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In der TRGS 554 "Dieselmotoremissionen" werden unter der Anhang 1 Nummer 6 Erläuterungen zu den Anforderungen an Abstellbereiche von dieselbetriebenen Maschinen und Fahrzeugen gegeben:"...(2) In ganz oder teilweise geschlossenen Abstellbereichen sind insbesondere die beim Starten und Ausfahren entstehenden Abgase von Dieselmotoren so abzuführen, dass keine Personen durch sie gefährdet ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 11674
Es wird nicht für jeden Stoff eine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung erstellt. In der Gefährdungsbeurteilung werden der Arbeitsplatz bzw. die Arbeitsbedingungen begutachtet. Sie stellen darin fest, ob die Beschäftigten an einem bestimmten Arbeitsplatz mit Gefahrstoffen umgehen und ob diese Gefahrstoffe freigesetzt werden. Sind Beschäftigte Gefahrstoffen ausgesetzt ...
Stand: 23.12.2016
Dialog: 17882
Zunächst wollen wir auf die Abgrenzung zwischen persönlicher Schutzausüstung (PSA) und Arbeits- oder Berufskleidung hinweisen: Siehe hierzu den FAQ "Was versteht man unter Schutzkleidung im Gegensatz zur Arbeitskleidung, die am Arbeitsplatz verwendet wird?" des Sachgebiet Schutzkleidung der DGUV."Unter Schutzkleidung versteht man Kleidung, die gegenüber Gefahren bzw. Risiken einen Schutz bietet ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 5488
Die Definition des Arbeitsplatzgrenzwertes findet sich im § 2 Abs.8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): "Der Arbeitsplatzgrenzwert ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffs in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffs akute oder chronische schädliche Auswirkungen ...
Stand: 03.08.2017
Dialog: 29912
Es gilt der § 14 Abs. 1 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten. Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe sind arbeitsplatz-, tätigkeits- und stoffbezogene verbindliche schriftliche Anordnungen und Verhaltensregeln des Arbeitgebers an Beschäftigte.Die Inhalte der Betriebsanweisung ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43826
Häufig treten bei Beschäftigten an Innenraum-Arbeitsplätzen, d.h. an Arbeitsplätzen ohne Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, unspezifische gesundheitliche Beeinträchtigungen und Befindlichkeitsstörungen auf, wie z.B. Haut- und Schleimhautreizungen, Atemwegsbeschwerden, Müdigkeit und Konzentrationsschwäche auf für die chemische Stoffe in der Innenraumluft verantwortlich sein können. Diese ...
Stand: 05.09.2019
Dialog: 42834
herkömmlicher Kraftstoff bis zu 5 Vol.- % Benzol enthält.Gefährdungen für den Anwender bestehen durch das Einatmen und durch den Hautkontakt. Beispiele hierfür sind: Betanken sowie Reinigungs- oder Reparaturarbeiten. Beim Arbeiten mit Maschinen können Gefährdungen durch Abgase oder durch die darin enthaltenen unverbrannten Kraftstoffreste entstehen.Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist vor Aufnahme ...
Stand: 19.03.2022
Dialog: 10669
in offenen und leeren Gebinden stellen somit eine Gefährdung dar (Brand- und Explosionsgefahren). Es müssen entsprechene Maßnahmen (Lagerung im Sicherheitsschrank) dokumentiert und auch im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle überprüft werden. Dies zum allgemeinen Teil der Argumentation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.Speziell in § 8 Absatz 1 Nummer 6 wird auf die Begrenzung der am Arbeitsplatz ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18131
Die Definition für Arbeitsräume ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nach § 2 Absatz 3 sind Arbeitsräume die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. Hierzu zählen auch die von Ihnen genannten Fahrzeughallen. ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 42433
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 8 Abs.1 Nr.6 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV. Danach muss die am Arbeitsplatz vorhandene Menge an Gefahrstoffen auf die Menge begrenzt werden, die für den Fortgang der Tätigkeit erforderlich ist. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" wird diesbzgl. ausgeführt: "Die Mengen ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit, 2. Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen haben; dazu gehören insbesondere ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 16666
Welche Gefährdungen für die Beschäftigten am Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, muss der Arbeitgeber generell im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Wird eine Hautgefährdung festgestellt, muss auch ein Hautschutzplan erstellt werden. Dabei und bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln soll sich der Arbeitgeber durch die Betriebsärztin ...
Stand: 21.07.2023
Dialog: 43802
wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten:1.Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit,2.Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 42547
Die Beurteilung der (Gesundheits-)Gefährdung am Arbeitsplatz, auch beim Umgang mit Gefahrstoffen, für die Beschäftigten obliegt dem Arbeitgeber. Dabei hat dieser u.a. die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umzusetzen.Die GefStoffV stellt gefährliche Eigenschaften eines Stoffes/Gemisches nicht nur, aber auch auf die Kriterien der CLP-VO ab.Die CLP-VO sieht für die Berücksichtigung ...
Stand: 10.04.2024
Dialog: 43926
über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit,2. Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen haben; dazu gehören insbesonderea ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 7235
, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten:1.Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit,2.Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43006
Eine solche allgemeingültige Vorgabe zu Bleistaubmessungen am Arbeitsplatz gibt es nicht.Regelungen zum beruflichen Umgang mit Blei sind unter anderem in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw. in der konkretisierenden TRGS 505 "Blei" enthalten.Hier findet sich immer wieder der Hinweis, dass individuell in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) festzulegen ist, welche Gefährdungen bestehen, welche ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 44064
Vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen durch Beschäftigte hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen. Diese ist Grundlage für alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie ermöglicht dem Arbeitgeber eine auf den einzelnen Arbeitsplatz bzw. auf die einzelne Tätigkeit ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 3767
werden? Zu der Fragestellung, wie Gefahrstoffe zu bewerten sind, für die kein Arbeitsplatzgrenzwert existiert (oder nicht mehr existiert), wird in der LASI-Leitlinie LV 45 - bezogen werden kann - unter Abschnitt D 3 STOFFE OHNE GRENZWERT folgendes ausgeführt: "D 3.1 § 7 Wie erfolgt künftig die Beurteilung von Arbeitsplätzen, an denen Stoffe ohne Grenzwert verwendet werden, ggf. auch solche, die früher einen TRK ...
Stand: 21.04.2016
Dialog: 17416
und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beachten hat, sind zu beschreiben. Sie sollten untergliedert werden in: 1.Technische Schutzmaßnahmen zur Verhütung einer Exposition, 2.Organisatorische Schutzmaßnahmen, 3.Hygienevorschriften und notwendige Arbeitskleidung, 4.Persönliche Schutzausrüstung (Art, Typ und Benutzungshinweise). (2) Es wird empfohlen, auch auf Beschäftigungsbeschränkungen ...
Stand: 03.08.2016
Dialog: 27190