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Die Kühlschränke sind unter die UN Nummer 3358 "KÄLTEMASCHINEN mit entzündbarem, nicht giftigem verflüssigtem Gas" einzustufen. Für diese kann nach Kapitel 3.3 ADR die Sondervorschrift 291 in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"Verflüssigte entzündbare Gase müssen in Bauteilen von Kältemaschinen enthalten sein. Diese Bauteile müssen mindestens für den dreifachen ...
Stand: 23.08.2019
Dialog: 42819
In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.2, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen.Im Unterabschnitt 1.1.3.2 c heißt es:"Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von:Gasen der Gruppen A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1), wenn der Druck des Gases im Gefäß ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 17123
In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.2, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen.Im Unterabschnitt 1.1.3.2 c heißt es:"Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von:Gasen der Gruppen A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1), wenn der Druck des Gases im Gefäß ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 44003
werden. Die Versandstücke sind daher vorzugsweise in belüftete oder offene Fahrzeuge zu verladen. In den GGVSEB-Richtlinien RSEB wird für Gase der Klasse 2 aufgrund der Unfallsituation auf die Vorgaben des DVS Merkblattes 0211 sowie die Vorgaben der TRG 280 Nr.4.4 verwiesen. Offene Fahrzeuge Bei der Beförderung mit offenen Fahrzeugen (Pritsche) ist immer ausreichende Lüftung gewährleistet.Gedeckte Fahrzeuge ...
Stand: 21.07.2017
Dialog: 4356
Es spricht nichts gegen den Transport von je einer Flasche Acetylen-, Sauerstoff- und Propan Gas. Beim Transport ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten (§ 22 "Ladung" der StVO): "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 6674
Bei der Verwendung von gedeckten Fahrzeugen ohne Belüftung muss ein Gasaustausch zwischen dem Ladeabteil und der Kabine der Fahrzeugbesatzung verhindert werden. Hierfür geeignete technische Lösungen müssen in der Lage sein, dieses Schutzziel zu erreichen. Eingebaute Trennwände, welche der Rückhaltung der Ladung und je nach konstruktiver Ausführung des Fahrzeugs der Entlüftung der Kabine und dem erforderlichen ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3071
deutlich sichtbar bleiben. Die Linie innerhalb des Rands muss in einem Abstand von 5 mm zum Rand des Gefahrzettels verbleiben. Die Mindestbreite der Linie innerhalb des Rands muss weiterhin 2 mm betragen."Für Flaschen müssen die Abmessungen den Vorschriften des Absatzes 5.2.2.2.1.2 entsprechen."Im Absatz 5.2.2.2.1.2 finden sich noch folgende Regelungen:"5.2.2.2.1.2 Flaschen für Gase der Klasse 2 dürfen ...
Stand: 29.12.2017
Dialog: 640
Fahrzeuge mit Plane/Spriegel, Curtainsider etc. gelten nach dem Kapitel 1.2 ADR als bedeckte oder gedeckte Fahrzeuge. Sie sind demnach für die Beförderung von Gasen nicht ausreichend belüftet.Grundsätzlich erfolgt nach dem Kapitel 7.5 ADR die Beförderung von erstickenden, brennbaren oder toxischen Gasen u. a. nur unter Anwendung der Sondervorschrift CV 36. Muss in Ausnahmefällen von belüfteten ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 5171
sind, wenn:– sie in einer starken Außenverpackung verpackt sind oder– es sich um große Feuerlöscher handelt, die der Sondervorschrift für die Verpackung PP 91 der Verpackungsanweisung P 003 des Unterabschnitts 4.1.4.1 entsprechen;b) UN 3164 Gegenstände unter pneumatischem oder hydraulischem Druck, die gegenüber der Beanspruchung durch den Innendruck des Gases aus Gründen der Kraftübertragung, ihrer Formsteifigkeit ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 10778
ist, dass sie ihre Lage nur geringfügig verändern kann. Weitere Informationen dazu bieten das Merkblatt "Ladungssicherung bei Kleintransportern" und das Merkblatt "Transport von Druckgasflaschen, Paletten, Bündeln, Druckfässern und Kryogefäßen mit Straßenfahrzeugen" des Industrieverbandes Gase, an. Straßenverkehrsrechtlich ist der Fahrzeugführer (Fahrer) für die Sicherung der Ladung verantwortlich und trägt somit ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 5978
Unserer Einschätzung nach handelt es sich im beschriebenem Fall nicht um eine bestimmungsgemäße Verwendung. In der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist in § 6 "Bestimmungsgemäße Verwendung" folgendes nachzulesen:"Flurförderzeuge dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden."In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68 finden sich folgende Erläuterungen:"Die bestimmungsgemäße Verwendung ...
Stand: 06.09.2023
Dialog: 42245
Lagerbehälter, die Gase der Klasse 2 Gruppe A, O oder F, Stoffe der Verpackungsgruppe II oder III der Klasse 3 oder 9 oder Pestizide der Verpackungsgruppe II oder III der Klasse 6.1 enthalten haben, unter den folgenden Bedingungen: – alle Öffnungen mit Ausnahme der Druckentlastungseinrichtungen (sofern angebracht) sind luftdicht verschlossen; – es wurden Maßnahmen getroffen, um unter normalen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7234
geschlossen sein. - Druckminderer müssen entfernt sein. - Vom Gaselieferanten mitgelieferte Verschlussmuttern, z.B. bei giftigen und brennbaren Gasen, müssen auf den Ventilanschluss aufgeschraubt sein. - Das Flaschenventil muss während des Transports durch Flaschenkappen, Kragen oder Schutzkisten geschützt sein. - Die Gasflaschen müssen mit vollständigen, gut lesbaren Flaschenaufklebern ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12018
von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (Gase) z.B. Schutzkappen.Sollten die erforderlichen Maßnahmen gar nicht oder nur teilweise durchgeführt worden sein, gelten die Vorschriften des ADR/RID wieder im vollem Umfang.Zusammenfassung:Verpflichtend sind die Hinweise für den Verlader immer dann, wenn die Beförderungen nicht – wie oben beschrieben - von den Gefahrgutvorschriften befreit sind.Die ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12434
“ nach den Unterabschnitten 4.1.1.1, 4.1.1.2, 4.1.1.6, und 4.1.1.7 ADR zu beachten. Für Stoffe und Gegenstände der Klasse 2 (Gase) gelten die allgemeinen Verpackungsvorschriften nach Unterabschnitt 4.1.6.8 ADR.Wie müssen die Behälter auf dem Fahrzeug gesichert werden?Auch wenn unter den vorgenannten Bedingungen die Versandstücke den Vorschriften der Ladungssicherung im des Abschnitt 7.5.7 ADR (Handhabung und Verstauung ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17967
Feuerlöscher Teil 7 (EN 3-7:2004 + A1:2007) erfüllen.Ist das Fahrzeug mit einer festen, automatischen oder leicht auszulösenden Einrichtung zur Bekämpfung eines Motorbrandes ausgerüstet, so muss das tragbare Feuerlöschgerät nicht zur Bekämpfung eines Motorbrandes geeignet sein. Die Löschmittel müssen so beschaffen sein, dass sie weder im Fahrerhaus noch unter Einwirkung der Hitze eines Brandes giftige Gase ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
der- Straßenverkehrs-Ordnung -StVO-- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO-- Fahrerlaubnis-Verordnung -FeV-Fahrzeuge unter 6 km/h sind danach grundsätzlich von der Zulassungs- und Fahrerlaubnispflicht befreit.Die technischen Anforderungen der StVO müssen gleichwohl erfüllt werden. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich direkt bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Anforderungen erkundigen ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14393
. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann auch weiterhin neben den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), dass berufsgenossenschaftliche Regelwerk herangezogen werden. Bei der Erstellung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Der Nachweis der Befähigung gilt als erbracht, wenn die Personen einen Befähigungsnachweis ...
Stand: 24.06.2015
Dialog: 24134
) und orangefarbene Kennzeichnung des ADR nicht in vollem Umfang, wohl aber den Vorschriften des IMDG-Codes oder der Technischen Anweisungen der ICAO entsprechen, dürfen, sofern die Transportkette eine See- oder Luftbeförderung einschließt, unter folgenden Bedingungen befördert werden: a) die Versandstücke müssen, sofern ihre Kennzeichnungen und Gefahrzettel nicht dem ADR entsprechen, mit Kennzeichnungen ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
ergeben sich aus dem Absatz 5.4.1.1.1 b) ADR - Angaben im Beförderungspapier. Unter Querverweis zum Unterabsatz 3.1.2.8.1.1 ADR ist die technische Benennung eines Stoffes/Gegenstand, welche als anerkannnte chemische Benennung, gegebenenfalls anerkannte biologische Benennung oder eine andere Benennung, die üblicherweise in wissenschaftlichen und technischen Handbücher, Texten etc. verwendet ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5379