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Welches sind die geeigneten Stellen, an denen im Gebäude Flucht- und Rettungspläne ausgehangen werden sollen?

KomNet Dialog 4747

Stand: 16.04.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Flucht- und Rettungsplan, Sonstiges zu Fluchtwegen

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Frage:

Gibt es eine klare Vorschrift, an welchen Orten bzw. welchen Stellen im Gebäude Flucht- und Rettungspläne ausgehängt werden müssen. Die Arbeitsstättenverordnung, § 4 spricht da ja nur von "geeigneten Stellen". Was ist eine geeignete Stelle?

Antwort:

Hierzu ist in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" unter dem Abschnitt 10 Absatz 3 Folgendes nachzulesen:

"Flucht- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte, für die sie nach Abschnitt 10 Absatz 1 zu erstellen sind, an geeigneten Stellen auszuhängen. Geeignete Stellen sind beispielsweise Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten z. B. vor Aufzugsanlagen, in Eingangsbereichen, vor Zugängen zu Treppen, an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen. Flucht- und Rettungspläne müssen – bezogen auf den Standort des Betrachters – lagerichtig angebracht werden."