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sind,- Feuerlöscher vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen/Fluren angebracht sind,- die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 m (tatsächliche Laufweglänge) beträgt, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten,- Feuerlöscher vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 22352
Hierzu ist in Abschnitt 7 "Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen" Absatz 11 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Folgendes nachzulesen:"(11) Automatische Schiebetüren dürfen nur verwendet werden, wenn sie bei Ausfall der Energiezufuhr selbsttätig öffnen oder über eine manuelle Öffnungsmöglichkeit (Break-Out) verfügen und sie den „Technischen Baubestimmungen ...
Stand: 15.11.2022
Dialog: 43734
Grundsätzliche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang. Für Beschäftigte mit Behinderung ist hier der § 3a (2) besonders relevant. Dort heißt es: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 23061
Beschichtungsstoffe". Unter Nummer 5 ist hier u. a. nachzulesen:"Fluchtwege müssen so angelegt sein, dass Lackierräume auf kürzestem Weg verlassen werden können. Fluchtwege dürfen nicht durch oder in andere explosionsgefährdete Räume oder Bereiche (z. B. Lacklager) führen.Grundsätzlich sind in Lackierräumen mindestens zwei möglichst an entgegengesetzten Wänden liegende Notausgänge erforderlich." ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 43797
sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. Nach Punkt 4.1 Absatz 4 der ASR A1.8 dürfen Schrägrampen für den Fahr- und Gehverkehr in Abhängigkeit von der Art der Nutzung die in Tabelle 1 aufgeführten Neigungen nicht überschreiten.Für Fluchtwege und Notausgänge gilt die ASR A2.3. Nach Punkt 5 (17) bzw ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 15196
Nach Abschnitt 11 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne Evakuierungsübungen durchzuführen:"(2) Ist für eine Arbeitsstätte die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erforderlich, sind in regelmäßigen Abständen Evakuierungsübungen durchzuführen.Anhand der Übungen soll mindestens überprüft werden, ob:1. die Alarmierung zu jeder Zeit ...
Stand: 14.10.2023
Dialog: 43832
Nein, eine Evakuierung im Ernstfall gilt nicht als durchgeführte Übung.Nach Abschnitt 11 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne Evakuierungsübungen durchzuführen:"(2) Ist für eine Arbeitsstätte die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erforderlich, sind in regelmäßigen Abständen Evakuierungsübungen durchzuführen.Anhand der Übungen ...
Stand: 05.10.2024
Dialog: 44026
dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 46
in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben.Konkretisiert wird dies durch die ASR A2.3 "Fluchtwege und, Notausgänge". Nach Punkt 11 der ASR A2.3 sind auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne Evakuierungsübungen durchzuführen:"(2) Ist für eine Arbeitsstätte die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erforderlich ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 1295
In der DGUV Information 215-441 finden Sie unter Flächen am Arbeitsplatz den folgenden Hinweis:"In der ASR V3a.2 werden Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Verkehrswegen gestellt. Zum Beispiel müssen die lichte Breite von Verkehrswegen mindestens 1000 mm und von Türen mindestens 900 mm aufweisen.Verkehrs- und Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden oder sich mit Bewegungs ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27324
hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung.Allerdings besagt Abschnitt 4 (12) der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge":"Gefangene Räume dürfen als Arbeits-, Bereitschafts-, Liege-, Erste-Hilfe-, Pausenräume und Kantinen nur genutzt werden, wenn folgende Maßgaben beachtet wurden: 1. Sicherstellung der Alarmierung im Gefahrenfall. Beispiele hierzu finden sich in der ASR A2.2. “Maßnahmen gegen Brände“ oder 2 ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 12220
zu Toiletten sollen nicht durchs Freie führen (ASR A4.1 "Sanitärräume"). Die Lage des Bürocontainers würde dieser Forderung nicht entsprechen. - Länge und Anordnung der Fluchtwege und Notausgänge müssen Ziffer 2.3 des Anhangs der ArbStättV i.V.m der ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" entsprechen. Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 13881
werden oder in den Normauslegestellen, z.B. Universitäten, IHK usw., von Berechtigten eingesehen werden).Kennzeichnung der Örtlichkeit in Verkehrs- und Fluchtwegen (Brandschutzzeichen): Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht erforderlich, muss auf Fluchtwegen bzw. Rettungswegen die Erkennbarkeit der dort notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall ...
Stand: 15.09.2019
Dialog: 6507
von Sicherheitszeichen fordert die entsprechende ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in Punkt 5.1 Abs. 2, dass nur die im Anhang 1 gezeigten Sicherheitszeichen gemäß DIN EN ISO 7010 bzw. DIN 4844-2 zur Kennzeichnung von Fluchtwegen benutzt werden dürfen. Dementsprechend ist es einem Arbeitgeber unmöglich, durch eine andere Maßnahme die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
Sicherheitsabstand gewahrt werden. Darüber hinaus legt die ArbStättV selber keine konkreten Maße für Verkehrswege fest.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege" und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Wege für den Gehverkehr sollen demnach eine Mindestbreite von 0,9 m bei bis zu 5 Personen aufweisen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11577
unter Abschnitt 5 Absatz 6 nachzulesen ist, bemisst sich die Mindestbreite der Hauptfluchtwege nach der höchstmöglichen Anzahl der Personen, die im Bedarfsfall den Fluchtweg benutzen müssen und ergibt sich aus Tabelle 1. Die lichte Breite für bis 5 Personen beträgt hier 0,9 m und für bis zu 20 Personen 1,00 m.Folgende Einschränkung ist gemäß Absatz 7 zulässig:"In Gebäuden, die bis zum 30.9.2022 errichtet worden ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 42361
In der ASR A1.7 "Türen und Tore" ist in Punkt 4 Planung von Türen und Toren in Absatz 6 Folgendes nachzulesen:"Die Durchgangsbreite und -höhe von Türen und Toren richtet sich nach den Mindestmaßen von Fluchtwegen (siehe ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“). Türen und Tore in Zugängen, die nur der Bedienung, Überwachung und Instandhaltung dienen, sollen 0,60 m in der lichten Durchgangsbreite ...
Stand: 06.02.2025
Dialog: 44054
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43660
In § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV gilt ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42240
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43690