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Unter REACH hat der Importeur die Pflicht, die von ihm importierten Stoffe entsprechend des jeweiligen Mengebereiches bei der Chemikalienagentur zu registrieren. Nach Art. 31 der REACH-Verordnung (1907/2006) "Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter" ist der Lieferant eines Stoffes (in diesem Fall der Importeur) dazu verpflichtet, ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt (SDB) dem Abnehmer ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 4607
Sicherheitsdatenblätter werden aufgrund von Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) erstellt. Nach Art. 31 Abs. 5 REACH-Verordnung sind Sicherheitsdatenblätter in einer Amtssprache des Mitgliedstaates/der Mitgliedstaaten vorzulegen, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat bestimmt/die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmen etwas ...
Stand: 17.07.2015
Dialog: 24326
Diisocyanate sind Substanzen, welche Eigenschaften besitzen, die zu einer Sensibilisierung der Atemwege durch Hautkontakt und Einatmen führen und gelten bereits bei geringer Exposition als Ursache für Berufsasthma.Mit der Aufnahme von Diisocyanaten in den Anhang XVII der REACH-Verordnung ändern sich die Anforderungen an die Verwendung bzw. Herstellung und das Inverkehrbringen.Aus dem Eintrag 74 ...
Stand: 24.05.2021
Dialog: 43532
von Phosphorwasserstoff. Es gibt auch Unterschiede in der Anwendungsart. Beide Gase können in Druckflaschen geliefert werden. Phosphorwasserstoff kann auch aus einem Feststoff durch die Wirkung von Wärme und/ oder Feuchtigkeit freigesetzt werden. Die Begasungsfirmen brauchen umfangreiches Fachwissen und sollten die Kunden fachkundig beraten. ...
Stand: 31.01.2014
Dialog: 20270
bis zum Eintreten von Bewusstlosigkeit mit kurzfristig folgendem Tod. CO2 ist ein nicht brennbares, nicht ätzendes, farb- und geruchloses Gas. Diese Gefährdung ist bei der Lagerung zu betrachten. Die Gesamtlagermenge ist in einem Gefahrstoffverzeichnis gem. § 6 Abs.12 GefStoffV zu dokumentieren und die Wahrscheinlichkeit des Austretens von CO2 beim Transport der einzelnen Verpackungen durch nicht sachgemäße ...
Stand: 29.07.2025
Dialog: 44166
Nein, ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) muss nicht grundsätzlich erstellt werden, wenn das Gemisch nur für interne Produktionsprozesse verwendet und nicht in Verkehr gebracht wird.Jedoch gewährt der Arbeitgeber gemäß Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) den Arbeitnehmern und ihren Vertretern Zugang zu den gemäß den Artikeln 31 und 32 bereitgestellten Informationen ...
Stand: 25.05.2025
Dialog: 44130
Nach Artikel 31 Absatz 5 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) wird das Sicherheitsdatenblatt in der Amtssprache des Mitgliedstaates vorgelegt, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat bestimmt etwas anderes.Die Expositionsszenarien sind nach Artikel 31 Absatz 7 der REACH-Verordnung Teil des Sicherheitsdatenblattes.Da ...
Stand: 15.11.2023
Dialog: 43849
Gemäß Artikel 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder eines Gemisches dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) als gefährlich einzustufen ist. Artikel 31 Abs. 1 lit. b und c REACH-VO geben weitere Kriterien ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 44008
Auf der Internetseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk ist zu der Frage "Ist es unter REACH ausreichend, die Sicherheitsdatenblätter über eine Internetplattform zur Verfügung zu stellen?" folgendes nachzulesen:"Helpdesk-Nummer: 0215Gemäß Artikel 31der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind Sicherheitsdatenblätter dem Abnehmer des Stoffes zur Verfügung zu stellen. Konkret muss ...
Stand: 18.02.2019
Dialog: 42597
Die Ausstellung eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches im Rahmen einer Fachmesse wird in den Begriffsbestimmungen des Chemikalienrechts nicht definiert.Allerdings kann die Ausstellung eines Gefahrstoffs auf einer Fachmesse im Sinne von REACH als Bereitstellung für Dritte und damit als Inverkehrbringen angesehen werden. Zumal ein späterer Verkauf der betreffenden Gefahrstoffe in der EU ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 42447
Nein, das muss sie nicht, und es wäre auch unangebracht. Stoffe, die in Human- oder Tierarzneimitteln verwendet werden, unterliegen nicht der Registrierungspflicht (REACH-VO, Art. 2 Abs. 5 a)). Insofern entfällt auf dem Sicherheitsdatenblatt die Nennung einer Registriernummer, da der Stoff ja nicht registrierungspflichtig ist (REACH-VO, Anh. II Nr. 1.1). Die Nennung der Ihnen erteilten ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 30281
der Abschnitte 4.1 "Grundsätze" und 4.2 "Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen" sind unabhängig von der Menge immer einzuhalten.Die speziellen Anforderungen an die Lagerung von Gasen unter Druck finden sich unter dem Abschnitt 10.Insbesondere möchten wir Abschnitt 10.3 "Bauliche Anforderungen und Brandschutz" Absatz 4 hervorheben. Dort heißt es:"In Räumen unter Erdgleiche dürfen maximal ...
Stand: 12.08.2025
Dialog: 44170
Artikel 31 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) fordert, dass der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung stellt; nach Artikel 31 Abs. 5 REACH muss dieses in einer Amtssprache des Mitgliedstaates vorgelegt werden, in dem der Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird. Ein Verstoß gegen ...
Stand: 04.08.2025
Dialog: 22952
Grundsätzlich ist immer das aktuellste Sicherheitsdatenblatt anzuwenden.Die Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Auf Ihre Frage bezogen, möchten wir insbesondere Artikel 31 Absatz 9 hervorheben. Hier ist folgendes nachzulesen:"Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich ...
Stand: 13.08.2020
Dialog: 43131
und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind (§ 7 GefStoffV).In dieser Gefährdungsbeurteilung sind die möglichen Gefährdungen zu betrachten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Hierbei sind z. B. folgende Aspekte zu berücksichtigen:- Art der Gefährdung (z. B. Gase unter Druck, akute Toxizität)- Menge an Gefahrstoffen- Sind die Behälter sicher verschlossen ...
Stand: 03.10.2021
Dialog: 43595
. Zum Hautkontakt zählt auch der Kontakt von Aerosolen, Gasen und Dämpfen mit der Haut."In der Regel minimiert der Einsatz von personenbezogenen Schutzmaßnahmen den Hautkontakt, kann ihn in der Regel aber nicht ausschließen. Auch deshalb sind im Anhang 5 der TRGS 401 Praxisbeispiele für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zur Verhinderung oder Minimierung des Hautkontaktes aufgeführt. Die konkreten ...
Stand: 21.12.2022
Dialog: 28221
befinden (Abschnitt 1 Absatz 3 der TRGS 510). Für diese Tätigkeiten sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen, z. B. zur Vermeidung von Gefährdungen durch eine erstickende Wirkung, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV festzulegen. Hierbei ist die Technische Regel für Gefahrstoffe „Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung“ (TRGS 407) zu berücksichtigen. ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44131
Die Regelungen der Getrenntlagerung und der Separatlagerung sind in Abschnitt 13 der TRGS 510 beschrieben. Bei einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe (hier Kraftstoff und Kältemittel) von bis zu 200 kg müssen die dort beschriebenen Maßnahmen nicht ergriffen zu werden (Abschnitt 13.1 der TRGS 510). Für größere Mengen ist hier eine Separatlagerung vorzusehen.Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff sind de ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 43550
Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen, wie zum Beispiel EU-Richtlinien, auf sie verweisen. Die rechtliche Grundlage für die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes und die Verpflichtung, es dem Abnehmer zur Verfügung zu stellen, ist die REACH ...
Stand: 17.07.2017
Dialog: 29803
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2008 (REACH) muss der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches, auch wenn diese nur zu Testzwecken überlassen werden, was auch unter den Begriff des Inverkehrbringen fällt, dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach REACH Anhang II zur Verfügung stellen, wenn der Stoff oder das Gemisch nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247