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Eine Verlängerung muss vor dem Ablauf der Laufzeit beantragt werden. Da das Sprengstoffgesetz - SprengG - aber keine "Verlängerung", sondern nur eine "Ausstellung" kennt, ist es für die Bearbeitung durch die Behörde ohne Bedeutung. Allerdings hat die Behörde einen Ermessensspielraum bei der Beurteilung, ob für die (Neu-)Ausstellung des Befähigungsscheines die Voraussetzungen mit einem Wiederholung ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 2555
und Gurtstraffer) ausüben wird dies jedoch verlangt. Die eingeschränkte Fachkunde wird in einer 6-8 stündigen Schulung vermittelt. Geht der Betriebsinhaber oder einer seiner Beschäftigten mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2 um oder treibt mit diesen Verkehr, muss zwangsläufig für den Betrieb eine Erlaubnis (§ 7 SprengG) und für die handelnden Personen ein Befähigungsschein (§ 20 SprengG) gegeben ...
Stand: 05.05.2025
Dialog: 745
zur Frage 1: In einem Verkaufsraum darf Silvesterfeuerwerk der Kategorien F1 und F2 (früher Klasse I und II) in einer Menge von höchstens 70 kg netto (Nettoexplosivstoffmasse - NEM) aufbewahrt werden, davon höchstens 20 % (14 kg) ohne Sicherheitsverpackung.In einem Gebäude mit oder ohne Wohnraum dürfen in einem Lagerraum ohne besondere Anforderungen an den Brandschutz höchstens 100 kg netto ...
Stand: 09.10.2019
Dialog: 12372
von Schießanlagen besitzen. Die Arbeiten dürfen nur von Befähigungsscheininhabern nach § 20 SprengG, die über die Fachkunde „Reinigung von Schießanlagen“ verfügen, oder unter deren Aufsicht durchgeführt werden. Befähigungsscheininhaber sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung ausreichend Kenntnisse bei Tätigkeiten mit dem Umgang unverbrannter TLP-Reste und den einschlägigen staatlichen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 28288
) und ein sprengstoffrechtlicher Befähigungsschein (§ 20 SprengG, für den Arbeitnehmer) zwingend erforderlich.Diesbezüglich sollten Sie eine entsprechende Frage direkt an die für Ihren Betrieb zuständige Landesbehörde richten. ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12185
Die Namensänderung ist der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen (§ 14 Sprengstoffgesetz - SprengG). Diese entscheidet dann, ob eine Änderung oder sogar eine Neuausstellung der Erlaubnis nach § 7 SprengG (bei einem Wechsel der juristischen Person) erforderlich ist. In Bezug auf die Befähigungsscheine sind keine Änderungen notwendig. Hier erfolgt später (nach Erhalt der neuen bzw. geänderten ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 3368
Diagnosetätigkeiten bei Airbags (insbesondere an Gasgeneratoren) sind keine Tätigkeiten, die im § 4 der 1.SprengV aufgelistet sind und dürfen somit auch NICHT durch eingeschränkt Fachkundige durchgeführt werden.Dies bedeutet, dass für die Tätigkeit, die Sie beschreiben, sprengstoffrechtliche Konzessionen nach § 7 (Firma) sowie § 20 (Beschäftigte) vorhanden sein müssen. Begründen lässt ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 42330
Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, die in Fahrzeugteilen eingebaut sind, unterliegt den Bestimmungen des Sprengstoffrechtes. Grundsätzlich sind für den Umgang und den Verkehr eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz und ein Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz erforderlich. Diese und weitere Vorschriften gelten jedoch nicht für den Umgang mit Gegenständen der Klasse P1 ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 5463
“) zu entnehmen.2. Welche Erlaubnisse sind nötig?Abhängig von den jeweiligen Kategorien der explosionsgefährlichen Stoffe bzw. der pyrotechnischen Gegenstände können beim Umgang und Verkehr eine („Firmen-“) Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz - SprengG und für das Personal Befähigungsscheine nach § 20 SprengG erforderlich sein. Bei Überschreiten bestimmter Mengenschwellen (Siehe Anlage 6 zum Anhang ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43447
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk, ausgenommen Tischfeuerwerk) und Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) dürfen unter erhöhter Vorsicht und Beachtung der Gebrauchshinweise nur im Freien abgebrannt werden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich verboten. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde we ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1108
die pyrotechnischen Gegenstände) keine leicht entzündlichen oder brennbaren Materialien gelagert werden dürfen. Die Bereitstellung eines Handfeuerlöschers mit 6 kg Löschmittel ist erforderlich.Eine Erlaubnis nach § 7 SprengG (Sprengstoffgesetz) oder ein Befähigungsschein nach § 20 SprengG sind für den Vertrieb pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 1 nicht erforderlich. Allerdings besteht ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20875
) der Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten innerhalb des Fahrzeuges und nur im eingebauten Zustand.Ausgebaute und ungezündete Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten müssen entweder an ein spezialisiertes Entsorgungsunternehmen abgegeben werden oder dürfen nur von verantwortlichen Personen ausgelöst werden, die im Besitz eines Befähigungsscheines nach § 20 des SprengG sind und deren Unternehmen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20202
verbrachten, überlassenen, verwendeten oder vernichteten explosionsgefährlichen Stoffe sowie ihre Herkunft und ihr Verbleib hervorgehen. Der Erlaubnisinhaber kann sich zur Erfüllung der ihm nach Satz 1 obliegenden Pflichten einer anderen Person bedienen. .......Die Führung des Verzeichnisses ist im Abschnitt X (§§ 41 - 44) der 1. SprengV näher geregelt.In der Lagerverordnung nach SprenG (2. SprengV) gibt ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 7149
oder staatlich anerkannten Lehrgang für die beabsichtigte Tätigkeit durch ein Zeugnis nachweist oderwer eine Prüfung vor der zuständigen Behörde bestanden hat. (...)Zur Qualifikation der Mitarbeiter führt die DGUV Information 209-007 - Fahrzeuginstandhaltung in Kapitel 20 Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffersystemen aus:" (...) Arbeiten an den Systemen im Reparaturfall dürfen nur von Personen ...
Stand: 04.04.2023
Dialog: 4137
Die Vorschriften für die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände sind nicht abhängig vom Zeitraum der Lagerung, d. h. die in dem Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel" genannten Mengen gelten das ganze Jahr.Eine Lagerung in einem ehemals als Garage genutzten Raum ist nach dem Sprengstoffgesetz nicht grundsätzlich verboten. Nach baurechtlichen Vorschriften ist eine Gar ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 6245
1. Der Unternehmer / Betrieb, der erstmals Kleinstfeuerwerk (Klasse I) und Kleinfeuerwerk (Klasse II) verkaufen will, muss dies mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Sprengstoffgesetz, in NRW: Bezirksregierungen). In der Anzeige ist die mit der Leitung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragte Person anzugeben. Ein ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 2283
Für die Aufbewahrung von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind die einschlägigen Vorschriften des Sprengstoffrechts, insbesondere die 2. SprengV i.V. mit der SprengLR 240 zu beachten.Airbag- und Gurtstraffereinheiten dürfen bis zu den in Nr. 4.1 Abs. 1 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV sowie der Anlage 6 festgelegten Nettoexplosivstoffmassen (kleine Mengen) unter Beachtung der Anforderungen außer ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 42396
Nein, eine Lagerung in einem Arbeitsraum ohne geeigneten Schrank ist nicht zulässig. Regelungen für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen werden in der 2. Sprengverordnung (2. SprengV) und der Sprengstofflagerrichtlinie 240 (SprengLR 240) - Lagerung von Airbags und Gurtstraffer-Einheiten getroffen.Airbag- und oder Gurtstraffer-Einheiten müssen im Arbeitsraum immer in einem geeigneten ...
Stand: 08.01.2022
Dialog: 43437