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"Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen" ist nachzulesen, dass diese BG-Regel bei Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen (im folgenden abgekürzt mit: u. R. a. A.) anzuwenden ist. Sie ist auch anzuwenden auf den Umgang mit Einrichtungen bei diesen Arbeiten.Für Arbeiten in u. R. a. A. gilt auch die Unfallverhütungsvorschrift „Abwassertechnische Anlagen ...
Stand: 27.08.2020
Dialog: 43190
Die gesetzliche Vorgaben sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu finden. Hier heißt es in Artikel 4:e) „andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors; und in Artikel 65 ...
Stand: 11.07.2013
Dialog: 18951
arbeiten. Arbeitet der Unternehmer bei seiner Planung mit einer verkürzten Wochenruhezeit, muss er aber den Ausgleich dieser Verkürzung im Sinne von Art.8 Abs.6 und 7 der VO (EWG) Nr. 561/2006 berücksichtigen bzw. dem Fahrer gewähren. Im Extremfall könnte der Unternehmer eine verkürzte Wochenruhezeit von 24 Stunden und eine regelmäßige Wochenruhezeit von 45 Stunden, also im Block von 69 Stunden am Ende ...
Stand: 25.02.2015
Dialog: 23167
Nein ! Die Fahrpersonalverordnung - FPersV - enthält entsprechende Ausnahmeregelungen. In § 18 "Ausnahmen gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85" heißt es u. a.: (1) Gemäß Artikel 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 werden im Geltungsbereich des Fahrpersonalgesetzes folgende Fahrzeugkategorien von der Anwendung der Artike ...
Stand: 25.03.2013
Dialog: 18203
Bei der Berufung in den Wahlvorstand handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist.Bei dieser Tätigkeit handelt es sich nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.Die Gewährung von Ersatzfreizeit für den Sonntag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern liegt im Ermessen des Arbeitgebers. ...
Stand: 13.05.2019
Dialog: 42710
oder den Betriebsrat (noch einmal) ansprechen.Kennen Sie den Grund bereits, dann liegt es in Ihrem Ermessen, ob sie bereit und fähig sind, die geforderte Mehrarbeit zu leisten. Da Sie gerne arbeiten, aber gleichzeitig das Gefühl haben, dass sich etwas an Ihrer derzeitigen Situation ändern muss, ist es wichtig Ihre persönliche körperliche und psychische Belastungsgrenze festzulegen. D.h. Sie könnten ...
Stand: 21.01.2019
Dialog: 1459
Der Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) 561/2006 regelt die Ableistung einer "regelmäßigen täglichen Ruhezeit" (11 Stunden, siehe auch Art. 4 Buchstabe g der v. g. Verordnung) bei Inanspruchnahme einer Fähre oder eines Autozuges. Sind die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 letzter Satz nicht erfüllt, darf die Fahrerin/ der Fahrer auch das Symbol für Fähre/Zug nicht benutzen. Weiterhin ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 11979
Nein, dies ist nicht möglich.In § 5 "Ruhezeit" Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist Folgendes nachzulesen:"(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und andere ...
Stand: 05.10.2022
Dialog: 43666
können in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens ohne Nachweise gefahren werden. Das Lenken des Fahrzeuges darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein. Die von Ihnen genannte Ausnahme in Artikel 3 (EG) Nr.561/2006 kann nicht angewandt werden, da es sich nicht um Privatfahrten handelt, sondern die Fahrten gewerblich sind. Es ist für jede einzelne Fahrt zu prüfen, ob die vorgenannten Voraussetzungen ...
Stand: 27.08.2013
Dialog: 19274
Gemäß § 5 "Beurteilung von Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - hat der Arbeitgeber (1) ... durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) ... (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18749
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat u. a. den Zweck, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 Nr. 1 ArbZG) und gilt zwingend für alle Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (§ 2 Absatz 2 ArbZG). Für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
Nein! Die Fahrerkarte ist ordnungsgemäß zu verwenden. Die Ausnahme gemäß Art. 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 kann in dem Fall nicht angewendet werden Ausgenommen sind nur Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Es handelt sich unter Umständen zwar um eine nichtgewerb ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ein we ...
Stand: 15.03.2011
Dialog: 13276
Die Regelungen des § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten für den ganzen Betrieb. I. d. R. werden die einzelnen Abteilungen dem Gesamtbetrieb zugerechnet. Für EDV und Instandhaltung gibt es Sonderregelungen (§10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG). Auch die Verwaltung muss zuerst die werktägliche Arbeitszeit ausschöpfen, bevor überhaupt Sonntagsarbeit bewilligt wird.Eine interne Regelung lässt bei g ...
Stand: 26.06.2021
Dialog: 43551
der VO (EG) Nr. 561/2006 zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten und Vorschriften des ArbZG bzw. des KrFArbZG auch mehrere "Kurzschichten" bzw. "Einsatzzeiten" möglich.In einem 24-Stunden Zeitraum darf ein Kraftfahrer eine maximal höchstzulässige tägliche Lenkzeit von 10 Stunden erreichen und gleichzeitig eine maximale werktägliche Arbeitszeit von 10 Stunden absolvieren ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
Arbeitsplatzbesichtigungen nicht möglich sind, z.B. bei Einsätzen auf Fernbaustellen, übernimmt der Entleiher die Arbeitsplatzbesichtigung. Die Ergebnisse dokumentiert er und übermittelt sie an den Verleiher.Auf die Arbeitsplatzbesichtigungen zur Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen und ihre Dokumentation in der Gefährdungsbeurteilung darf nicht verzichtet werden. Somit ist eine mündliche ...
Stand: 20.01.2020
Dialog: 42491
zu gewähren ist (§ 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für Arbeiten an Samstagen ist kein Ersatzruhetag vorgeschrieben, weil der Samstag ein Werktag ist. Wenn der vorgesehene Ersatzruhetag auf einen Wochenfeiertag fällt, kann dieser Tag nicht als Ersatzruhetag gelten. Als Ersatzruhetage kommen grundsätzlich nur Werktage in Betracht. Soweit Sie an diesem Tag arbeiten müssen, steht Ihnen auch hierfür ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18073
Ja, das dürfen Sie. Bei wechselndem Einsatz der Fahrer zwischen Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr ist jeweils wechselweise die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung anzuwenden. Nur bezüglich der Wochenruhezeit ist jedoch ausschließlich die VO (EG) Nr. 561/2006 anzuwenden, die Ausnahme nach § 1 Abs. 4 der FPersV kann NICHT in Anspruch genommen werden. Da mitunter weitere ...
Stand: 25.07.2011
Dialog: 14167
sich auf den jeweiligen (individuellen) Werktag. Beginnt die Arbeitszeit um 8.00 Uhr, dann endet der (individuelle) Werktag 24 Stunden später um 8.00 Uhr des nächsten Tages.Ein entsprechender Hinweis findet sich auch im Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 30. Dezember 2013 zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes unter den Erläuterungen zu § 3 ArbZG. ...
Stand: 26.09.2019
Dialog: 5151
. Der Arbeitgeber handelt nach § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG ordnungswidrig, wenn er entgegen § 16 Abs. 2 ArbZG Aufzeichnungen nicht oder nicht richtig erstellt. Der Verstoß kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Es handelt sich also auch für den Arbeitgeber nicht um einen Straftatbestand im Sinne des § 23 ArbZG. Hinweis:In Nordrhein-Westfalen können Sie sich unter der Rufnummer 0211 855 3311 von Montag bis Freitag ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 2333