Ergebnisse 21 bis 40 von 204 Treffern
Eine solche verbindliche Regelung gibt es nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG nicht.Laut ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Die Arbeitszeit darf auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird (§ 3 ArbZG). Bei Nachtarbeiter beträgt de ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 12941
Das Arbeitszeitgesetz – ArbZG ist eine Vorschrift des Arbeitsschutzes und begrenzt die maximal zulässige Höchstarbeitszeit der Beschäftigten, auch an Kassenarbeitsplätzen (§ 3 ArbZG):"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 4596
Zu Frage 1 „Ist bei Abweichung vom Normalfall, aber innerhalb der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes,das Einverständnis des Arbeitnehmers zwingend erforderlich?“:Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält Vorschriften öffentlich-rechtlicher Natur. Normadressat der gegenüber dem Staat bestehenden Pflichten ist der Arbeitgeber, nicht der einzelne Arbeitnehmer. Regelungen, dass bei der Gestaltung ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 1349
Die an Sonn- oder Feiertagen gearbeiteten Stunden werden genau so verrechnet wie die an Werktagen gearbeiteten Stunden, so dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt von 6 Monaten einzuhalten ist. (§ 11 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG)Für die Sonn- oder Feiertagsarbeit ist gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz ein Ersatzruhetag zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer a ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18964
Bei gleichzeitigem Verkehr von Fahrzeugen, z.B. Gabelstaplern im Betrieb, läßt sich eine Regelung ableiten. Nach § 16 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" haben Personen auf den Flurförderzeugverkehr zu achten. Daraus läßt sich ableiten, dass eine Wahrnehmung (insbesondere von Warnungen) optisch und ggf. akustisch durch andere Beschäftigte möglich sein muss. Unter pragmatischen ...
Stand: 15.10.2023
Dialog: 4784
daher eine Zusammenrechnungspflicht vor. Die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammen zurechnen und dürfen zusammen die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten.Aus der Zusammenrechnungsverpflichtung folgt, dass bei Doppelarbeitsverhältnissen beide Arbeitgeber für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit- und Ruhezeitbestimmungen verantwortlich sind, in erster Linie jedoch der Arbeitgeber ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6447
In § 1 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ist hierzu nachzulesen:"(1) Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte; sie gelten auch • für Unternehmer und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören; • soweit in dem oder für das Unternehmen Versicherte tätig ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44129
nicht nur ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), sondern der Betriebsrat ist verpflichtet sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden (§ 89 BetrVG). Zu den Vorschriften über den Arbeitsschutz zählt auch das Arbeitszeitgesetz.Das Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6912
Regelungen zur Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Für Sonn- und Feiertagsarbeit ist der dritte Abschnitt relevant.Nach dem ArbZG besteht ein grundsätzliches Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen siehe § 9 Abs. 1 ArbZG "Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 4291
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 3867
Da es im Hinblick auf Aufzeichnungen und Bescheinigungen zu Unklarheiten kommen kann, führen wir Ihnen vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften und in Folge Ihrer Anfrage eine praktische Umsetzung auf:Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 29561
Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähre ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18073
Der Unterschied liegt in der Herkunft der Vorschriften. Die DGUV Vorschrift 3 entstammt den gewerblichen Unfallversicherungsträgern, während die DGUV Vorschrift 4 den Unfallkassen entstammt. Dies ist auch an der alten Bezeichnung BGV A3 oder GUV-V A 3 zu erkennen. ...
Stand: 23.03.2022
Dialog: 43654
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher ...
Stand: 02.01.2025
Dialog: 3950
verpflichtet, sich immer auch mit den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes vertraut zu machen. Durch das Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger gilt das berufsgenossenschaftliche Regelwerk (Publikationen der DGUV) für alle Mitgliedsbetriebe (§ 15 SGB VII). Das innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu beachtende berufsgenossenschaftliche Regelwerk gilt auch bei einem vorübergehenden ...
Stand: 06.02.2014
Dialog: 20311
Arbeitgeber im Sinne des § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist jede natürliche Person, die einen Arbeitnehmer im Sinne des § 2 Absatz 2 des ArbZG beschäftigt. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft, so erstreckt sich die bußgeldrechtliche Verantwortung auf gesetzliche Vertreter, die anstelle des eigentlichen Normadressaten handeln, z. B. der Prokurist ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 6788
Gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG muss der Arbeitnehmer für Sonn- und Feiertagsarbeit einen Ersatzruhetag erhalten. Per Tarifvertrag kann es hiervon abweichende Regelungen geben. Grundsätzlich ist es üblich, dass bei Vollkonti-Betrieb die Schichtpläne durchgehen und Sie, wenn Sie frei haben möchten, einen Urlaubstag oder Zeitausgleich nehmen müssen. Allerdings steht ihnen der Ersatzruhet ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 2912
mit entsprechenden Mitteln und Kompetenzen, u.a. Weisungsbefugnis, ausstattet. Der Arbeitgeber darf also Arbeitnehmern ohne Arbeitgeberpflichten nicht die Verantwortung für das Einhalten der arbeitzeitrechtlichen Vorschriften übertragen.Auch bei einer Pflichtenübertragung bleibt ein Arbeitgeber in der Pflicht, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen und zu überprüfen, dass die Pflichtenübernehmer den ihnen ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12979
Ja, es ist zulässig. Das Arbeitszeitgesetz sagt nichts zur Lage der Pause innerhalb der Arbeitszeit / Schichtzeit. Es darf lediglich nicht länger als 6 Stunden ohne Unterbrechung durch eine Pause oder Ruhezeit gearbeitet werden. Sinnvoll ist es aber, die Pause so zu legen, dass es nicht zur Überlastung kommt. Dann ist sicherlich auch die Arbeitseffizienz größer. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 3030
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem anderen Land ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 4288