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Nein, eine zeitliche Mindestdauer für die Wertung bzw. Anerkennung eines Zeitabschnittes als Bereitschaftszeit gibt es nicht. Grundsätzlich eröffnet der § 21a Absatz 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Möglichkeit, Zeiten des Bereitschaftsdienstes nicht der Arbeitszeit zuzurechnen, wenn die Lage und Dauer der Bereitschaftszeiten dem Fahrer im Voraus, spätestens jedoch unmittelbar vor Beginn ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42391
nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Die Ruhezeit (Ende einer Schicht bis zum Beginn der nächsten) muss grundsätzlich mindestens 11 Stunden betragen (§ 5 ArbZG). Wenn also Ende der Arbeitszeit 23:00 Uhr ist, darf am nächsten Tag erst um 10:00 Uhr mit der Arbeit wieder begonnen werden.Die Zeit, während der ein Fahrer auf das Ende einer Veranstaltung wartet, ist als Bereitschaftszeit zu werten. Bereitschaftszeiten ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12886
Grundsätzlich muss nach einer Arbeitsschicht eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden (§ 5 Arbeitszeitgesetz). Wenn man also in der Bereitschaftszeit zur Arbeit gerufen wird, muss entweder vor dem Einsatz oder nach dem Einsatz eine Ruhezeit von 11 Stunden gelegen haben bzw. liegen.Beispiel 1: Die Arbeitszeit endet um 17:00 Uhr. Um 5:00 Uhr am nächsten Morgen erfolgt ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 17980
Der Zeitraum als Beifahrer, die ein Arbeitnehmer während der Fahrt neben dem Fahrer verbringt, ist nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit. Zeiten als Beifahrer werden vom Fahrtenschreiber automatisch als Bereitschaftszeit festgehalten.Darüber hinaus werden Bereitschaftszeiten bei einer Dauer von 15/30 oder 45 Minuten als Fahrtunterbrechung im Sinne von Artikel 7 ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42212
als Bereitschaftszeit auf der im Fahrtenschreiber befindlichen Fahrerkarte des Beifahrers)Die voraussichtliche Dauer der Wartezeit muss dem Fahrer also spätestens unmittelbar vor Beginn des Zeitraums bekannt sein, andernfalls wäre es keine rechtskonforme Bereitschaftszeit und der betreffende Zeitraum wäre als Arbeitszeit anzusehen!Vor dem Hintergrund erfüllt eine qualifizierte Bereitschaftszeit die rechtlichen ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 44094
wenn die maximale Tageslenkzeit noch nicht erreicht und eine ausreichende Ruhezeit eingelegt werden könnte.Der § 21a ArbZG gibt keine Regelungen bezüglich der täglichen Höchstarbeitszeit vor. Wesentliche Regelungsinhalte beziehen sich auf die Abgrenzung von Arbeitszeit und Bereitschaftszeit und die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Fahrer, die der VO (EG) Nr. 561/2006 unterliegen.Es ist zu beachten:Sollte ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 29107
. Bei einer -wie in Ihrem Beispiel- reduzierten täglichen Ruhezeit von mindestens 9 Stunden, setzen sich die übrigen 5 Stunden bspw. aus Fahrtunterbrechungen, Ruhepausen und Bereitschaftszeiten zusammen (Anmerkung: Bereitschaftszeiten zählen bei Fahrern von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t nicht zur Arbeitszeit! Vgl. § 21 a Abs. 3 ArbZG). Somit wäre eine Ausweitung des Arbeitstages auf 15 ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
von mindestens 9 Stunden umfassen muss. Bereitschaftszeit: Bereitschaftszeit gemäß Buchstabe b des Artikels 3 der Richtlinie 2002/15/EG ist weder Arbeitszeit noch Ruhepause oder Ruhezeit. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet am Arbeitsplatz zu bleiben, es muss sich aber in Bereitschaft halten um Tätigkeiten aufzunehmen. Diese Zeiten und die Dauer müssen dem Fahrpersonal entweder vor der Abfahrt ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 4120
Nach § 7 Arbeitszeitgesetz besteht die Möglichkeit, in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Arbeitszeit auf über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Die Begriffe "regelmäßig und in erheblichem Umfang" sind im Gesetz ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42797
Unterschied dazu gilt für andere Beschäftigte ein Ausgleichszeitraum von 6 Monaten gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz.Beispiel eines zulässigen Tagesarbeitszeitplans: Lenkzeit 7 Stunden und 45 Minuten Arbeitszeit 2 Stunden und 15 Minuten Bereitschaftszeit (geplant) 3 Stunden und 45 Minuten Pausen insgesamt 1 Stunde und 15 Minuten Gesamtarbeitszeit (LZ + ArbZ) 10 Stunden „Schichtzeit“ 15 StundenDie tägliche ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
- zu beachten.Hier beträgt die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 8 Stunden - sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden - wenn ein entsprechender Ausgleich gewährt wird. (§ 3 ArbZG).Für Kraftfahrer, die unter EG-rechtliche Bestimmungen fallen, ist zusätzlich § 21a des ArbZG zu berücksichtigen (Beschäftigung im Straßentransport). Hier beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden - sie darf auf bis zu 60 ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
ist jedoch als selbstfahrende Arbeitsmaschine der Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes relevant. Somit sind die Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten zu werten.Nochmal das Grundverständnis zu selbstfahrenden Arbeitsmaschinen:Selbstfahrende Arbeitsmaschinen unterliegen grundsätzlich nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr, weil sie nicht zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind (vgl ...
Stand: 09.04.2024
Dialog: 43924
am Steuer (Lenkzeit)- Be- und Entladen- Reinigung und technische Wartung- Reparaturarbeiten, Vor- und Abschlussarbeiten- Sonstige Arbeitszeiten, z.B. solche die dazu dienen, die Sicherheit des Fahrzeugs und der Ladung zu gewährleistenBereitschaftszeiten § 21a Abs. 3 ArbZGBei der Disposition der Einsatzzeiten des Fahrpersonals wird neben den Lenkzeiten und anderen Arbeiten auch die Bereitschaftszeit ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
Die sogenannte "Schichtzeit" ist lediglich eine umgangssprachliche Begrifflichkeit - in der Gesetzgebung ist der Begriff nicht näher definiert. Übertragen auf die gesetzlichen Bestimmungen ist die "Schichtzeit" ein Zeitraum in der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht.Dieser Zeitraum bildet demnach die Gesamtzeit aus (Arbeitszeit+Lenkzeit+Bereitschaftszeit+Fahrtunterbrechung ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 19659
Die gesetzliche Vorgaben sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu finden. Hier heißt es in Artikel 4:e) „andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors; und in Artikel 65 ...
Stand: 11.07.2013
Dialog: 18951
sich aus Vollarbeitszeit und Bereitschaftszeiten entsprechend des anzuwendenden Tarifvertrages zusammensetzen würde.Wir gehen davon aus, dass in Ihrem Arbeitsvertrag andere (gesetzeskonforme) Arbeitszeiten vereinbart sind. Sie haben daher die Möglichkeit gegenüber dem Arbeitgeber, ggf. mit Unterstützung/vorheriger Beratung durch eine im Arbeitsrecht autorisierte Stelle wie Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht ...
Stand: 21.10.2024
Dialog: 5872
ist von Bedeutung, dass nur bei Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 eine Fahrtunterbrechung oder Ruhepause (Tagesruhezeit) nach Art. 9 Abs. 2 vorliegt.Bezüglich der Fragestellung hat die Fahrerin/ der Fahrer das Symbol für "Bereitschaftszeit" zu benutzen (Viereck), da die Voraussetzungen des § 21 a Arbeitszeitgesetz (Beschäftigung im Straßentransport) gegeben sind. Der Zeitraum auf der Fähre/dem Zug ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 11979
oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 6692
davon, ob der Arbeitgeber Weisungen erteilt hat, wann und wie dieser Weg zurückzulegen ist, oder ob dies ins Ermessen des Fahrers gestellt wurde – entweder als „Bereitschaftszeiten“ oder als „andere Arbeiten“ erfasst werden. ... In folgenden drei Fällen können die An- und Abfahrtzeiten als „Ruhepausen“ oder „Fahrtunterbrechungen“ angesehen werden: Erstens: Wenn ein Fahrer ein Fahrzeug begleitet ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
Pausenräumevorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten. Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.(2) Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche sinda) für die Beschäftigten leicht erreichbar an ungefährdeter Stelle ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23947