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Müssen Beschäftigte in das Verzeichnis aufgenommen werden, wenn sie mehrmals jährlich Pumpen/Aggregate ausbauen die cancerogene Stoffe der Kategorien 1A/B enthalten haben?

KomNet Dialog 43688

Stand: 24.07.2022

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Anzeigen, Dokumentationen

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Frage:

Verzeichnis nach TRGS 410 Müssen Mitarbeiter in das Verzeichnis aufgenommen werden, wenn sie mehrmals jährlich Pumpen/Aggregate ausbauen die cancerogene Stoffe der Kategorien 1A/B enthalten haben. Die Pumpen/Aggregate sind natürlich gespult, aber es ist nicht auszuschließen, dass Reste enthalten sind und beim Ausbau freigesetzt werden. Aus diesem Grund wird bei diesen Tätigkeiten das Tragen von Atemschutz und Chemikalienschutzhandschuhen vorgeschrieben. Eine messtechnische Überprüfung dieser Tätigkeiten ist problematisch, da ja unbekannt ist, ob in dem Bauteil Produktreste vorhanden sind.

Antwort:

Gemäß den Kriterien für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis (s. Nr. 4 TRGS 410) und dem Ablaufschema für die Aufnahme bzw. Nichtaufnahme in das Verzeichnis (s. Anlage 1 TRGS 410) ist in Ihrem Fall eine Aufnahme in das Expositionsverzeichnis notwendig.