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(bisher: BGI 650) "Bildschirm und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". Unter Ziffer 7.2.1 "Bildschirm" ist nachzulesen, dass die Blicklinie auf den Bildschirm sollte danach um 35o aus der Waagerechten abgesenkt sein, um ermüdende und möglicherweise gesundheitsschädliche Körperhaltungen zu vermieden. Der Bildschirm sollte dann so nach hinten geneigt sein (max. 35°), dass die Anzeige ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 334
Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird hinsichtlich der Toiletten unter Punkt 4.1 ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgel ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 42855
Bei dem beschriebenen Fahrzeug handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten. Nach Nummer 1.5 Buchstabe b) des Anhang 1 hat der Arbeitgeber vor der ersten Verwendung von mobilen ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43075
Nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absa ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
zum Bildschirm nicht. Es gibt vielmehr ergonomisch begründete Empfehlungen, die in einschlägigen Regelwerken ihren Niederschlag gefunden haben. Einschlägiges Regelwerk ist z.B. die DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (zu finden über die Suchfunktion der Seite www.dguv.de/publikationen ). Auf Seite 35 dieses Leitfadens ist eine Tabelle ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6592
Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert unter anderem die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für das Einrichten und Betrieben von Fluchtwegen sowie Notausgängen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.Für das Einrichten und Betreiben von nicht Bereichen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 20701
kurz sein und darf:1. für Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung ausgenommen Räume nach Nummern 2 bis 4 bis zu 35 m 2. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen bis zu 35 m 3. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen bis zu 25 m 4. für Räume, in denen eine Gefährdung durch explosionsgefährliche Stoffe besteht ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 7363
Entsprechend den Regelungen des § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättVmüssen Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Konkretisiert wird dies unter Nummer 2.3 im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung.Die Einhaltung der Betriebsvorschriften ist bei Verkehrs- und Fluchtwegen besonders wichtig. Verkehrs- und Fluchtwege ...
Stand: 16.02.2024
Dialog: 5104
Nach Punkt 4.1.(6) der ASR A3.5 "Raumtemperatur" soll die Lufttemperatur mit einem strahlungsgeschützten Thermometer in Grad Celsius [°C], dessen Messgenauigkeit +/-0,5 °C betragen soll, gemessen werden. Die Messung erfolgt nach Erfordernis stündlich an Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit in einer Höhe von 0,6 m und bei stehender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 m über dem Fußboden. Die Außenluft ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 11908
in Luftlinie gemessen vom entferntesten Aufenthaltsort bis zu einem Notausgang bzw. gesicherten Bereich.Die zulässige Länge des Fluchtweges ergibt sich aus Abschnitt 5 Absatz 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Fluchtwege und Notausgänge“ (ASR A2.3). Demnach muss der Hauptfluchtweg möglichst kurz sein und darf beispielsweise für Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung bis zu 35 Meter betragen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 7198
-LV 35- Nr. A 2.1 und A 2.3 zur BetrSichV).Löschanlagen können auch überwachungsbedürftige Anlagen darstellen bzw. enthalten (z. B. der Löschmittelbehälter als Druckgerät). Gemäß der Einstufung ergibt sich dann ein Prüferfordernis durch eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle (vergl. §§ 15, 16, 17 BetrSichV).Für ortsfeste Löschanlagen in Sonderbauten (Versammlungsstätten ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 14535
Grundsätzlich sollte die Reinigung regelmäßig durch Aufsaugen mit einem geprüften Industriestaubsauger erfolgen. Feste Reinigungszyklen können von hier aus nicht festgelegt werden. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeuteilung (§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes) ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte der Unternehmer R ...
Stand: 10.09.2015
Dialog: 5996
und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass derjenige, der Unterweisungen durchführt, über die erforderliche Sachkunde verfügt.Voraussetzung für die Sachkunde sind betriebsbezogene Kenntnisse der DGUV Information 205-001 (bisher: BGI 560) "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" https://publikationen.dguv.de .Auf die Informationen der DGUV Information 211 ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 12305
bis zu einem Notausgang. Die Hauptfluchtweglänge muss möglichst kurz sein und darf:1. für Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung ausgenommen Räume nach Nummern 2 bis 4 bis zu 35 m2. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen bis zu 35 m3. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen bis zu 25 m4. für Räume, in denen eine Gefährdung ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 26321
-/Bildschirmarbeitsplätzen in folgenden berufsgenossenschaftlichen Regelwerken zu finden: DGUV-Information 215-410, bisher BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung DGUV-Information 215-442, bisher BGI 5050: Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von BürosDGUV-Information 215-441, bisher BGI 856: Beleuchtung im Büro; Hilfen für die Planung ...
Stand: 26.09.2023
Dialog: 5278
Die gewünschten Angaben erhalten Sie aus der Arbeitsstättenverordnung und den zugehörigen Arbeitsstätten-Richtlinien sowie aus dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk (z.B. BGI 774: Hilfe für das systematische Planen und Einrichten von Büros). Wichtige Arbeitsschutzvorschriften wie die Arbeitsstättenverordnung oder die Arbeitsstätten-Richtlinien finden Sie im Internet z.B. unter: http ...
Stand: 16.11.2015
Dialog: 2026
gestaltet und unfallsicher sein. Kinderstühle entsprechen diesen Anforderungen nicht, wenn sie von Erwachsenen genutzt werden müssen.Für Arbeitsplätze an Gruppentischen sollte z. B. die Beschaffung eines ergonomischen Stuhles - sog. Erzieherinnen-Stuhl - erwogen werden. Dieser ähnelt einem Bürodrehstuhl, kann aber auf 35 bis 50 cm Sitzhöhe gesenkt werden. Dies ermöglicht, dass man mit Kindern in Augenhöhe ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 12521
zu werten ist. Weitere Informationen finden sich in der DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". Diese wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 13505
Gemäß Ziffer 5.1.5 Abs. 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" dürfen sich die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz und die Funktionsfläche selbst genutzter Einbauten überlagern. Die zum Öffnen von Schranktüren nötige Funktionsfläche darf also in die geforderte Bewegungsfläche des selben Nutzers hineinragen. Die DGUV Information 215-441 (bisher: BGI ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 22491
soll. Der oben beschriebene "Sommerfall" wird zusätzlich in der ASR A3.5 mit einem gesonderten Punkt. 4.4 geregelt. Hier wird für Außenlufttemperaturen von über +26 °C ein Stufenmodell mit zu beachtenden Randbedingungen und nötigen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten beschrieben. Dabei können die Beschäftigten bei Lufttemperaturen in Arbeitsräumen in den Stufen bis +30 °C, bis +35 °C und darüber weiter tätig ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 11341