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der Pflichten / Verantwortung nicht zu. Die Richtlinie VDI 2700 ff. wendet sich an den Fahrer, Fahrzeughalter und Verlader. In § 412 Handelsgesetzbuch -HGB- heißt es. "...soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen." Zusammengefasst ergibt sich, dass alle ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 2773
Die Pflichten des Empfängers finden sich in § 20 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt1.ist nach Absatz 1.4.2.3.1 ADR/RID/ADN verpflichtet, a) die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern und b) nach dem Entladen und vor dem Zurückstell ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511
Berufsgenossenschaften möglich ist.Dann dürfen sie aber auch keine Beschäftigten im Umfeld beschäftigen. Davon abgesehen gelten die Forderungen der DGUV Vorschrift 68, konkretisiert im DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“, als anerkannte Regeln und sollten schon im eigenen Interesse beachtet werden.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche ...
Stand: 01.04.2021
Dialog: 21349
scharfen Bremsen herausgeschleudert werden und den Fahrer oder andere Personen verletzen; - eine übergroße Kiste kann die Sicht des Fahrers einschränken.Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteiulung die o.g. Gefährdungen betrachten und die notwendigen Maßnahmen ableiten. Gegebenenfalls kann der Hersteller zu dem Thema befragt werden.Informationen erhalten Sie auch in der DGUV ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 15125
Die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) regelt die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Bei einem Transport von verpackten gefährlichen Gütern mittels eines Fährschiffs, wird der Verkehrsträger "See" genutzt.Gemäß § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) muss ein Unternehmen, sobald es an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der GGVSee ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 42700
Der sog. Gabelstaplerschein ist ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Führen eines Flurförderzeuges. (Näheres hierzu finden Sie in der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" sowie in der DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand").Die hierfür notwendige Ausbildung findet ...
Stand: 19.07.2023
Dialog: 4189
Unserer Einschätzung nach sollten Staplerfahrer bei ihrer Tätigkeit (Fahren, Be- und Entladen) nicht durch Telefonieren oder das Hören von Musik abgelenkt werden. Dies kann zu einer erhöhten Unfallgefahr führen! Eine spezielle Regelung, die den Einsatz eines Headsets (bzw. das Telefonieren) verbietet, ist uns aber nicht bekannt.Allerdings hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 22960
nicht. Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten. Es können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1.000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u. a. auf die Kennzeichnung mit einer orangefarbenen Warntafel, einem Beförderungspapier, ADR Schulung für den Fahrer ...
Stand: 11.11.2020
Dialog: 16230
ist, insbesondere aber an denjenigen, der unter eigener Verantwortung das Fahrzeug beladen hat." Ferner lassen die gefahrgutrechtlichen Vorschriften die Verlagerung der Pflichten/Verantwortung nicht zu. Die Richtlinie VDI 2700 ff. wendet sich ebenfalls an den Fahrer, Fahrzeughalter und Verlader. Zusammengefasst ergibt sich folgende Verantwortung für die Ladungssicherung:§ 412 HGB - beförderungssichere Verladung ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6168
Stellen (z.B. Kammern, Verbände, Gewerkschaften etc.) geklärt werden. KomNet als Beratungsinstitution des Arbeitsschutzes kann dazu keine Auskunft geben. Zur Frage 4: Ladungssicherung wird in der VDI 2700 allgemein angesprochen (s. a. Beschluss des OLG Koblenz vom 06.09.1991, Az: 1 Ss 265/91. Die öffentlich-rechtlichen Verantwortlichkeiten sind geregelt in: Fahrer: §§ 22,23 StVO Verlader: § 22 StVO ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1830
Die von Ihnen durchgeführten Transporte fallen nicht unter die „Handwerkerreglung“, unabhängig davon wie häufig sie durchgeführt werden. In Unterabschnitt 1.1.3.1 c) des ADR heißt es, dass die Vorschriften des ADR/RID nicht gelten für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und T ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497
Flurförderzeuge wie Gabelstapler sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte beauftragt ein Flurförderzeug zu fahren, muss daher die Anforderungen der BetrSichV (im Anhang 1 BetrSichV sind grundsätzliche Anforderungen an Flurförderfahrzeuge genannt) und das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29437
geschlossene Fahrerkabine explizit vorgeschrieben.Bei der Stapelung von Gütern, die auf den Fahrer herabfallen können, ist über dem Fahrerplatz ein Schutzdach anzubringen. Ob eine Kabine erforderlich ist, ist ebenfalls zu bewerten. Erforderliche Maßnahmen sind auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber unter Einbeziehung der Herstellerangaben sowie v.g. Regelwerke/Informationen ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16508
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird unter der Nummer 1.4 des Anhang 1 folgendes ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Flurförderzeugen Einri ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 13244
sind in der UD 27.07 "Informationen zur Arbeitssicherheit - Betriebsfremde Flurförderzeuge" der BGHW beschrieben. Diese Informationen beziehen sich zwar auf Be- und Entladearbeiten durch LKW-Fahrer in Fremdbetrieben, können aber auch auf Ihren Fall übertragen werden.Hinweise:Auf den § 8 "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) weisen wir hin. ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42435
Kraftfahrzeuge, aber in der Regel nicht um die in § 35a StVZO genannten Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge. .Demzufolge sind für Gabelstapler zwar arbeitsschutzrechtlich stets Fahrer-Rückhaltesysteme erforderlich, eine generelle Gurtpflicht besteht aber für Gabelstapler nicht, da auch andere Fahrerrückhaltesysteme möglich sind (Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 05.04.2022
Dialog: 15076
von Fahrer und Dritten kommen kann, kommt die rechtliche Verantwortung des Verladers auch hier zum Tragen.Aus v.g Gründen ist eine Schulung zum Thema Ladungssicherung für das Verladepersonal unumgänglich. Es sollte in jedem Fall eine Schulung durch einen autorisierten Referenten stattfinden. Aus unserer Sicht braucht diese jedoch nicht die Dauer von 2 Tagen haben.Derartige Schulungen können unter Umständen ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 12770
von beiden Seiten durchgeführt werden können. Um Unterschiede in der Breite der LKW ausgleichen, bzw um Unvermögen der LKW - Fahrer zu kompensieren, können die Teile der Bühne (jede Seite eine) verschieblich gestaltet sein. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter www.dguv.de/publikationen. ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
In unserer Antwort gehen wir davon aus, dass es sich nur um den Transport von Spraydosen und nicht um Gasflaschen handelt. In diesem Fall ist keine Belüftung erforderlich.Grundsätzlich sind bei jedem Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße die Regelungen des ADR einzuhalten. Das ADR sieht verschiedene Freistellungen vor.Für den von Ihnen genannten Transport kann die Freistellung nach Unte ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 43467
nach dem DGUV Grundsatz 309-003 (bisher: BGG 921) "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweise von Kranführern" bzw. nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (bisher: BGG 925) "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" haben. Hinweis: Mit dem Inkraftsetzen des Arbeitsschutzgesetzes (1996) hat der Gesetzgeber eine Reihe von weiteren Gesetzen und Verordnungen erlassen ...
Stand: 24.06.2015
Dialog: 24134