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oder sich bei der Nutzung von Neben-, Sanitär-, Kantinen-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften aufhalten.Außentreppen, begehbare Dachflächen oder offene Gänge können Teil eines Fluchtweges sein.Hinweis:Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern sie selbstständig begangen werden können.Fluchtwege werden unterschieden in Haupt ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43722
nicht als zweiter Fluchtweg geeignet, da es im Notfall sein kann, dass der Bereitschaftsraum durch Beschäftigte genutzt wird. Hier ist davon auszugehen, dass der Raum abgedunkelt (Vorhänge oder Jalousien vor dem Fenster) wurde und es dadurch zu Schwierigkeiten bei der Benutzung des Notausgangs kommen kann. Hier sollte eine andere Lösung angestrebt werden.zu 2.Unter der Nummer 3.4 Absatz 2 ArbStättV wird gefordert ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 19194
in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben oder sich bei der Nutzung von Neben-, Sanitär-, Kantinen-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften aufhalten. Außentreppen, begehbare Dachflächen oder offene Gänge können Teil eines Fluchtweges sein. Hinweis: Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 43881
- und Fluchtwege müssen freigehalten werden, d. h. sie dürfen in ihrer lichten Breite und Höhe nicht eingeschränkt werden.Gegenstände, Fahrzeuge, Ausstellungsvitrinen, Mobiliar und dergl. dürfen nicht in Verkehrs- und Fluchtwegen abgestellt oder gelagert werden, wenn sie die vorgeschriebene Laufbreite des Rettungsweges verringern und dadurch die vorgeschriebene Möglichkeit zum schnellen Verlassen der Räume bzw ...
Stand: 16.02.2024
Dialog: 5104
nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43293
eine Sitzgelegenheit zur Verfügung stehen. (2) Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung erforderlich ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192
Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Brandschutztore sind Bestandteil des Verkehrsweges und können auch Bestandteil von Flucht- und Rettungswegen sein. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können (§ 4 Abs. 4 ArbstättV). In der ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" wird unter Punkt 5 Abs. 3 ausgeführt ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11438
Ja, auch für den Sanitärbereich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Vorgaben der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Unter Abschnitt 2 Absatz 1 ist nachzulesen, dass diese ASR für das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen sowie Notausgängen ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 43747
. Die Feuerlöscheranzahl sowie das Löschmittel ergibt sich aus dem zu schützenden Bestand. Das ist unter anderem • die Objektgröße • die Anwesenheit von Personen • Entfernungen • Geschosse • Brandklassen / Brandlasten • Flucht- und Rettungswege (Ausgänge) • Brandabschnitte in Abhängigkeit der Objektdaten pro Geschoss (ASR A2.2 – 5.2.1 Abs.1 letzter Satz) • maximale Laufweglänge 20 m (ASR ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 21941
eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich wird (Punkt 9 der ASR A2.3), dann spricht das auch für eine Notwendigkeit von Rettungswegkennzeichen im Großraumbüro. Mindestens für Bürogroßräume, bei denen auf Flure als notwendige Rettungswege verzichtet wird, wird eine Kennzeichnung der Ausgänge des Bürogroßraums erforderlich.Frage: Müssen bei zu großer Sichtentfernung zur Fluchtwegbeschilderung weitere Schilder, insbesondere ...
Stand: 21.08.2023
Dialog: 18608
Das Austreten von CO2-Löschmittel in Nachbarräume kann nicht nur über Brandschutztüren begrenzt werden. Diese Türen sind nicht gasdicht.Brandschutztüren können in Abhängigkeit von ihrem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis im Bodenbereich einen Spalt von 1,5 cm +/- 0,3 cm aufweisen.Es gibt Kombinationstüren, bei denen der Brandschutz mit dem Schutz gegen den Durchtritt von Rauch kombiniert is ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 27903
" konkretisiert. Nach der ASR A1.3 (Kap. 6) müssen die Flucht- und Rettungspläne u. a. graphische Darstellungen enthalten über- den Gebäudegrundriss oder Teile davon- den Verlauf der Flucht- und Rettungswege- die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen- die Lage der Brandschutzeinrichtungen- die Lage der Sammelstellen - den Standort des Betrachters (...)Daraus lässt sich folgern, dass eine Sammelstelle ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
Es ist durchaus weit verbreitet, dass Türen von außen nicht geöffnet werden können (z. B. bei Einsatz von Knäufen, Panikschlössern o. ä.).In den Arbeitsschutzvorschriften (hier insbesondere der Arbeitsstättenverordnung und der entsprechenden technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.3)) finden sich keine konkreten Anforderungen bezüglich des Öffnens von außen. Sollte im Rahmen der Gefährdungsbe ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 18731
Bei welchen Änderungen ein Flucht- und Rettungsplan anzupassen ist, wurde durch den Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Hier besteht ein gewisser Handlungsspielraum.Nach der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Punkt 6 (2) müssen Flucht- und Rettungspläne graphische Darstellungen enthalten über"1. den Gebäudegrundriss oder Teile davon,2. den Verlauf der Hauptfluchtwege,3 ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 20357
der Arbeitsstätte dies erfordern. Flucht- und Rettungspläne können z. B. erforderlich sein in Bereichen: 1. mit unübersichtlicher Fluchtwegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, bei einer gewinkelten oder von den üblicherweise betrieblich genutzten Verkehrswegen abweichenden Wegführung), 2. mit einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr), 3 ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 23875
der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist.(2) Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43864
Grundsätzlich gilt für die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) der weite fachliche Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), da sie auf Grundlage des § 18 ArbSchG erlassen worden ist. Das heißt, dass sie gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG prinzipiell in allen Tätigkeitsbereichen gilt: in der Privatwirtschaft (Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, freie Berufe usw.), im gesamten öffentlichen ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 8472
Nein, das ist nicht zulässig.In der ASR A1.8 "Verkehrswege" heißt es in Abschnitt 4.5 "Treppen" Absatz 10:"(10) Treppen müssen: 1. einen Handlauf haben, 2. an beiden Seiten Handläufe haben, wenn die Stufenbreite mehr als 1,5 m beträgt und zusätzlich 3. Zwischenhandläufe haben, mit denen die Stufenbreite in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt wird, wenn der Abstand zwischen den Handläufen ...
Stand: 17.04.2024
Dialog: 43922
können z. B. erforderlich sein in Bereichen:1. mit unübersichtlicher Fluchtwegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, bei einer gewinkelten oder von den üblicherweise betrieblich genutzten Verkehrswegen abweichenden Wegführung),2. mit einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr),3. mit einer erhöhten Gefährdung (z. B. Räume nach Abschnitt 5 ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 8137
Der Anwendungsbereich der ASR A 1.5 "Fußböden" gilt für das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten.Der von Ihnen beschriebene Schachtdeckel befindet sich im Außengelände der Arbeitsstätte. Somit ist die ASR A1.5 nicht anwendbar.Die von Ihnen dargestellte Situation betrifft viel mehr einen Verkehrsweg.Die Anforderungen, die an Verkehrswege gestellt werden, geben in Verbindung mit d ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 43943