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. Unfälle oder Verstöße würden von niederländischen Behörden untersucht und ggf. geahndet.Die GefStoffV basiert aber überwiegend auf der Umsetzung von EG-Richtlinien, so dass in allen EU-Ländern mit vergleichbaren Bestimmungen zu rechnen ist. Allerdings können die EU-Staaten in Einzelfällen auch über die in diesen EG-Richtlinien vorgesehenen Mindestschutzmaßnahmen hinausgehen, z. B. bei der Festlegung ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 5145
- und Sicherheitszeichen anzubringen, einschließlich der Verbotszeichen „Zutritt für Unbefugte verboten“ und „Rauchen verboten“ nach Anhang II Nummer 3.1 der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (ABl. L 245 vom 26.8.1992, S. 23), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/27/EU (ABl. L 65 vom 5.3.2014, S. 1 ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 42248
1, Abschn. 2, TRGS 900). Diese vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) veröffentlichten Grenzwerte sind gesundheitsbasiert. Zur Festsetzung dieser Werte wird also ausschließlich die mögliche Gefährdung der Gesundheit von Beschäftigten berücksichtigt.Bei dem Grenzwert für Vinylchlorid (Chlorethylen) handelt es sich um einen EU-Grenzwert, der aufgrund der Richtlinie 2017/2398/EU formal in der TRGS 900 ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42441
Mitgliedstaaten der EU. Darüber hinaus müssen die im SDB enthaltenen Informationen auch die Anforderungen der Richtlinie 98/24/EG erfüllen.Das Sicherheitsdatenblatt dient unter anderem dazu, zu erkennen, ob gefährliche chemische Stoffe oder Gemische vorliegen, und die damit verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten. Es muss daher auch Informationen darüber enthalten, ob ein Stoff oder Gemisch ...
Stand: 15.05.2025
Dialog: 44124
In Artikel 4 Absatz 1 „Vermeidung“ der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, durch nationale Regelungen, wie z.B. durch die deutsche Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV), sicher zu stellen, dass die in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte keine der in Anhang II aufgeführten Stoffe enthalten, wie z.B. Blei.Das Schwermetall Blei ...
Stand: 27.04.2025
Dialog: 44112
Mitgliedstaaten bestimmen etwas anderes. Lieferanten können mehr Sprachen auf ihren Kennzeichnungsetiketten verwenden, als von den Mitgliedstaaten verlangt wird, sofern dieselben Angaben in sämtlichen verwendeten Sprachen erscheinen." Beim Inverkehrbringen z. B. in Deutschland gibt es keine anderen Regelungen, § 4 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung unterstützt die EU-Vorgabe (Kennzeichnung in der Amtssprache ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 20231
des Produkts mit Angabe der Gefahreinstufung nach Störfallrecht, sowie – falls zutreffend – der Gefahrenkategorie bzw. der Stoffnummer und Stoffbezeichnung. Die Angaben können auch unter dem Abschnitt EU-Vorschriften („Seveso-Richtlinie“) erfolgen." Hinweis: Auf die Informationen unter 15.1 der Leitlinien zu Sicherheitsdatenblättern der ECHA möchten wir hinweisen. ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 6351
(EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) und auch bei Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) um Verordnungen der europäischen Gemeinschaft handelt. Diese Regelungen finden in der USA keine Anwendung. Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und basiert auf dem UN-GHS. Das UN-GHS muss in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist in der EU ...
Stand: 17.07.2015
Dialog: 24326
4 der GefStoffV entsprechend, sind die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME so gering wie möglich zu halten. Eine einzelne Richtlinie, die sich mit diesem "besonderen Arbeitssicherheitsproblem" befasst, gibt es nicht.Insbesondere sind bei Reinigungsarbeiten die folgenden Aspekte zu beachten:1. Die Reinigung der Umgebungsflächen hat von oben nach unten zu erfolgen.2. Ein Wieder-Freisetzen ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 6737
Wenn ein Gemisch nicht kennzeichnungspflichtig nach der CLP- Verordnung EU 1272/2008 ist, fällt dieses Produkt nicht in die Anlage 2 der ChemVerbotsV. Das heißt, es ist keine Anzeige oder Erlaubnis nach §§ 6 und 7 erforderlich. Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens im Sinne des § 1 Nr.1; damit sind die Stoffe in Anlage 1 der ChemVerbotsV gemeint. Hier sind Verbote und Ausnahmen ...
Stand: 15.04.2021
Dialog: 43508
Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) werden Stoffe aufgelistet, für die EU-weit ein AGW festgelegt wurde.Die TRGS 905 ist eine nationale Ergänzung zu diesen EU-weit geltenden Vorgaben in Anhang VI Teil 3 Tabelle 3.1 der CLP Verordnung.Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) bewertet in und für Deutschland ergänzend zu den EU-Vorgaben die Gefährlichkeit bestimmter Stoffe ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 44104
Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen, wie zum Beispiel EU-Richtlinien, auf sie verweisen. Die rechtliche Grundlage für die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes und die Verpflichtung, es dem Abnehmer zur Verfügung zu stellen, ist die REACH ...
Stand: 17.07.2017
Dialog: 29803
. Staubbelastung, Staubexplosions- und Brandgefahr, Erstickungs-, Erfrierungs-, Verbrennungsgefahr oder weitere Wirkungen auf Mensch und Umwelt). 3. Gefahrensymbole (nach Richtlinie 67/548/EWG) oder Gefahrenpiktogramme (nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) können ergänzend zum Text verwendet werden. ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 24126
Gemäß § 3a des Chemikaliengesetzes (ChemG) gilt ein Gemisch als gefährlich, wenn es die in Anhang I der CLP-Verordnung (VO (EG) Nr. 1272/2008) dargelegten Kriterien für insbesondere physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren und / oder Umweltgefahren erfüllt. Dies gilt analog für Stoffe.Desinfektionsmittel sind in der Regel Biozid-Produkte, welche die Vorgaben der EU-Biozid-Verordnung (VO (EU ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 43366
Die Antwort zu Ihrer Frage findet sich im Artikel 2 (6) der Verordnung (EU) 453/2010 der Kommission: Unbeschadet des Artikels 31 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt für Gemische, die vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht werden und die in Übereinstimmung mit Artikel 61 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht erneut gekennzeichnet und verpackt ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 22905
Sicherheitsdatenblätter, die dem Abnehmer nach Artikel 31 der REACH-Verordnung zur Verfügung zu stellen sind, müssen dem Anhang II der Verordnung entsprechen. Dieser liegt zur Zeit in der Fassung der Verordnung (EU) 2015/830 vor. Für die Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes oder Gemisches geben die Abschnitte 2.1 und 2.2 des Anhangs II vor, dass die Angaben nach der CLP-Verordnung erfolgen ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 42223
Wie Sie richtig schreiben, beträgt der Arbeitsplatzgrenzwert von Stickstoffdioxid (NO2) 950 µg/m³. Der EU-Grenzwert (Jahresmittelwert) für die Stickstoffdioxidkonzentration in der Außenluft beträgt dagegen nur 40 µg/m³. Der Arbeitsplatzgrenzwert ist höher als der Grenzwert der Außenluft, da er ein Wert für die zeitlich begrenzte Belastung gesunder Arbeitender ist, während der EU-Grenzwert für NO2 ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 42267
und Kennzeichnung sind vor dem ersten Inverkehrbringen, also unabhängig von der Vertriebs- oder Handelsebene (B2B oder B2C), vorzunehmen. Sofern Sie also kennzeichnungspflichtige Artikel von einem Lieferanten in der EU beziehen, muss dieser bereits die Kennzeichnung vorgenommen haben. Sofern Sie Importeur aus einem Nicht-EU-Land sind oder ein neues Gemisch aus verschiedenen Stoffen herstellen, sind Sie dafür ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42448
als Inverkehrbringen.“ In dem hier geschilderten Fall handelt es sich bei dem norwegischen Unternehmen nicht um einen Lieferanten i.S.d. Art. 3 Nr. 32 REACH-VO, da dieses keine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft (EU) ist (vgl. Begriffsbestimmungen gem. Art. 3 Nr. 9, 11, 13 und 14 der REACH-VO). Somit muss das norwegische Unternehmen kein Sicherheitsdatenblatt oder Expositionsszenarien ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
Die Erklärung des Kunden nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 2019/1148 (Ausgangsstoff-VO) unterschreibt die zur Vertretung des potentiellen Kunden berechtigte Person.Es ist demnach diejenige Mitarbeiterin/derjenige Mitarbeiter des potentiellen Kunden, der von diesem mit der Abwicklung der Transaktion, also des Erwerbs von beschränkten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe nach Anhang I ...
Stand: 04.11.2022
Dialog: 43730