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eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, 2. Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie 3. Einrichtungen, die dem Betreiben der Arbeitsstätte dienen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 3510
Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Brandschutztore sind Bestandteil des Verkehrsweges und können auch Bestandteil von Flucht- und Rettungswegen sein. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können (§ 4 Abs. 4 ArbstättV). In der ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" wird unter Punkt 5 Abs. 3 ausgeführt ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11438
sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.(2) Zur Arbeitsstätte gehören insbesondere auch:1.Orte auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben,2.Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie3.Einrichtungen ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
nicht überschreiten. Für kraftbetätigte Tore darf in begründeten Fällen der maximale Kraftaufwand um 50 Prozent überschritten werden. Da eine Kraft von 220 N und mehr nicht von jeder Person aufgebracht werden kann, sollte der Kraftaufwand soweit wie möglichst reduziert werden." Darüber hinaus gilt für Türen im Verlauf von Fluchtwegen gemäß Nrummer 7 Absatz 1 der ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge "Anforderungen ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 43655
werden. Das Sichtfenster soll eine ungehinderte Sicht von innen nach außen und umgekehrt ermöglichen. Brandschutz- und Rauchabschlusstüren dürfen nicht festgestellt werden, da sich im Brandfall der giftige Rauch mit hoher Geschwindigkeit im Gebäude und den Fluchtwegen verteilt. Müssen solche Türen dennoch offen stehen, so darf dieses nur durch eine bauaufsichtlich zugelassene Feststelleinrichtung erfolgen. Es hat ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 42585
Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" fordert unter Ziffer 9 Abs. 5 Flucht- und Rettungsplan:(...)Ist am Ort des Aushangs des Flucht- und Rettungsplans eine Sicherheitsbeleuchtung nach Punkt 8 erforderlich, muss die Nutzbarkeit des Flucht- und Rettungsplans auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung gewährleistet sein (z. B. durch eine entsprechende Anordnung ...
Stand: 17.09.2019
Dialog: 15377
sind in den Anhängen 1 und 2 dargestellt."Nach Punkt 5.1.2 muss die Tiefe und die Breite der Bewegungsfläche für Tätigkeiten im Sitzen und Stehen mindestens 1,00 m betragen.Nach Punkt 5.1.5 dürfen sich Bewegungsflächen nicht überlagern mit Bewegungsflächen anderer Arbeitsplätze und Flächen für Verkehrswege, einschließlich Fluchtwegen und Gängen zu anderen Arbeitsplätzen und Gängen zu gelegentlich genutzten ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 42486
für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege" und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".In der ASR A1.8 ist in Abschnitt 4.5 Absatz 3 Folgendes nachzulesen:"Unter Berücksichtigung der Unfallgefahren sind Treppen mit geraden Läufen solchen mit gewendelten Läufen oder gewendelten Laufteilen vorzuziehen. Treppen im Verlauf von Hauptfluchtwegen (nach ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12423
Hierzu ist in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" unter dem Abschnitt 10 Absatz 3 Folgendes nachzulesen:"Flucht- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte, für die sie nach Abschnitt 10 Absatz 1 zu erstellen sind, an geeigneten Stellen auszuhängen. Geeignete Stellen sind beispielsweise Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten z. B ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 4747
sind,- Feuerlöscher vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen/Fluren angebracht sind,- die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 m (tatsächliche Laufweglänge) beträgt, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten,- Feuerlöscher vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 22352
Hierzu ist in Abschnitt 7 "Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen" Absatz 11 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Folgendes nachzulesen:"(11) Automatische Schiebetüren dürfen nur verwendet werden, wenn sie bei Ausfall der Energiezufuhr selbsttätig öffnen oder über eine manuelle Öffnungsmöglichkeit (Break-Out) verfügen und sie den „Technischen Baubestimmungen ...
Stand: 15.11.2022
Dialog: 43734
Grundsätzliche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang. Für Beschäftigte mit Behinderung ist hier der § 3a (2) besonders relevant. Dort heißt es: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 23061
Beschichtungsstoffe". Unter Nummer 5 ist hier u. a. nachzulesen:"Fluchtwege müssen so angelegt sein, dass Lackierräume auf kürzestem Weg verlassen werden können. Fluchtwege dürfen nicht durch oder in andere explosionsgefährdete Räume oder Bereiche (z. B. Lacklager) führen.Grundsätzlich sind in Lackierräumen mindestens zwei möglichst an entgegengesetzten Wänden liegende Notausgänge erforderlich." ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 43797
sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. Nach Punkt 4.1 Absatz 4 der ASR A1.8 dürfen Schrägrampen für den Fahr- und Gehverkehr in Abhängigkeit von der Art der Nutzung die in Tabelle 1 aufgeführten Neigungen nicht überschreiten.Für Fluchtwege und Notausgänge gilt die ASR A2.3. Nach Punkt 5 (17) bzw ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 15196
Nach Abschnitt 11 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne Evakuierungsübungen durchzuführen:"(2) Ist für eine Arbeitsstätte die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erforderlich, sind in regelmäßigen Abständen Evakuierungsübungen durchzuführen.Anhand der Übungen soll mindestens überprüft werden, ob:1. die Alarmierung zu jeder Zeit ...
Stand: 14.10.2023
Dialog: 43832
Nein, eine Evakuierung im Ernstfall gilt nicht als durchgeführte Übung.Nach Abschnitt 11 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne Evakuierungsübungen durchzuführen:"(2) Ist für eine Arbeitsstätte die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erforderlich, sind in regelmäßigen Abständen Evakuierungsübungen durchzuführen.Anhand der Übungen ...
Stand: 05.10.2024
Dialog: 44026
dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 46
in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben.Konkretisiert wird dies durch die ASR A2.3 "Fluchtwege und, Notausgänge". Nach Punkt 11 der ASR A2.3 sind auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne Evakuierungsübungen durchzuführen:"(2) Ist für eine Arbeitsstätte die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erforderlich ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 1295
In der DGUV Information 215-441 finden Sie unter Flächen am Arbeitsplatz den folgenden Hinweis:"In der ASR V3a.2 werden Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Verkehrswegen gestellt. Zum Beispiel müssen die lichte Breite von Verkehrswegen mindestens 1000 mm und von Türen mindestens 900 mm aufweisen.Verkehrs- und Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden oder sich mit Bewegungs ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27324
hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung.Allerdings besagt Abschnitt 4 (12) der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge":"Gefangene Räume dürfen als Arbeits-, Bereitschafts-, Liege-, Erste-Hilfe-, Pausenräume und Kantinen nur genutzt werden, wenn folgende Maßgaben beachtet wurden: 1. Sicherstellung der Alarmierung im Gefahrenfall. Beispiele hierzu finden sich in der ASR A2.2. “Maßnahmen gegen Brände“ oder 2 ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 12220