Ergebnisse 1 bis 20 von 41 Treffern
sind Absturzsicherungen vorzusehen. Diese Vorrichtungen müssen so gestaltet und so beschaffen sein, dass Abstürze verhindert und Verletzungen der Beschäftigten so weit wie möglich vermieden werden. Feste Absturzsicherungen dürfen nur an Zugängen zu Leitern oder Treppen unterbrochen werden. Lassen sich im Einzelfall feste Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen stattdessen andere Einrichtungen zum Auffangen ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
nicht angegeben nur Maßnahmen gegen Absturz der Beschäftigten entsprechend der Rangfolge - Absturzsicherung, Auffangeinrichtung, individueller Gefahrenschutz.Fazit:Treppenläufe sind, wenn technisch möglich, anderen Aufstiegen (z. B. Leitern) vorzuziehen. Innenaufstiege sind auf die kleinstmögliche Fallhöhe zu begrenzen (2,00 m Personenhöhe/ Durchgangshöhe). Die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
Bei dem in der Frage aufgeworfenen 80-cm-Abstand handelt es sich vermutlich um eine Aussage in der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" (z.Z. in Überarbeitung). Dort wird unter Ziffer 4.3.4.4 ausgeführt:"Absturzsicherungen an Be- und Entladestellen müssen als aufklappbare oder verschiebbare Geländer vorhanden sein. Die Geländer dürfen sich nicht nach außen öffnen lassen ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
Nein! Es handelt sich beim Arbeiten über die Hand um Arbeiten, die der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unterliegen. Anhang 5.2 der ArbStättV bzw. die ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" unter Punkt 8.2 Absatz 7 sagt hierzu:„Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten verhindern (Absturzsicherungen), müssen vorhanden ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23486
Der Arbeitgeber hat bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes einige allgemeine Grundsätze zu beachten. So ist in § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)geregelt, dass bei Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefahr grundsätzlich an der Quelle zu bekämpfen ist, dass individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Schutzmaßnahmen sind, und dass die Maßnahmen dem Stand der Technik ent ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312
Durchführungsanweisung entnehmen können, werden hier zwar Absturzsicherungen gefordert (§ 6); bei Böschungen mit einer Neigung von bis zu 1:1 (45°) kann das Schutzziel aber auch durch geeignete Bepflanzungen erreicht werden.Insgesamt sollte die Notwendigkeit einer Absturzsicherung sowie deren Art bzw. Ausführung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) geprüft ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 42562
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Nummer 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist Folgendes nachzulesen:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,b) an ihren Austrittsstellen eine Haltevorr ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42527
Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1: "Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
In der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2121 Teil 2 finden sich für den Einsatz von Leitern auszugsweise folgende Regelungen:"2.1 Leitern sind tragbare sowie fahrbare Leitern. Sie bestehen aus dem Leiterkörper und ggf. Anbauteilen und können mit Zubehör ausgestattet sein.2.2 Anbauteile sind Teile, die für das sichere Benutzen der Leiter zwingend erforderlich sind und nur ...
Stand: 13.11.2018
Dialog: 19362
wird die Beurteilung, die von einem fachkundigen SiGeKo erstellt werden sollte, ergeben, dass es für den Abstieg in die Arbeitsgrube bis -3,55 m auch andere Möglichkeiten als den Einsatz von Treppentürmen oder Leitern gibt.So könnte in Abhängigkeit von der zur Verfügung stehenden Fläche auch ein entsprechend angepasstes Gerüst dieselben Dienste wie ein Treppenturm leisten. Ein Zugang in die Grube über Leitern ...
Stand: 13.11.2018
Dialog: 19074
Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge zu treffen. 1. Absturzsicherungen 2. Lassen sich aus betriebstechnischen Gründen (z. B. Arbeitsverfahren, zwingende technische Gründe) Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen an deren Stelle Auffangeinrichtungen vorhanden sein. 3. Lassen sich keine Absturzsicherungen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
über Flur sind, müssen dort, wo keine ständigen Be- und Entladestellen vorhanden sind, mit Absturzsicherungen ausgerüstet werden. Die Regelausführung der Absturzsicherung ist ein mindestens 1 m hohes Geländer mit Handlauf, Knie- und Fußleiste. Auf- und Abgänge müssen immer mit einem Geländer versehen werden. Ungesicherte Rampenkanten (ständige Be- und Entladestellen) sind durch gelb-schwarze ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 7455
Ein Bockgerüst ist als Werkzeug ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Anhang 1 Nummer 3 der BetrSichV ist zu beachten, da diese Anforderungen bei zeitweiligem Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen unter Verwendung von Gerüsten gelten. Gemäß Anhang 1 Nummer 3.1.5 ist an Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung eine Absturzsicherung vorzusehen.Der Begriff ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 42667
Einrichtungen genutzt werden, beispielsweise Gerüste, Hubarbeitsbühnen, fahrbare Arbeitsbühnen oder Leitern. Anhang 1, Nummer 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nennt Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereit gestellt werden. Dies betrifft vor allem die Benutzung von Leitern und Gerüsten. ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
Arbeitsplatz vorhanden ist.Zur Gestaltung von Arbeitsplätzen auf Fahrzeugen siehe auch Anhang 2."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Absturzsicherung auf dem Fahrzeug eigenverantwortlich zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen.Hinweis:Für weitere Fragen ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43075
der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und umzusetzen. In die Gefährdungsbeurteilung ist die DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" einzubeziehen. Anforderungen an Absturzsicherungen sind § 24 "Arbeitsplätze auf Fahrzeugen" und § 25 "Ein- und Ausstiege, Aufstiege" sowie den entsprechenden Durchführungsanweisungen zu entnehmen. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Ja, alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit einer Absturzgefährdung ausgesetzt sind, die nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen oder kollektive Absturzsicherungen, wie Geländer, Netze, o.ä. verhindert werden kann, müssen sich durch geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sichern. Das ist die Grundpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835
oder Leitern (Punkt 4.3.2 TRBS 2121 Teil 1).Bei einem Aufstieg über innere Seitenteile zur nächsten Gerüstlage besteht Absturzgefahr und ist daher verboten. Zu beachten ist auch, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer befähigten Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, um- oder abgebaut und geprüft werden dürfen. ...
Stand: 03.07.2024
Dialog: 15078
Zuluftführung aus Arbeitsbereichen in andere Aufenthaltsräume ist nur beim Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen wie Asbest und anderen krebserzeugenden Substanzen ausdrücklich verboten [entsprechend § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV)]. In allen anderen Fäll ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 4583
und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" Punkt 4.1 Abs.3 ist bei Arbeitsplätzen, welche sich 0,2 m bis 1,0 m oberhalb einer angrenzenden Fläche befinden, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob und welche Schutzmaßnahmen nach Punkt 4.2 der ASR A2.1 erforderlich sind. Gemäß der Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz ist als erste Maßnahme eine Absturzsicherung (z. B ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367