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Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 "Info ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 4970
Grundlage für Arbeitsschutzmaßnahmen bei einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen ist die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die mit dieser Tätigkeit verbundenen inhalativen, dermalen und physikalisch-chemischen Gefährdungen sind unabhängig voneinander zu beurteilen und in der Gefährdungsbeu ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4486
Auch bei Gefahrstoffen ohne AGW gilt das allgemeine Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Das bedeutet, der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um die Exposition der Beschäftigten gegenüber diesen Stoffen so gering wie möglich zu halten.Da kein Grenzwert existiert, dessen Einhaltung überwacht werden könnte, obliegt es dem Arbeitgeber, in seiner Gefährdungsbeurteilung darzulege ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 20528
Gemäß Ziffer 8 des Anhangs II der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) sind im Abschnitt 8 eines Sicherheitsdatenblattes die geltenden Grenzwerte für eine berufsbedingte Exposition anzugeben. Kann eine Exposition auftreten, sind die Grenzwerte anzugeben. Neben den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) nach der TRGS 900 www.baua.de/trgs für die inhalative Exposition gibt es für einige Stoffe auch ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 14276
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) enthält in ihrem Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" Vorschriften für die sichere Ausübung von Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. Daraus folgt, dass eine reine Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen nicht von der Gefahrstoffverordnung erfasst ist. Die diesbezüglich greifenden Regelungen für den Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten vor den rauchenden Beschä ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 5593
Die REACH-Verordnung kennt den Begriff „Zuschlagstoffe“ nicht, sondern nur die Begriffsbestimmungen Stoff, Zubereitung (Artikel 6) und Erzeugnisse (Artikel 7). Die Formulierung des entsprechenden Art. 6 lautet: „[…] reicht ein Hersteller oder Importeur, der einen Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellt oder einführt, bei ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 4825
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert das zusätzliche Ergreifen der Schutzmaßnahmen nach § 9 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen", wenn die dortigen Bedingungen in Absatz 1 erfüllt sind und bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 zusätzlich die besonderen Schutzmaßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei T ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 5759
Ihre Frage läßt sich klar mit NEIN beantworten. Die von Ihnen genannten Mittel haben in der Praxis völlig unterschiedliche Einsatzbereiche, sehr unterschiedliche Anwendungskonzentrationen und die verbleibenden Reststoffe in der Ware erfordern es, über das verwendete Mittel und die zu erreichenden Wirkungen genau Rechenschaft abzulegen. Phosphorwaserstoff wird überwiegend im Vorratsschutz eingesetz ...
Stand: 31.01.2014
Dialog: 20270
Die Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) werden vom gemäß § 20 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gebildeten Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) vorgeschlagen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Mit den TRGS werden Regeln festgelegt, wie die in der Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können.Das bedeutet, dass sich die T ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 13519
Unter REACH hat der Importeur die Pflicht, die von ihm importierten Stoffe entsprechend des jeweiligen Mengebereiches bei der Chemikalienagentur zu registrieren. Nach Art. 31 der REACH-Verordnung (1907/2006) "Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter" ist der Lieferant eines Stoffes (in diesem Fall der Importeur) dazu verpflichtet, ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt (SDB) dem Abnehmer zur Verfüg ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 4607
Blei bzw. Bleiverbindungen gelten nicht als hautresorptive Stoffe, d.h. sie werden nicht über die Haut aufgenommen.Allgemeine Schutzmaßnahmen für Arbeiten mit Strahlgeräten werden im Kapitel 2.24 der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" beschrieben. Schutzmaßnahmen beim Entfernen bleihaltiger Beschichtungen mittels abrasiver Verfahren (z.B. Strahlen) werden in der TRGS 505 - Blei besc ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 3249
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
Bei Triazol handelt es sich nach Einstufung in Anhang VI der CLP-Verordnung um einen fruchtschädigenden (entwicklungsschädigenden) Stoff der Kategorie 3. Kategorie 3 bedeutet, dass der Stoff wegen einer möglichen fruchtschädigenden Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis gibt. U. a. der GESTIS - Stoffdatenbank kann entnommen werden, dass der Stoff mit Xn (gesundheitsschädlich) zu kennzeichnen i ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 6620
Soweit bei nicht stationären Arbeitsplätzen gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingesetzt werden, hat der Arbeitgeber die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu beurteilen, an denen die Beschäftigten mit den Gefahrstoffen umgehen [Hilfestellungen hierzu u. a. siehe Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)]. In Abhängigkeit von den hieraus resultierenden Ergebnis ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 2969
Welche Gefährdungen für die Beschäftigten am Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, muss der Arbeitgeber generell im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Wird eine Hautgefährdung festgestellt, muss auch ein Hautschutzplan erstellt werden. Dabei und bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln soll sich der Arbeitgeber durch die Betriebsärztin/ den Betr ...
Stand: 21.07.2023
Dialog: 43802
Vorgeschriebene und festgelegte Kriterien für den Hand- und Hautschutzplan gibt es nicht.In der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" gibt es nur eine Empfehlung, dort steht unter dem Punkt 6 „Information der Beschäftigten“ im Absatz 2:(2) In Abhängigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist nach TRGS 500 Abschnitt 6.4 ein Hautschutzplan für die Hautmi ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 43814
Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist der Abschnitt 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Unter Abschnitt 10.2 Absatz 3 ist dort nachzulesen, dass Druckgasbehälter vor übermäßiger äußerer Wärmeeinwirkung (in der Regel Temperaturen, die 65 °C nicht übersteigen) geschützt aufgestellt w ...
Stand: 21.07.2022
Dialog: 43684
Gemäß den Kriterien für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis (s. Nr. 4 TRGS 410) und dem Ablaufschema für die Aufnahme bzw. Nichtaufnahme in das Verzeichnis (s. Anlage 1 TRGS 410) ist in Ihrem Fall eine Aufnahme in das Expositionsverzeichnis notwendig. ...
Stand: 24.07.2022
Dialog: 43688
Abgase von Dieselmotoren sind ein komplexes Gemisch gasförmiger und partikelförmiger Substanzen. Insbesondere sind dies Dieselrußpartikel, Kohlenstoffmonoxid (CO), Kohlenstoffdioxid (CO2), Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2). Die Zusammensetzung der Abgase ist auch abhängig von Motortyp, Kraftstoff und Betriebsweise (z. B. Lastzustand, Wartungszustand, Fahrverhalten). Bei Verwendung ...
Stand: 28.06.2021
Dialog: 43553
Zu Frage 1:Grundsätzlich sind bei der Lagerung „Anderer als gefährlich eingestufte Stoffe“ im Sinne der Tabelle 1 der TRGS 510 die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 5 bis 13 erst bei Überschreitung der dort genannten Mengenschwelle von 1.000 kg zu ergreifen. Die Mengen gelten pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit. Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die im ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549