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der Zutritt durch wirksame Kontrollen auf einen festbegrenzten Personenkreis beschränkt ist (BGH, Urteil vom 04.03.2004 - NJW 2004, 1965; Hentschel, a.a.O., § 1 StVO Rz. 16; Mühlhaus/Janiszewski, a.a.O., § 1 StVO Rz. 19; Hünnekens/Schulte, BB 1997, 533, 534 f. m.w.N.)."Bei Fahrzeugen (LKW´s), die von Arbeitnehmern auf dem nicht öffentlichem Betriebsgelände bewegt werden, handelt es sich um Arbeitsmittel ...
Stand: 09.09.2022
Dialog: 24718
Zurrmittel, wie Zurrgurte und Zurrketten sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV). Die in der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 enthaltenen Hinweise auf Art, Umfang ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 11953
LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz 5.2. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650
Die gefahrgutrechtlichen Vorschriften bei der Verwendung von IBC greifen nur dann, wenn deren Geltungsbereich anwendbar ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so muss u. a. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beim Einsatz dieser Behälter berücksichtigt werden. Anforderungen zur "Prüfung von Arbeitsmittel" werden in § 3 Abs. 6 BetrSichV und § 14 BetrSichV gestellt.Es ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 11420
Bei einem dienstlich genutzten PKW handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die unter Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung genannten "Besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" muss daher der Arbeitgeber beachten.Die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 17.03.2019
Dialog: 11496
Beim Be- und Entladen von LKWs gelten u. a. folgende Verordnungen und technische Regeln des Arbeitsschutzes:Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A1.8 "Verkehrswege" Betriebssicherheitsverordnung mit demAnhang 1, Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel, insbesondere dieNr. 1 Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 42477
auch von der eigenen Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen. Auch diverse Fahrschulen bieten diese Schulungen mittlerweile an.Ob die Berufsgenossenschaft diese Schulungen anbietet, sollte direkt bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger erfragt werden. Nach erfolgter Schulung sind die entsprechenden Beschäftigten im Rahmen der betrieblichen Unterweisung anzuweisen, das Erlernte anzuwenden ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 12770
"Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen" (bisher BGR/GUV-R 199) hin. In der Regel werden jährliche Abseilübungen durchgeführt, wenn der Fahrerplatz bei den Hochregalstaplern mehr als 3 m angehoben werden kann.Hochregalstapler (Flurförderzeuge) sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die grundlegenden Schutzmaßnahmen werden im § 6 BetrSichV ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 22495
Es gilt der Anhang 1 Nr. 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln - der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist u. a. aufgeführt:"1.1 Mobile Arbeitsmittel müssen so ausgerüstet sein, dass die Gefährdung für mitfahrende Beschäftigte so gering wie möglich gehalten wird. (…)"Darüber hinaus gelten die TRBS 2111 ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44004
Kraftstoffbehältern.Damit trifft auch auf diese Behälter Unterabschnitt 4.1.1.15 ADR (5-Jahresfrist für Kunststoffbehälter) nicht unmittelbar zu.Aber: Diese Behälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Das bedeutet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Prüffristen für Arbeitsmittel festgelegt werden. Dabei sind Herstellerangaben und Regeln der Technik zu berücksichtigen ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
Flurförderzeuge wie Gabelstapler sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte beauftragt ein Flurförderzeug zu fahren, muss daher die Anforderungen der BetrSichV (im Anhang 1 BetrSichV sind grundsätzliche Anforderungen an Flurförderfahrzeuge genannt) und das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29437
von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
zur Sicherheit beim Be- und Entladen sowie zur Ladungssicherung finden sie auch in Veröffentlichungen der Berufsgenossenschaften und in der VDI -Richtlinie 2700. ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 21867
Beförderungen die von Mitarbeitern durchgeführt werden, die Gefahrgut als Werkzeug oder als Arbeitsmittel zu Baustellen mitführen, unterliegen unter bestimmten Randbedingungen nicht dem ADR.In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.1, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung.Im ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17967
" und speziell zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt.Nach Punkt 2.6 zu § 1 Abs. 1 "Fahrzeuge als Arbeitsmittel" der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitverordnung (LV 35) gehören alle Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, zu den Arbeitsmitteln im Sinne der BetrSichV. Welche ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 6539
) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen.Ihr Arbeitgeber trägt also grundsätzlich für die bereitgestellten Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und für erforderliche Maßnahmen bei Nutzung von Radladern durch Beschäftigte die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Werden Beschäftigte in fremden Betrieben tätig, muss auch für diese Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16471
Bei dem Anhänger handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind die Anforderungen der Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 BetrSichV zu beachten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln ...
Stand: 13.02.2022
Dialog: 43637
Die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" gilt für alle Arten von Flurförderzeugen mit Anhängern (§ 1). Da es sich bei dem Flurförderzeug um ein Arbeitsmittel handelt, ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit ihrem Anhang, insbesondere die Nummer 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten", einzuhalten.Die Durchführungsanweisung zu § 7 ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 5277