Ergebnisse 21 bis 40 von 106 Treffern
Der Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) regelt Informationen in der Lieferkette - insbesondere die Erstellung und Weitergabe von Sicherheitsdatenblättern. Wenn ein Stoff oder ein Gemisch u.a. die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt, sind Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen und in der Lieferkette ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 43848
auch nicht in das Gefahrstoffverzeichnis eingetragen werden.Hinweis:Eine Zeit ang war der Begriff Gefahrstoffkataster üblich, mittlerweile hat sich aber der Begriff Gefahrstoffverzeichnis durchgesetzt, da in § 6 (12) Gefahrstoffverordnung gefordert wird, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat. ...
Stand: 19.08.2025
Dialog: 29780
Stoffe, die in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen wurden, unterliegen der Zulassungspflicht nach Titel VII (Artikel 55 bis 66) der REACH-Verordnung. Um zulassungspflichtige Stoffe weiter herstellen und/oder verwenden zu dürfen, ist ein Antrag auf Zulassung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu stellen. Im Rahmen des Zulassungsantrages sind auch Risikomanagementmaßnahmen ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 43535
Unter REACH hat der Importeur die Pflicht, die von ihm importierten Stoffe entsprechend des jeweiligen Mengebereiches bei der Chemikalienagentur zu registrieren. Nach Art. 31 der REACH-Verordnung (1907/2006) "Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter" ist der Lieferant eines Stoffes (in diesem Fall der Importeur) dazu verpflichtet, ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt (SDB) dem Abnehmer ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 4607
Sicherheitsdatenblätter werden aufgrund von Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) erstellt. Nach Art. 31 Abs. 5 REACH-Verordnung sind Sicherheitsdatenblätter in einer Amtssprache des Mitgliedstaates/der Mitgliedstaaten vorzulegen, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat bestimmt/die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmen etwas ...
Stand: 17.07.2015
Dialog: 24326
Diisocyanate sind Substanzen, welche Eigenschaften besitzen, die zu einer Sensibilisierung der Atemwege durch Hautkontakt und Einatmen führen und gelten bereits bei geringer Exposition als Ursache für Berufsasthma.Mit der Aufnahme von Diisocyanaten in den Anhang XVII der REACH-Verordnung ändern sich die Anforderungen an die Verwendung bzw. Herstellung und das Inverkehrbringen.Aus dem Eintrag 74 ...
Stand: 24.05.2021
Dialog: 43532
In der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" ist hierzu unter 6.5 "Allgemeine Schutzmaßnahmen - Lagerung" in Absatz 17 Folgendes nachzulesen:"Eine Aufbewahrung unter Verschluss kann u. a. durch verschlossene Arbeitsräume und Lager, z.B. Schlüssel, Codekarten, RFID-Transponder (radio-frequency identification), oder verschlossene Schränke oder Container erfolgen. Auch ein Betriebsgelände mit Werkszaun und Zuga ...
Stand: 14.09.2022
Dialog: 43709
Nein, ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) muss nicht grundsätzlich erstellt werden, wenn das Gemisch nur für interne Produktionsprozesse verwendet und nicht in Verkehr gebracht wird.Jedoch gewährt der Arbeitgeber gemäß Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) den Arbeitnehmern und ihren Vertretern Zugang zu den gemäß den Artikeln 31 und 32 bereitgestellten Informationen ...
Stand: 25.05.2025
Dialog: 44130
Nach Artikel 31 Absatz 5 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) wird das Sicherheitsdatenblatt in der Amtssprache des Mitgliedstaates vorgelegt, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat bestimmt etwas anderes.Die Expositionsszenarien sind nach Artikel 31 Absatz 7 der REACH-Verordnung Teil des Sicherheitsdatenblattes.Da ...
Stand: 15.11.2023
Dialog: 43849
Gemäß Artikel 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder eines Gemisches dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) als gefährlich einzustufen ist. Artikel 31 Abs. 1 lit. b und c REACH-VO geben weitere Kriterien ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 44008
Auf der Internetseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk ist zu der Frage "Ist es unter REACH ausreichend, die Sicherheitsdatenblätter über eine Internetplattform zur Verfügung zu stellen?" folgendes nachzulesen:"Helpdesk-Nummer: 0215Gemäß Artikel 31der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind Sicherheitsdatenblätter dem Abnehmer des Stoffes zur Verfügung zu stellen. Konkret muss ...
Stand: 18.02.2019
Dialog: 42597
Die Ausstellung eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches im Rahmen einer Fachmesse wird in den Begriffsbestimmungen des Chemikalienrechts nicht definiert.Allerdings kann die Ausstellung eines Gefahrstoffs auf einer Fachmesse im Sinne von REACH als Bereitstellung für Dritte und damit als Inverkehrbringen angesehen werden. Zumal ein späterer Verkauf der betreffenden Gefahrstoffe in der EU ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 42447
Nein, das muss sie nicht, und es wäre auch unangebracht. Stoffe, die in Human- oder Tierarzneimitteln verwendet werden, unterliegen nicht der Registrierungspflicht (REACH-VO, Art. 2 Abs. 5 a)). Insofern entfällt auf dem Sicherheitsdatenblatt die Nennung einer Registriernummer, da der Stoff ja nicht registrierungspflichtig ist (REACH-VO, Anh. II Nr. 1.1). Die Nennung der Ihnen erteilten ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 30281
Artikel 31 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) fordert, dass der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung stellt; nach Artikel 31 Abs. 5 REACH muss dieses in einer Amtssprache des Mitgliedstaates vorgelegt werden, in dem der Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird. Ein Verstoß gegen ...
Stand: 04.08.2025
Dialog: 22952
Der Begriff "regelmäßig" wird für die TRGS 524 nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 5 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden. Zu empfehlen sind z.B. Aufbaulehrgänge zur Sachkunde nach DGUV ...
Stand: 26.11.2015
Dialog: 25366
Grundsätzlich ist immer das aktuellste Sicherheitsdatenblatt anzuwenden.Die Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Auf Ihre Frage bezogen, möchten wir insbesondere Artikel 31 Absatz 9 hervorheben. Hier ist folgendes nachzulesen:"Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich ...
Stand: 13.08.2020
Dialog: 43131
Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen, wie zum Beispiel EU-Richtlinien, auf sie verweisen. Die rechtliche Grundlage für die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes und die Verpflichtung, es dem Abnehmer zur Verfügung zu stellen, ist die REACH ...
Stand: 17.07.2017
Dialog: 29803
Gemäß Artikel 37 Absatz 2 der REACH-Verordnung gilt:"Jeder nachgeschaltete Anwender hat das Recht, dem Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Händler, der ihm einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch liefert, schriftlich (auf Papier oder elektronisch) eine Verwendung zumindest in Form der kurzen, allgemeinen Angaben zur Verwendung bekannt zu geben, damit diese ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42478
Die Pflichten des sogenannten "Alleinvertreters" (OR = Only Representative) sind in Artikel 8 der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) geregelt:"(1) Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft, die einen Stoff als solchen, in Gemischen oder in Erzeugnissen herstellt, ein Gemisch formuliert oder ein Erzeugnis herstellt, das in die Gemeinschaft eingeführt ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42474
von Kosmetikprodukten, Medizinprodukten und Arzneimitteln in Aerosolpackungen.Informationen zum Inverkehrbringen können den FAQs unter Häufig gestellte Fragen zu Arzneimitteln bzgl. REACH entnommen werden. Die Ausnahmen nach Artikel 2 Absatz 6 der REACH-Verordnung beziehen sich auf die Pflicht zum Bereitstellen von Informationen gemäß Titel IV (Sicherheitsdatenblatt, ...) der REACH-Verordnung, sofern es sich um ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 13419