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Für den Umgang mit Gefahrstoffen in Laboratorien ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten und die dazu bekannt gegebene TRGS 526 "Laboratorien" zu beachten.Die DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen" ist weitestgehend inhaltlich identisch mit der TRGS 526 und beinhaltet zusätzliche Erläuterungen. Auf die entsprechenden ...
Stand: 21.01.2021
Dialog: 15956
Zur Notwendigkeit der Lagerung im Sicherheitsschrank:Grundsätzlich sind Druckgasflaschen gemäß TRGS 526 aus Brandschutzgründen außerhalb der Laboratorien sicher aufzustellen. Bei der Aufstellung im Labor sind in der Regel besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, dies stets jedoch bei erhöhtem Brandrisiko. (Ziffer 5.2.11.1 TRGS 526)Nach DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien ...
Stand: 01.03.2023
Dialog: 43641
zum Explosionsschutz ist. Inhalative Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind, je nach Stoff, gesondert zu betrachten.Hier ist auf die TRGS 526 „Laboratorien“ hinzuweisen. Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unter laborüblichen Bedingungen (siehe Abschnitt 3.3.3 der TRGS 526) wird hier ein erforderlicher Luftwechsel von 25 m3/h pro m2 Nutzfläche beschrieben (siehe Abschnitt 6.2.5 der TRGS 526). ...
Stand: 11.08.2021
Dialog: 43522
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten. Zum einen das Arbeitsschutzrecht und zum anderen das Umweltrecht der Länder. Zu dem Umweltrecht können wir keine Aussage treffen. Hierzu wenden Sie sich btte an die zuständige Umweltbehörde.Die Regelungen zur Beseitigung von Abfällen finden sich in der TRGS 526 "Laboratorien" und in der DGUV Information 213-850 "Sicheres ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 3682
Sie von einer Luftwechselrate von 25m³/h pro m² Nutzfläche des Labors (siehe TRGS 526 Ziffer 6.2.5 Abs. 1 „Lüftung“) abweichen wollen.Ein Luftwechsel von 25m³/h pro m² Nutzfläche des Labors kann dann reduziert oder auch eine natürliche Lüftung eingesetzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass diese Maßnahme für die vorgesehenen Tätigkeiten dauerhaft ausreichend und wirksam ist. Nutzungseinschränkungen ...
Stand: 10.03.2020
Dialog: 43076
Welche Maßnahmen im Einzelfall auf einer onkologischen Station erforderlich sind, muss vom Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden.Die TRGS 525 "Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung" gilt ergänzend zur TRGS 526 ...
Stand: 05.02.2021
Dialog: 18045
Hinweis: die in der Frage angesprochene BGI/GUV-I 850-0 hat eine neue Bezeichnung: DGUV-Information 213-850 - Sicheres Arbeiten in Laboratorien. Die DGUV-Information 213-850 und die TRGS 526 "Laboratorien" haben identische Anwendungsbereiche. "Diese BGI/GUV-I (TRGS 526) findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 14269
wird, ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 526 "Laboratorien" anzuwenden. Für Gefährdungen, die aus Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor erwachsen, ist die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe „Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" (TRBA 100) zusätzlich zu beachten.Vorgaben zu Augenduschen finden sich unter Nr ...
Stand: 24.02.2021
Dialog: 42418
der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, wobei sich an den Vorgaben der TRGS 526 "Laboratorien" zu Augennotduschen orientiert werden kann. Dort steht unter TRGS 526, Punkt 6.6.2 "Augennotduschen":"(1) In Laboratorien müssen – möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken – mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeiste Augennotduschen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42616
ist nicht notwendig, wenn Beschäftigte: [ . . . ] 3. Labortätigkeiten mit laborüblichen Mengen unter Einhaltung der Anforderungen der TRGS 526 „Laboratorien“ ausüben, es sei denn, es besteht nach der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 401 eine dermale Gefährdung durch Hautkontakt mit hautresorptiven krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen."Wenn also im Sinne von Absatz 3 als Ergebnis ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43609
das Gefahrstoffrecht mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) - TRGS 526 "Laboratorien" Anwendung.Die TRGS 526 repräsentiert diesbezüglich den Stand der Technik und fordert für solche Laboratorien eine technische Lüftung (Nummer 6.2.5): "Laboratorien müssen mit ausreichenden, jederzeit wirksamen technischen Lüftungseinrichtungen ausgerüstet sein. Die Zuluft muss erforderlichenfalls erwärmt und zugfrei ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 15025
Die TRGS 526 "Laboratorien" findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Für Gefährdungen, die aus Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor erwachsen, ist die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Schutzmaßnahmen für gezielte ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 17990
eines derartigen Ereignisses zu ergreifen sind. Dies schließt die Bereitstellung angemessener Erste-Hilfe-Einrichtungen und die Durchführung von Sicherheitsübungen in regelmäßigen Abständen ein (§ 13 Abs. 1 GefStoffV, siehe auch TRGS 526 Nr. 4.7.1 Erste Hilfe).Bezüglich des Umgangs mit Gefahrstoffen in einem Reimraumlabor ist insbesondere die TRGS 526 "Laboratorien" relevant.Gemäß der TRGS 526 unter Nr. 6.6.1 ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047
In der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen", welche Erläuterungen zur TRGS 526 "Laboratorien" gibt, werden im Kapitel 5.1.2 "Tätigkeiten mit Peroxide bildenden Flüssigkeiten" Sicherheitshinweise bei Tätigkeiten zum Beispiel beim Verdampfen von Flüssigkeiten, die organische Peroxide bilden können, gegeben.Auf die Regelungen der TRGS 510 ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13740
. Der Arbeitgeber hat hierfür vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten.In der TRGS 526 "Laboratorien" ist unter 4.6.2 nachzulesen, dass in Laboratorien, in denen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, Nahrungs- und Genussmittel nicht hineingebracht sowie Kosmetika nicht angewandt werden dürfen. Für die Aufbewahrung und den Verzehr sind entsprechende Sozialbereiche zur Verfügung ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43086
bereitgestellter Gefahrstoffe sind auf den Tages-/Schichtbedarf zu begrenzen, darüber hinausgehende Mengen sind zu lagern. Soweit regelmäßig kleine Mengen verwendet werden, kann auch die kleinste handelsübliche Gebindegröße bereitgestellt werden."Weitere Spezifikationen finden sich in der TRGS 526 "Laboratorien" unter Punkt 4.15.1:"An Arbeitsplätzen dürfen brennbare Flüssigkeiten mit Flammpunkt unter 55 °C ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
In einem Chemielabor kann grundsätzlich nicht auf Körpernotduschen verzichtet werden. Zwar ist es grundsätzlich möglich, von den Anforderungen einer technischen Regel wie der TRGS 526 "Laboratorien" abzuweichen, in der Gefährdungsbeurteilung müsste aber dargelegt werden, wie die Sicherheit auf gleiche Weise gewährleistet werden kann. Alternativen zu Notduschen sind uns allerdings ...
Stand: 28.07.2021
Dialog: 12042
Die technischen Regel TRGS 526 „Laboratorien“ gibt vor, dass in Laboratorien Körper- und Augennotduschen die notwendige Wassermenge sofort zur Verfügung stellen müssen, und gibt die jeweils erforderliche Wassermenge pro Minute an (Körpernotduschen: mindestens 30 l Wasser pro Minute; Augennotduschen: mindestens 6 l Wasser pro Minute an jeder Auslassöffnung).Das in der technischen Regel vorgegebene ...
Stand: 14.01.2021
Dialog: 42181
einzubeziehen sind, sind unter § 6 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung aufgeführt. U. a. sind dort die Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit und hierbei insbesondere die Angaben im Sicherheitsdatenblatt genannt.Für bestimmte Tätigkeiten, z. B. in Laboratorien, werden zudem im Technischen Regelwerk für Gefahrstoffe wie TRGS 526 "Laboratorien" neben ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 15987
sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich, siehe TRGS 526 Laboratorien Abschnitt 6.6, Notduschen.Von jedem Ort des Labors sollte eine Körpernotdusche innerhalb von höchstens 5 Sekunden zu erreichen sein. Auf die Ausführungen der DGUV Information 213-850 "Sichere Arbeiten in Laboratorien" unter dem Punkt 6.6 ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 43966