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Maßgeblich für die Erteilung und Nutzung einer Werkstattkarte sind die bei Antragstellung bei der hiesigen Behörde vorzulegenden Unterlagen und Nachweise gem. § 7 der Fahrpersonal-Verordnung. Sind hier alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Werkstattkarte für die beantragte Person mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr erteilt. Die Werkstattkarte und die damit verbundene Nutzung für die beantragte ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 25973
Ja, die Fahrerkarte ist vom Fahrer zu benutzen und das Kontrollgerät ordnungsgemäß zu bedienen. Ebenso sind die Lenk- und Ruhezeiten hierbei entsprechend der Art. 6 bis 9 der VO (EG) Nr. 561/2006 einzuhalten. Die rechtliche Auslegung hierfür ergibt sich folgendermaßen: Gemäß Art. 2 in Verbindung mit Art. 4 der VO (EG) Nr. 561/2006 fällt ein LKW über 7,5 t zGM zunächst grundsätzlich ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28701
und im § 7 Fahrpersonalverordnung die Ausnahmen umgesetzt. Unter anderem ist im § 7 Abs. 1 Nr. 7 Fahrpersonalverordnung folgendes geregelt: Fahrzeuge (und hier sind auch die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,8 t uns 3,5 t eingeschlossen), die in einem Umkreis von 50 KM vom Standort des Fahrzeuges zur Beförderung von Material oder Ausrüstungen verwendet werden, die der Fahrer ...
Stand: 29.08.2014
Dialog: 2578
- und Feiertagen, wie in Ihrem Fall, gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG zulässig ist.Gemäß § 7 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs oder Dienstvereinbarung zugelassen werden, dass die Arbeitszeit – sofern in einem erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt – bis auf 24 Stunden (einschließlich der Ruhepausen) verlängert wird. Darüber hinaus ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
Nein. Bei der Inanspruchnahme einer Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten gemäß § 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV), ist die in Ihrem Beispiel aufgeführte Fahrtunterbrechung nicht erforderlich. In § 18 FPersV wurde in Deutschland von der durch EU-Recht (Artikel 13 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 561/2006) gegebenen Ausnahme Gebrauch gemacht. Bestimmte Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833
an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist. (§ 11 Abs. 3 ArbZG ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 6044
Der Unternehmer hat die im Massenspeicher des Fahrtenschreibers - spätestens alle 90 Tage – und die auf der Fahrerkarte – spätestens alle 28 Kalendertage – gespeicherten Daten im Betrieb zu kopieren und diese Daten 2 Jahre aufzubewahren (vgl. VO (EG) Nr. 581/2010)Der Unternehmer hat von allen kopierten Daten Sicherheitskopien zu erstellen, die auf einem gesonderten Datenträger zu speichern ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 3212
Sobald der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers seine Arbeit aufnimmt - in diesem Falle zur Beseitigung einer Störung -, wird er an dem Sonn- oder Feiertag beschäftigt und hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag nach § 11 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).Hierfür ist es unwichtig, wo und wie lange er gearbeitet hat.Bezüglich des Ersatzruhetages können in dem unter § 12 des ArbZG genannten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 14568
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Gemäß § 16 Abs.2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit (werktäglich heißt Montag bis Samstag) von 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 18883
die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Zu 2.) Bei der Fragestellung wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug nicht wie unter 1. durch das Lagerpersonal gefahren wird. Zur Beantwortung der Frage sind hier die Begriffe „Ruhezeit“ und „Bereitschaftszeit“ zu klären. Ruhezeit: Die VO (EG) 561/2006 Artikel 4 Buchstabe g definiert die tägliche Ruhezeit als Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 4120
Die Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr sind in der EG-Verordnung VO Nr. 561/2006/EG geregelt. Hiernach darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen. Sie darf 2 x wöchentlich auf maximal 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und nicht dazu führen, dass die in der EG-Richtlinie 2002/15/EG festgelegte Höchstarbeitszeit ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
ist von Bedeutung, dass nur bei Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 eine Fahrtunterbrechung oder Ruhepause (Tagesruhezeit) nach Art. 9 Abs. 2 vorliegt.Bezüglich der Fragestellung hat die Fahrerin/ der Fahrer das Symbol für "Bereitschaftszeit" zu benutzen (Viereck), da die Voraussetzungen des § 21 a Arbeitszeitgesetz (Beschäftigung im Straßentransport) gegeben sind. Der Zeitraum auf der Fähre/dem Zug ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 11979
In § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV) (für nationalen Güter- oder Personenverkehr) ist hierzu nachzulesen:"(1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in dieser Verordnung, in Artikel 36 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 oder in Kapitel III Artikel 12 Absatz 2 Satz 1 des Anhangs zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 6894
Arbeitszeitrechtlich sind die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und des Arbeitszeitgesetzes zu beachten:Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalverordnung / Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Tägliche Lenkzeit:- höchstens 9 Stunden /Erhöhung 2 x wöchentlich auf 10 Stunden möglich.Unterbrechung der Lenkzeiten:- Nach spätestens 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten, Aufteilung ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
Gemäß § 11 Abs. 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG übernimmt der Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers, alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Das bedeutet, dass der Entleiher für den Download und die Aufbewahrung (nach Fahrpersonalrecht 1 Jahr / nach dem Arbeitszeitgesetz 2 Jahre) der Daten aus Fahrerkarte und Massenspeicher ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13401
Gemäß Artikel 8 Abs. 6a der VO (EG) Nr. 561/2006 dürfen Fahrer die 12-Tage-Regelung bei Busreisen unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen: Für innerdeutsche Busreisen gilt die Regelung nicht. Die Busreise muss einen Aufenthalt von mindestens 24 Stunden in einem anderen Mitgliedstaat oder unter diese Verordnung fallenden Drittstaat beinhalten. Dabei muss es sich um eine einzige Reise ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Für die Erfüllung der Aufzeichnungspflicht aus § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist gegenüber der Aufsichtsbehörde der Arbeitgeber verantwortlich. Dies schließt jedoch ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12328
Sofern es sich bei der Beschäftigung nicht um Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen handelt, beträgt nach § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die tägliche ununterbrochene Ruhezeit (nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit) 11 Stunden. Diese kann nach § 5 Abs. 2 ArbZG bei Fluggesellschaften (zählen zu den Verkehrsbetrieben) um 1 Stunde auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn jede Verkürzung ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 29
mit KürzungsmöglichkeitIn § 5 Abs. 2 werden die Beschäftigungsbereiche, in denen die elfstündige Ruhezeit des § 5 Abs. 1 um bis zu eine Stunde verkürzt werden kann, enumerativ aufgeführt. Betriebe aus anderen Beschäftigungsbereichen können sich auf die Kürzungsmöglichkeit nicht berufen. An erster Stelle werden "Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen" genannt. Das ArbZG ...
Stand: 05.10.2022
Dialog: 43666
Bei gleichzeitigem Verkehr von Fahrzeugen, z.B. Gabelstaplern im Betrieb, läßt sich eine Regelung ableiten. Nach § 16 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" haben Personen auf den Flurförderzeugverkehr zu achten. Daraus läßt sich ableiten, dass eine Wahrnehmung (insbesondere von Warnungen) optisch und ggf. akustisch durch andere Beschäftigte möglich sein muss. Unter pragmatischen ...
Stand: 15.10.2023
Dialog: 4784