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der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege" und dir ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".In Absatz 1 des Abschnitt 5 "Betreiben ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42240
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"und die ASR A 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.Auf die Vorschriften unter § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 und 4 ArbStättV sowie die Nummern 2.3 Abs ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 14563
oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind dabei zu berücksichtigen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".Im Anhang 1 unter der Nummer 4 finden sich die Zeichen E001 "Rettungsweg ...
Stand: 03.05.2024
Dialog: 42325
„Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang gestreckten Räumen oder Fluren sollen Brandschutzzeichen ...
Stand: 06.03.2024
Dialog: 42793
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Für Fahrwegsbegrenzungen gilt nach Punkt 5.3 der ASR A1.3:"(1) Die Kennzeichnung von Fahrwegsbegrenzungen ist farbig, deutlich erkennbar sowie durchgehend auszuführen. Wird die Markierung auf dem Boden angebracht, so kann dies z. B. durch mindestens 5 cm breite Streifen oder durch eine vergleichbare Nagelreihe (mindestens drei Nägel pro Meter), in einer gut sichtbaren Farbe - vorzugsweise Weiß ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 13666
Gemeinschaften veröffentlichten Fassung nach Ablauf der in der Änderungs- oder Anpassungsrichtlinie festgelegten Umsetzungsfrist. Die geänderte Fassung kann bereits ab Inkrafttreten der Änderungs- oder Anpassungsrichtlinie angewendet werden.(3) (weggefallen)"Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.3 "Sicherheits ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 42552
, in dem sich der Ausgang befindet.(2) Die Kennzeichnung erfolgt entsprechend der Ausgestaltung des Ausgangs, z.B. über die Sicherheitszeichen D-E019 "Notausstieg" oder E016 "Notausstieg mit Fluchtleiter", gegebenenfalls mit Richtungspfeil entsprechend ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"."Hinweis:Weitere Anforderungen können sich auch aus dem Baurecht ergeben. Für nähere Informationen hierzu ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 6520
Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).(2) Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 30.06.2023
Dialog: 42804
(z. B. durch Arbeits-und Lagerflächen ohne feste Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. eine dauerhafte Gefahr in Form einer Ausgleichsstufe im Verkehrsweg durch gelbschwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
- und Rettungsplan gemäß ASR A2.3 erforderlich sein wird.Anforderungen an die Gestaltung von Flucht und Rettungsplänen können der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Punkt 6 "Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen" entnommen werden. Im Anhang 3 ist ergänzend eine Beispielabbildung zu finden. Hinweis:Weitere Anforderungen können sich aus dem Baurecht ergeben. Hierzu bieten wir keine ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 8137
1. Markierung von Verkehrswegen In der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung", wird unter Punkt 5.3 "Markierungen von Fahrwegen" Folgendes ausgeführt:"(1) Die Kennzeichnung von Fahrwegsbegrenzungen ist farbig, deutlich erkennbar sowie durchgehend auszuführen. Wird die Markierung auf dem Boden angebracht, so kann dies z. B. durch mindestens 5 cm breite Streifen ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 9474
) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. (2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgen. […]" Unter Abschnitt 8.2 ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 29738
Bei welchen Änderungen ein Flucht- und Rettungsplan anzupassen ist, wurde durch den Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Hier besteht ein gewisser Handlungsspielraum.Nach der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Punkt 6 (2) müssen Flucht- und Rettungspläne graphische Darstellungen enthalten über"1. den Gebäudegrundriss oder Teile davon,2. den Verlauf der Hauptfluchtwege,3 ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 20357
nicht durch technische Maßnahmen verhindern oder beseitigen, oder ergeben sich Gefährdungen durch den Fahrzeugverkehr aufgrund unübersichtlicher Betriebsverhältnisse (z. B. durch Arbeits- und Lagerflächen ohne feste Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. Laderampenkanten an ständigen Be- und Entladestellen durch gelb ...
Stand: 04.04.2025
Dialog: 24383
zu beachten, z.B.- ASR A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung,- ASR A1.6 - Fenster/Oberlichter,- ASR A3.4 - Beleuchtung,- ASR A3.6 - Lüftung.Auf die DGUV Information 215-410 "Büro- und Bildschirmarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung" weisen wir hin.Bei der Planung und Gestaltung von Büroräumen soll sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder dem Betriebsarzt ...
Stand: 13.01.2025
Dialog: 4231
Absturz".Nach der ASR A2.1 liegen Arbeitsplätze, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".In Abschnitt 4 der ASR A2.3 ist nachzulesen:"(2) Beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sowie Sammelstellen sind die beim Errichten von Rettungswegen zu beachtenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder zu berücksichtigen ...
Stand: 31.07.2025
Dialog: 44167
von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden.(2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgen. Für Sammelstellen ist dies das Sicherheitszeichen E007 „Sammelstelle“. Die Kennzeichnung ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 14875
mit Richtungspfeilen installiert werden? Antwort: Ja.Hinweis: Die Entfernungen, bis zu denen die Erkennbarkeit von Fluchwegkennzeichnungen angenommen wird, kann aus Tabelle 3 der ASR A1.3 entnommen werden.Frage: Darf ein Brandschutzsachverständiger eine Beschilderung gemäß Flucht- und Rettungsplan als ausreichend erklären, wenn oben genannte Gegebenheiten vorliegen?Antwort: Jein.Begründung: Aus Arbeitsschutzsicht ...
Stand: 21.08.2023
Dialog: 18608
ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch deutlich erkennbar ist."Weiterhin ist für die Fragestellung Punkt 7 ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344