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Nein, für die beschriebenen Tanks können die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.5 ADR nicht in Anspruch genommen werden, da es sich weder um ein Grosspackmittel (IBC) noch um eine Grossverpackung handelt.Für den Tank gelten die Vorgaben des ADR, insbesonders Kapitel 4.3 mit dem Unterabschnitt 4.3.2.4 "Ungereinigte leere Tanks, Batterie-Fahrzeuge und MEGC". Dies bedeutet, der Transport ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20955
Für die Beseitigung außen anhaftender gefährlicher Füllgutreste bei Tanks werden in der "Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)" sowohl der Befüller wie auch weitere Personen als verantwortlich für das Vermeiden ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13170
oder Tank bei einer Temperatur von 20 °C höchstens 200 kPa (2 bar) beträgt und das Gas kein verflüssigtes oder tiefgekühlt verflüssigtes Gas ist. Das schließt jede Art von Gefäß oder Tank ein, z.B. auch Maschinen und Apparateteile." ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 44003
oder Tank bei einer Temperatur von 20 °C höchstens 200 kPa (2bar) beträgt und das Gas kein verflüssigtes oder tiefgekühlt verflüssigtes Gas ist. Das schließt jede Art von Gefäß oder Tank ein, z.B. auch Maschinen und Apparateteile."Nach Ihren Angaben handelt es sich um Stickstoff verdichtet mit der UN-Nummer 1066 ( ein verdichtetes Gas mit der gefährlichen Eigenschaft erstickend).Fazit:In diesem Fall ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 17123
Bei der Beförderung gefährlicher Güter, die in verschiedenen Verkehrsträgern erfolgt, wird der Sachverhalt für den Straßentransport nach dem Unterabschnitt 1.1.4.2 des ADR betrachtet. Versandstücke, Container, ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer, die den Vorschriften für Verpackung, Zusammenpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken oder Anbringen von Großzetteln (Placards ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
Benzin (Ottokraftstoff; CAS-Nr. 8006-61-9) "besitzt" nach den Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (GESTIS-Stoffdatenbank) u. a. den H-Satz 350 "Kann Krebs erzeugen" und es sind somit grundsätzlich die §§ 8, 9 und 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)) zu treffen (geschlossenes System, ...). Beim Transport des Aggregates in einem PKW müsste der Tank ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 5908
Bei Beladevorgängen von Mineralöl auf Fahrzeuge sind die Gefahrgutvorschriften des ADR / RID zu beachten. Weiterhin müssen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingehalten werden. Genauere Anforderungen für den Auf- und Abstieg sowie das Begehen des Fahrzeuges sind in der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" in den §§ 24 und 25 zu finden. Informationen finden sich au ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 6757
Ja dies ist zwingend erforderlich. Siehe hierzu die Ausführungen des Absatz 6.8.2.5.1 des ADR. Dort ist unter anderem folgendes nachzulesen:"An jedem Tank muss für Kontrollzwecke ein Schild aus nicht korrodierendem Metall dauerhaft an einer leicht zugänglichen Stelle befestigt sein. Auf diesem Schild müssen mindestens die nachstehend aufgeführten Angaben eingeprägt oder in einem ähnlichen ...
Stand: 06.12.2018
Dialog: 42526
sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;" Absatz 1.1.3.4.1 ADR gilt für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter, die durch gewisse ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11223
In der Durchführungsanweisung zu § 2 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" steht:"Wird öffentlicher Verkehrsraum benutzt, gelten hierfür zusätzlich die Vorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr. Dies gilt sowohl für die Ausrüstung des Flurförderzeuges, als auch für die Fahrerlaubnis des Fahrers. Zulassungen oder Ausnahmegenehmigungen erteilen die nach Landesrecht zuständigen Behör ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42292
Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Grosspackmitteln (IBC), Grossverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt; Nähere Erläuterungen hierzu finden sich auch unter Ziffer 1-2 in den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut -RSEB- Zu Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstaben a, c und f Beispiele für erforderliche Maßnahmen im Sinne von „normalen Beförderungsbedingungen ...
Stand: 09.02.2015
Dialog: 23050
5.2.2.1.2 dürfen statt Gefahrzetteln auch unauslöschbare Gefahrzeichen angebracht werden, die den vorgeschriebenen Mustern genau entsprechen.In der RSEB ist unter Ziffer 5-2 nachzulesen, dass Versandstücke, Tanks, Container, MEGC, MEMU und Beförderungseinheiten/Wagen, die eine zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichnung und Bezettelung tragen, die jedoch auf eine vorhandene Gefahr im Sinne ...
Stand: 15.04.2020
Dialog: 26277
nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs verboten ist. Es sind hier aber keine Vorschriften bekannt, in denen explizit zeitliche Abstände für die Überprüfung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis festgelegt sind.Nach einen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VRS 34, 354) muss bei Nutzung von Dienstfahrzeugen die Überprüfung der Fahrerlaubnis zweimal jährlich durch Einsichtnahme in den Original-Führerschein ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 18210
Am 1. September 2011 ist die neue Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten im Unternehmen -GbV in Kraft getreten. Damit fällt die Schulung und Unterweisung aus der GbV heraus und ist dann im ADR in Kapitel 1.3 geregelt.Die Beschäftigten müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden. Empfohlen wird, diese Unterweisung im 2-Jahres-Rhythmus ...
Stand: 06.05.2023
Dialog: 14033
der Beförderungspapiere belegbar sein. Sind Versand- und Empfangsort nicht ausgewiesen, wird von einer laufenden Beförderung nicht gesprochen werden können. Ein Ende der Beförderung ist anzunehmen, wenn die Sendung nach der Anlieferung nicht entladen wird. Die teilweise Entladung ist gleich zu bewerten wie die Nicht-Entladung. Versandstücke, Tankcontainer, Tanks und Kesselwagen dürfen während des zeitweiligen ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16380
gestellten Quadrats (Raute) haben. Die Mindestabmessungen müssen 100 mm x 100 mm und die Mindestbreite der Linie innerhalb des Rands der Raute 2 mm betragen. Die Linie innerhalb des Rands muss parallel zum Rand des Gefahrzettels verlaufen, wobei der Abstand zwischen dieser Linie und dem Rand 5 mm betragen muss. In der oberen Hälfte muss die Linie innerhalb des Rands dieselbe Farbe wie das Symbol ...
Stand: 29.12.2017
Dialog: 640
, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt.Bei reinem privaten Transport unter v.g. Vorausetzungen gelten folglich ausschließlich die Bestimmungen der StVO, hier insbesondere die Bestimmungen der §§ 22 und 23 StVO.Daraus ergibt ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
sowie gegebenenfalls der (die) Container, Schüttgut-Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbewegliche(n) Tank(s) (insbesondere hinsichtlich der Sicherheit, der Sicherung, der Sauberkeit und der ordnungsgemäßen Funktion der bei der Be- und Entladung verwendeten Ausrüstung) den Rechtsvorschriften genügen.[...]7.5.1.3 Sofern im ADR nichts anderes festgelegt ist, darf eine Entladung nicht erfolgen ...
Stand: 25.06.2025
Dialog: 42511
Uns sind aus dem Arbeitsschutzrecht keine Vorschriften bekannt, die bei kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln pauschal zusätzliche Vorkehrungen wegen eines möglichen Herabfallens der Last fordern. An jedem Kran muss aber die zulässige Tragfähigkeit dauerhaft und leicht erkennbar angebracht sein.Im § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird als eine Grundpflicht des Arbeitgebers genannt:"D ...
Stand: 31.07.2018
Dialog: 42382
und bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu überprüfen. Um den geänderten Vorschriften Rechnung zu tragen, ist diese Unterweisung in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse zu ergänzen (Abschnitt 1.3.3 ADR). ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 12675