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Eine Ruhepause im arbeitsschutzrechtlichen Sinne (§ 4 Arbeitszeitgesetz – ArbZG) liegt nur vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- im Voraus feststehende Arbeitsunterbrechung,- vorgeschriebene Dauer und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit (spätestens nach 6 Stunden Arbeit),- freie und den jeweiligen Verhältnissen e ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 6793
Wegezeiten zwischen Wohnung und Betriebsort werden nur dann als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG gewertet, wenn die Fahrtzeit mit zur Haupttätigkeit des Beschäftigten gehört. Dieses trifft z. B. bei Außendienstmitarbeitern mit wechselnden Einsatzorten zu. Auf die entsprechenden Erläuterungen zu § 3 des ArbZG im Erlass des Ministeriums für Arbeit,Gesundheit und Soziales des Land ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 16216
Bei der Beantwortung der Frage muss man unterscheiden in arbeitsschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte.Arbeitsschutzrechtliche Aspekte: Eine auf Veranlassung des Arbeitgebers durchgeführte Ausbildung als Ersthelfer ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes – ArbZG.Das ArbZG kennt den Begriff „Wochenende“ nicht. Nach dem ArbZG sind die Tage von Montag bis Samstag Werktage.Für Sonn- u ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4876
zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft wird ebenfalls bestätigt, dass in dieser Zeit jedwede Beschäftigung im Betrieb verboten ist. Mit dieser Regelung des § 9 Absatz 2 des ArbZG soll zum einen auf die Bedürfnisse des Betriebes eingegangen werden und zum anderen gleichzeitig der Wert der Sonntagsruhe unterstrichen und gewährleistet werden. ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 9447
Wenn der Mitarbeiter einen PKW (weniger als 2,8 t) fährt, gilt für ihn das Arbeitszeitgesetz/ArbZG. Die EG-Verordnungen in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten sowie das Fahrpersonalgesetz kommen hier nicht zur Anwendung.Die Zeiten, die der Mitarbeiter am Steuer sitzt, sind als Arbeitszeiten zu werten und zu den sonstigen Arbeitszeiten dazu zu zählen. Die Arbeitszeit darf Insgesamt 10 Stunden pro ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16705
werden, wenn verschiedene Einsatzstellen angefahren werden. In diesem Fall wären die Fahrten zwischen den einzelnen Einsatzstellen als Arbeitszeit zu werten. Die tägliche Arbeitszeit darf insgesamt 10 Stunden nicht überschreiten.Zwischen dem Ende der Arbeitszeit an der letzten Einsatzstelle und dem Arbeitsbeginn am nächsten Tag muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden.Eine abschließende Beurteilung ...
Stand: 16.11.2023
Dialog: 5221
Ja! Bei der Fahrt zum Einsatzort mit dem PKW als Fahrer handelt es sich um Arbeitszeit, die genehmigungspflichtig ist.Nicht als Arbeitszeit gewertet wird hierbei die Mitfahrt als Beifahrer oder Bahnfahrten.Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist u. a., den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe der Arbeitnehmer zu schützen (§ 1 ArbZG). Bei einer Fahrt zu einem Einsatzor ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 17344
Gemäß Ziffer2.11 der DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume - Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" liegt Sauerstoffmangel dann vor, wenn die Sauerstoffkonzentration niedriger ist als der Sauerstoffgehalt der natürlichen Atemluft von 20,9 %. Hierbei handelt es sich aber zunächst um eine grundsätzliche begriffliche Definition.Unter Ziffer 4.4.1 der DGUV Regel 113-004 he ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 4577
nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Die Ruhezeit (Ende einer Schicht bis zum Beginn der nächsten) muss grundsätzlich mindestens 11 Stunden betragen (§ 5 ArbZG). Wenn also Ende der Arbeitszeit 23:00 Uhr ist, darf am nächsten Tag erst um 10:00 Uhr mit der Arbeit wieder begonnen werden.Die Zeit, während der ein Fahrer auf das Ende einer Veranstaltung wartet, ist als Bereitschaftszeit zu werten. Bereitschaftszeiten ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12886
des Unternehmers, für die Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Führung eines Rettungsdienstes zu sorgen, und gehört dazu eine entsprechende Fortbildung der Mitarbeiter, so ist diese Zeit durchaus als Arbeitszeit zu werten, denn der Arbeitnehmer erfüllt ein fremdes Bedürfnis (nämlich das des Arbeitgebers).Da hier durchaus bundeslandspezifische Regelungen (hier Betriebspflichten des Arbeitgebers auf Grund ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6465
nach Litzcke & Schuh (2007)) beeinflusst der Führungsstil Burnout stärker als eine hohe Arbeitsbelastung. Führungskräfte haben Vorbildfunktion für die Organisationsphilosophie. Sie beeinflussen durch ihr Verhalten, ob Beschäftigte die Sinnhaftigkeit und den Wert ihrer Tätigkeit erleben. Hohe Anforderungen an Beschäftigte ohne konkrete und konstruktive Leistungsrückmeldung führen mit hoher Wahrscheinlichkeit ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 13386
Fall die teilweise Auslandstätigkeit zu werten ist. Nach Auffassung von „Schliemann, Kommentar zum Arbeitszeitgesetz mit Nebengesetzen“ (1. Auflage 2009, RdNr. 15 zu § 1) »bleibt das ArbZG grundsätzlich anwendbar, wenn es sich um eine nur vorübergehende Entsendung aus einem im Inland gelegenen Betrieb zum Einsatz im Ausland handelt«. Dies ist im Auslandsrückholdienst der Fall, so dass die im Ausland ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
nicht mit einer Ruhepause beginnen oder enden, sondern es muss ein dem Erholungszweck und -wert der Ruhepause dienender zeitlicher Abstand zwischen der Lage der Ruhepause und dem Ende bzw. dem Beginn der täglichen Arbeitszeit liegen.Daher kann die Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr nicht als Ruhepause dienen, wenn die Arbeitszeit um 14.00 Uhr endet.Arbeitsrechtlich (Einzelarbeitsvertrag, Tarifvertrag ...
Stand: 04.10.2018
Dialog: 6584
eines festzulegenden Ausgleichszeitraumes ausgeglichen wird (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG).Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit; sie ist Ruhezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, so lange der Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsleistung herangezogen wird. Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft sind als Arbeitszeit zu werten und einem vorausgehenden oder nachfolgenden Dienst zuzurechnen. Die Gesamtarbeitszeit darf ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 27584
Die von Ihnen angesprochenen Fragen sind nicht im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Das ArbZG kennt die Begriffe passive Fahrzeiten, Fahrzeit, Reisezeit, Dienstreisezeiten und Wegezeiten nicht, sondern nur die Begriffe Arbeitszeit, Ruhezeit und Ruhepausen.Was nun als Arbeitszeit und was als Ruhezeit anzusehen ist, ist in der Regel im Tarifvertrag und in darauf beruhenden Dienstvereinbarungen fes ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17982
mit einer erhöhten psycho-mentalen Belastung verbunden. Die An- und Abreisezeiten sind in diesem Fall eine besondere Form der Arbeit und damit als Arbeitszeit zu werten. Die Dienstreise muss deshalb so geplant werden, dass es zu keiner Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit kommt. Gemäß § 3 ArbZG sind bis zu 10 Stunden werktägliche Arbeitszeit zulässig. Pausen gemäß § 4 ArbZG zählen ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18612
des Arbeitgebers, da sie von diesem genehmigt wird. Das Führen von Kraftfahrzeugen im heutigen Straßenverkehr ist eindeutig mit einer erhöhten psycho-mentalen Belastung verbunden. Die An- und Abreisezeiten sind in diesem Fall eine besondere Form der Arbeit und damit als Arbeitszeit zu werten. Die Dienstreise muss deshalb so geplant werden, dass es zu keiner Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit kommt ...
Stand: 21.02.2024
Dialog: 6635
in Bereitschaftsdienststufen ist nur hinsichtlich der Entlohnung des Bereitschaftsdienstes von Bedeutung.Rufbereitschaftsdienste sind weiterhin keine Arbeitszeit, sondern Ruhezeit. Lediglich Zeiten der Inanspruchnahme zur Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft sind als Arbeitszeit zu werten und einem evtl. vorausgehenden oder nachfolgenden Dienst zuzurechnen.Zu Frage 2:An Sonn- und Feiertagen gilt ebenfalls ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 4444