz von Klimaanlagen oder mechanischen Belüftungsanlagen sichergestellt sein, dass die Beschäftigten keinem störenden Luftzug ausgesetzt sind. Sollte es deshalb nicht möglich sein, den Luftzug an Ihrem ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 12735
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Zudem müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 3679
(Nummer 1.8 Anhang ArbStättV).Fluchtwege und Notausgänge müssen sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung ebenfalls nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten (Nummer 2.3 Anhang ArbStättV). In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind unter Abschnitt 5 Absatz 6 lichte Mindestbreiten für Türen ...
Stand: 10.06.2025
Dialog: 4853
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht (für die Beschäftigten). Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt folgendes:Unter der Nummer 2.2 des Anhangs ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42574
In der aktuellen Version der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) heißt es unter Punkt 3.4 Absatz 1 Nummer 2 des Anhangs:"(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für ... 2. Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig ...
Stand: 19.03.2021
Dialog: 28544
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Arbeitgeber, die Beschäftigte in Arbeitsstätten beschäftigen. Grundsätzlich sind Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume für Männer und Frauen getrennt einzurichten, oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen (Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV -). Nach Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV sind Umkleideräume ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 6073
Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist u. a. Folgendes nachzulesen:"(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind. Arbeitsräume ...
Stand: 04.05.2023
Dialog: 43317
Maßgebliche arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zur Gestaltung von Verkehrswegen sind die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang sowie die konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Die ArbStättV fordert im Anhang unter Ziffer 1.8, dass Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 15196
Grundlegende Anforderungen an die Raumabmessungen von Arbeitsräumen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang. Nach § 6 (1) ArbStättV hat der Arbeitgeber solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen.Unter Punkt 1.2 (1) des Anhangs der ArbStättV ist nachzulesen, dass Arbeitsräume ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 28727
Eine Forderung nach verschließbaren Einrichtungen findet sich in der Arbeitsstättenverordnung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Umkleideräumen (Nummer 4.1 Absatz 3 Anhang zur ArbStättV)."Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 6179
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 7975
Im Anhang 6 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen beschrieben. Bildschirmarbeitsplätze sind gemäß der Definition im § 2 Abs. 6 ArbStättV "Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind." Bildschirmgeräte wiederum sind "Funktionseinheiten, zu denen ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 42827
und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen. Nähere Angaben über die Anforderungen an Arbeitsräume werden in der ArbStättV im Anhang nach § 3 Abs. 1 unter der Ziffer 1.2 genannt. So müssen Arbeitsräume eine ausreichende Grundfläche und in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche eine ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
Ja, diese sind zu kennzeichnen. Siehe hierzu Absatz 2 der Nummer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach müssen nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein. ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 43812
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Verkehrswege so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden (Nr. 1.8 des Anhangs zur ArbStättV). Fußböden von Verkehrswegen müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein (Nr. 1.5 ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 12714