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Die Dauer und Häufigkeit von "Computerpausen" hängen in hohem Maße von den Arbeitsbedingungen und der Tätigkeit am Bildschirm ab. Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen sind, damit gesundheitsgerechte Bedingungen ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 43875
Für alle Arbeitsstätten gelten die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Erläutert und konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Pausenraum:Nach Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs zur ArbStättV gilt folgendes:"Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Besch ...
Stand: 20.12.2021
Dialog: 15456
://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-7002.pdf, ebenso die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.1.Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung entscheidet über das Erfordernis, ob der Arbeitgeber den Beschäftigten Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk zur Verfügung stellen muss.In der Gefährdungsbeurteilung sind unter anderem Schwere der körperlichen Arbeit, Sonnenschutz, Pausenregelungen und Persönliche ...
Stand: 11.08.2020
Dialog: 21611
In der Begründung der Bundesrat Drucksache (Auszüge befinden sich ab Seite 46 ff. in der Broschüre des BMAS) zur Arbeitsstättenverordnung ist u. a. folgendes nachzulesen:"...Es gelten künftig für Telearbeitsplätze daher nur die Anforderungen des § 3 (Gefährdungsbeurteilung) bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes, der § 6 (Unterweisung) und die Nummer 6 ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28278
der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes die Arbeitsbedingungen insbesondere unter Zugrundelegung des Anhangs zu beurteilen. Aufgrund der Beurteilung hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, damit eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten möglichst gering gehalten wird."Zur Lastenhandhabungsverordnung hat der Länderausschuss ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 21973
und Kommunikationsgeräten im Vordergrund. Es gelten künftig für Telearbeitsplätze daher nur die Anforderungen des § 3 (Gefährdungsbeurteilung) bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes, der § 6 (Unterweisung) und die Nummer 6 des Anhangs der Verordnung (Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen). Die Beurteilung des Telearbeitsplatzes ist erforderlich ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335
) bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5 ArbSchG) mit zu erfassen sind. Dies sollte allerdings im Zusammenhang mit anderen psychischen Belastungen geschehen, da jene durch Bildschirmarbeit nur einen Teil der kombinierten Belastungen darstellen (zu denken ist hier etwa an die psychischen Belastungen durch Schülerverhalten usw.). ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 1170
Nein, der Arbeitgeber muss für Telearbeitsplätze nach der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) keine Feuerlöscher und Verbandkästen zur Verfügung stellen. In § 1 des Anwendungsbereich der ArbStättV heißt es:"(4) Für Telearbeitsplätze gelten nur1. § 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,2. § 6 und der Anhang Nummer 6,soweit der Arbeitsplatz ...
Stand: 16.08.2021
Dialog: 28379
der Unternehmer die mit der Alleinarbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Auf Grund der Beurteilung sind geeignete Maßnahmen vorzusehen und nach § 6 ArbSchG zu dokumentieren.Nach der Gefährdungsermittlung ist es erforderlich, für den Einzelarbeitsplatz eine gesonderte Risikobeurteilung durchzuführen. Eine ausführliche Hilfestellung hierzu finden Sie im Kapitel ...
Stand: 30.04.2019
Dialog: 5826
Bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen an Bildschirmgeräten sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und insbesondere die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu beachten.§ 3 ArbStättV:"Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 458
sein. In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird dazu unter § 3 Absatz 1 ausgeführt:"Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, hat er alle möglichen Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 14369
, sind in der Lastenhandhabungsverordnung allerdings nicht festgelegt. Zur Klärung dieser Fragestellungen hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) eine Leitmerkmalmethode entwickelt, die mit der „Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten“ (LV 29) veröffentlicht worden ist.Relevant bei der Beurteilung mit der Leitmerkmalmethode Ziehen und Schieben ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 7160
und Arbeitsaufgabe,"Die Brotschneidemaschine ist ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Für den Arbeitspatz bedeuten die v. g. Ausführungen konkret, dass die Brotschneidemaschine den ergonomischen Erkenntnissen gemäß anzubringen ist.Ergonomie/ergonomisch heißt vereinfacht gesagt: Die Arbeitsbedingungen sind dem Menschen anzupassen und nicht umgekehrt.Es ist seit längerem bekannt, dass eine bückende ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 3723
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist für Telearbeitsplätze anzuwenden. Es ist auch dort Arbeitgeberpflicht, für geeignete und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Hierzu muss in der Regel ein Zutrittsrecht des Arbeitgebers und ggf. beauftragter Personen (Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
nicht weiter als eine Etage entfernt sein." Fazit: Gemäß Ihrer Beschreibung entspricht die von Ihnen geschilderte Situation nicht den Vorgaben des Gesetzgebers, wobei wir darauf hinweisen, dass ohne Ortskenntnisse kein abschließendes Urteil gebildet werden kann. Es sollten im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ArbStättV die Arbeitsbedingungen beurteilt ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19935
der Arbeitsbedingungen und der Beanspruchung bei der Arbeit muss den in einem Krankenhaus Beschäftigten ein separater Pausenraum zur Verfügung gestellt werden.Konkretisiert werden die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich Pausenräumen durch die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". In Bezug auf die Möglichkeit, eine Kantine ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
sein (Ziffer 3.6 Abs.1 des Anhangs zur ArbStättV). Gelangen, wie in der Frage geschildert, Abgase in einen Arbeitsraum, widerspricht dieses den Anforderungen der ArbStättV an die Luftqualität in Arbeitsräumen. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- grundsätzlich verpflichtet, eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und möglicher Gefährdungen vorzunehmen und zu dokumentieren (§§ 5 und 6 ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 2415
Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,c. als separate Räume zu gestalten, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern. (Anhang ArbStättV, Nummer 4.2)Konkretisiert werden die Anforderungen an Pausenräume in der ASR A4.2, wobei sich auch hier keine konkreten Anforderungen in Hinsicht auf die Fragestellung ergeben ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656
mit Rückenlehne auszustatten. Sie sind als separate Räume zu gestalten, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Auf Kantinen wird dort unter Punkt 4.1 Abs.13 eingegangen:"Eine Kantine oder ein Restaurant kann als Pausenraum genutzt ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193
,"Erste-Hilfe-KästenJa, die Standorte sind zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung nur im Flucht- und Rettungsplan ist nicht ausreichend.Unter der Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 4 nachzulesen, dass überall dort, wo es die Arbeitsbedingungen erfordern, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe aufzubewahren sind. Sie müssen leicht zugänglich und einsatzbereit ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43473