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Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert das zusätzliche Ergreifen der Schutzmaßnahmen nach § 9 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen", wenn die dortigen Bedingungen in Absatz 1 erfüllt sind und bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 zusätzlich die besonderen Schutzmaßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 5759
und Essigessenz- verschiedener Essigsäure-Ester, Acetanhydrid und KetenEssigsäure wird also auch als Lebensmittel bzw. Lebensmittelzusatzmittel verwendet und hat keine karzinogene Wirkung. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist in Bezug auf Essigsäure nicht erforderlich. Gleichwohl ist Essigsäure aufgrund der reizenden Wirkung (Konzentration zwischen 10% ...
Stand: 02.09.2021
Dialog: 11189
und entsprechender Konstruktion des Sprühkopfes kommt es infolge des hochenergetischen Erzeugungs-Prozesses überwiegend zur Bildung feiner Aerosolpartikel, so dass praktisch keine Aneinanderlagerung erfolgt. In diesem Fall können die Partikel zwar nicht mehr zusammenfließen, sind aufgrund Ihrer Größe von ≤10 µm jedoch nicht nur lungen- sondern auch alveolengängig, d. h. sie können bis zu den Bronchiolen ...
Stand: 02.11.2023
Dialog: 27790
der Arbeitsbereichsanalyse ist durch regelmäßige Kontrollmessungen zu überprüfen. Auf die zusätzlichen Ermittlungspflichten beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen weisen wir in diesem Zusammenhang besonders hin (§ 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" der GefStoffV). ...
Stand: 22.03.2013
Dialog: 2941
gefahrstoffrechtliche Dokumentation ist somit sowohl im Sinne des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 müssen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die im § 10 GefStoffV beschrieben sind. Diese Schutzmaßnahmen sind zusätzlich zu denen in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18756
(Arbeitsplatzgrenzwert -AGW- für den alveolengängigen Staubanteil) von 1,25 mg/m³. Für E-Staub gilt der AGW für den einatembaren Staubanteil von 10 mg/m³.Hinweis:Beim Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie eine praktische Übersicht zu den Staubklassen. ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 25658
Die Rechtsgrundlagen zur Zugänglichkeit von Sicherheitsdatenblättern (SDB) sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. In der TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten werden diese Regelungen konkretisiert, und zwar in Punkt 4:"4 Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern und zum Gefahrstoffver-zeichnis (1) Der Arbeitgeber hat nach § 6 Absatz 10 GefStoffV ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 16989
GefStoffV" sofern diese denn separat anfallen. Damit sind die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" grundsätzlich nicht erforderlich. Da der Umgang mit diesen Blättern und Blattbestandteilen in separater Form nur sehr selten anzutreffen ist, werden auch von wissenschaftlicher Seite leider kaum ...
Stand: 01.03.2013
Dialog: 5800
für den Handgebrauch nur in Behältnissen von höchstens 1 l Nennvolumen aufbe-wahrt werden. Die Anzahl der Behältnisse ist auf das unbedingt nötige Maß zu be-schränken. Für Laboratorien, in denen ständig größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten benötigt werden, ist das Bereithalten in nicht bruchsicheren Behält-nissen bis zu 5 l bzw. in sonstigen Behältnissen bis zu 10 l Nennvolumen an ge-schützter Stelle zulässig ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
Ja, Messungen nach § 7 Abs. 10 der Gefahrstoffverordnung/GefStoffV dürfen auch von Messstellen durchgeführt werden, die nicht akkreditiert sind.Der Unterschied ist folgender: Wenn die Messstelle für den Stoff, der gemessen werden soll, eine Akkreditierung von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ZLS (früher AKMP) besitzt, dann braucht der Arbeitgeber, der die Messung in Auftrag ...
Stand: 18.08.2022
Dialog: 3055
mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung" führt unter dem Punkt 3.2.2 ebenfalls aus, dass Arzneimittel in das Gefahrstoffverzeichnis aufznehmen ist. Auf die entsprechenden Ausführungen zum Thema in den Kapiteln 3 und 10 der DGUV Information 213-032 (bisher: BGI/GUV-I 8596) "Gefahrstoffe im Krankenhaus" weisen wir hin. ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 16150
Nach TRGS 910 werden insbesondere für krebserzeugende Stoffe risikobasierte Konzentrationsgrenzwerte als Expositions-Risiko-Beziehung (ERB) abgeleitet, für die die gesundheitsbasierten Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) nach TRGS 900 nicht aufgestellt werden können, weil es für krebserzeugende Stoffe meistens häufig keinen Schwellenwert für Konzentrationen ohne Wirkung gibt. Unter ERB sind die Stoffkonz ...
Stand: 19.08.2014
Dialog: 21819
6 l Wasser pro Minute austreten. Trinkwasser ist auch nach Führung über einen Rohrtrenner zur Speisung von Notduschen zulässig. Die Wasserstrahlen müssen eine Höhe von wenigstens 10 cm und nicht mehr als 30 cm oberhalb der Wasseraustritte erreichen. Eine gute und rasche Erreichbarkeit muss gegeben sein. Das Spülen der Augen muss mit weit gespreizten Lidern erfolgen, um alle Chemikalienreste ...
Stand: 29.04.2021
Dialog: 29771
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich neben den Maßnahmen nach den §§ 8 und 9 die Maßnahmen nach § 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen. Dem Minimierungsgebot (§ 7 "Grundpflichten" Absatz 4 der GefStoffV) entsprechend, sind auch die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME außzuschließen ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 8375
von der Menge immer einzuhalten. Unter dem Punkt 10 finden sich zusätzliche Anforderungen an die Lagerung von Gasen unter Druck. Diese gelten bei der Lagerung von Gasen (gekennzeichnet mit H220, H221, H270, H280 oder H281), die in Mengen über 2,5 l gelagert werden. Hierzu gehört auch Stickstoff.Die Anforderungen an die Kennzeichnung ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
bei der Dokumentationspflicht gilt jedoch bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung, hierbei kann auf eine detaillierte Dokumentation verzichtet werden (vgl. §6, Abs. (10), GefStoffV). „Es ist zu dokumentieren, dass eine geringe Gefährdung festgestellt wurde. Dies ist zu begründen durch Angabe der geringen Menge, der geringen Häufigkeit, der niedrigen Exposition sowie der Eigenschaften der verwendeten oder freigesetzten ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 43452
zum Gemisch; die Einzelkomponenten müssen dabei nicht separat betrachtet werden). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, welche Anforderungen sich für Ihr Apothekerlager hieraus ergeben.Informative Hilfestellungen liefert in diesem Zusammenhang insbesondere auch die DGUV Information 213-032 "Gefahrstoffe im Krankenhaus" Abschnitte 10 "Arzneimittel" und 16 "Brennbare Flüssigkeiten". Liegen ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
der ungünstigsten Bedingungen (maximale Menge an einatembarem Staub, der den höchsten zu erwartenden Dioxingehalt enthält) die allgemeine Staubkonzentartion von 10 mg/m³ nicht überschritten wird (geringe Konzentration). Um die Aufnahme von Dioxin zu verringern, sollen Arbeitnehmer nur so lange in belasteten Bereichen beschäftigt werden, wie es das Arbeitsverfahren unbedingt erfordert, also so kurz wie möglich ...
Stand: 15.06.2015
Dialog: 13961
an die Beschaffenheit von Sicherheitsschränken als erfüllt, wenn sie mindestens die Anforderungen nach DIN EN 14470-1 erfüllen und eine Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 min aufweisen.Anmerkung:In der v. g. DIN EN 14470-1 wird auch auf das Thema Lüftung eingegangen. Die Lüftungsöffnungen für Zu- und Abluft müssen automatisch schließen wenn sie einer Temperatur von(70 + / - 10) °C ausgesetzt sind.Das Thema ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43526
In § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird folgendes ausgeführt:"...Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Sie ist umgehend zu aktualisieren, wenn maßgebliche Veränderungen oder neue Informationen dies erfordern oder wenn sich eine Aktualisierung auf Grund der Ergebnisse ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 3891