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In wieweit gilt das Arbeitszeitgesetz für Soldaten im Einsatz (z.B. bei Auslandseinsätzen)?

KomNet Dialog 753

Stand: 19.04.2018

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.1.8)

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Frage:

Inwieweit gilt das Arbeitszeitgesetz für Soldaten im Einsatz (z.B. bei Auslandseinsätzen)?

Antwort:

Der Geltungsbereich ist in § 2 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt:

§ 2 - Begriffsbestimmungen

....

(2) Arbeitnehmer in Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.

...


Nach herrschender Meinung ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages in persönlicher Abhängigkeit tätig wird und damit seine Arbeitsleistung im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation erbringt. Richter, Beamte und Soldaten stehen in einen besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.


Geregelt ist die Arbeitszeit für Soldaten in der Arbeitszeitverordnung des Bundes und in verschiedenen Spezialvorschriften für Soldaten, wie z.B. im Soldatengesetz und zentralen Dienstvorschriften. Zu den Arbeitszeiten bei Auslandseinsätzen dürfte es spezielle Sonderregelungen geben, die beim Bundesministerium für Verteidigung erfragt werden können.