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Es ist das ADR anzuwenden. Hier ist unter dem Abschnitt 7.5.11 ADR "Zusätzliche Vorschriften für bestimmte Klassen oder Güter" in der CV 36 folgendes nachzulesen:"Die Versandstücke sind vorzugsweise in offene oder belüftete Fahrzeuge oder in offene oder belüftete Container zu verladen. Wenn dies nicht möglich ist und die Versandstücke in anderen gedeckten Fahrzeugen oder anderen geschlossenen ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3071
nach Absatz 1.4.2.3.2 ADR, wenn die Prüfung nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b im Falle eines Containers einen Verstoß gegen die Vorschriften des ADR aufzeigt, dem Beförderer den Container erst dann zurückstellen, wenn der Verstoß behoben worden ist.(3) Der Empfänger im Eisenbahnverkehr darf nach Absatz 1.4.2.3.2 RID einen Wagen oder Container erst zurückstellen oder wieder verwenden, wenn die Vorschriften ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511
Absetzkippfahrzeuge sind von dem Kipp- und Absetzbehälter im Regelfall unabhängig in Verkehr gebracht, d.h. austauschbar. Bei der Ermittlung der zulässigen Ladung darf einerseits der Absetzbehälter mit der Ladung nicht überladen werden und andererseits darf der Absetzkipper (Nutzlast) mit dem gefüllten Absetzbehälter nicht überladen werden. "Es dürfen nur solche austauschbaren Kipp- und Absetzbehä ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 7782
Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise, Höhenunterschiede zwischen der Ladefläche der Container und der Rampe zu überbrücken, ist nicht zulässig. Aus dem staatlichen Vorschriften ist uns zwar keine Vorschrift bekannt, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, dafür aber aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Nach § 55 (3) der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" dürfen ...
Stand: 22.09.2015
Dialog: 24812
Mittel (z.B. Verzurrgurte) gesichert werden, dass sie ihre Lage zueinander sowie zu den Wänden des Fahrzeuges nur geringfügig verändern können. In der Nähe der Stirnwand des Fahrzeuges sind die Gasflaschen in jedem Falle quer zur Fahrtrichtung (stehend oder liegend) zu laden.c) Die Versandstücke sind vorzugsweise in offene oder belüftete Fahrzeuge oder in offene oder belüftete Container zu verladen ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Bei dem Transport von Gefahrgut sind weiterhin die gefahrgutrechtlichen Vorschriften, hier insbesondere das ADR, zu beachten. In Unterabschnitt 7.5.7.1 heißt es: Die Fahrzeuge oder Container müssen gegebenenfalls mit Einrichtungen für die Sicherung und Handhabung der gefährlichen Güter ausgerüstet ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
:"Bei Ladearbeiten ist das Rauchen in der Nähe der Fahrzeuge oder Container und in den Fahrzeugen oder Containern untersagt. Das Rauchverbot gilt auch für die Verwendung elektronischer Zigaretten und ähnlicher Geräte."Neben den Vorschriften des ADR ist auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) heranzuziehen.Die Forderung zum Schutz von Nichtrauchern gilt auf dem Betriebsgelände in Räumen und im Freien. Ebenso ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 21609
Flüssigkeit.Ein Gut darf in loser Schüttung in Schüttgut-Containern, Containern oder Fahrzeugen nur befördert werden, wenn entwedera) in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 10 eine Sondervorschrift mit einem mit den Buchstaben „BK“ beginnenden alphanumerischen Code angegeben ist, welche diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt, und die anwendbaren Vorschriften des Abschnitts 7.3.2 zusätzlich zu den Vorschriften ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11470
sich die Regelungen zum Zusammenladeverbot.Nach Unterabschnitt 7.5.2.1 gilt, dass Versandstücke mit unterschiedlichen Gefahrzetteln nicht zusammen in ein Fahrzeug oder einen Container verladen werden dürfen, sofern die Zusammenladung nicht gemäss nachstehender Tabelle auf der Grundlage der angebrachten Gefahrzettel zugelassen ist. Hieraus ergibt sich, dass eine Zusammenladung zulässig ist. ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43698
Bei der Beförderung gefährlicher Güter, die in verschiedenen Verkehrsträgern erfolgt, wird der Sachverhalt für den Straßentransport nach dem Unterabschnitt 1.1.4.2 des ADR betrachtet. Versandstücke, Container, ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer, die den Vorschriften für Verpackung, Zusammenpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken oder Anbringen von Großzetteln (Placards ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
f) dafür zu sorgen, dass bei vollständig entladenen, gereinigten und entgifteten Containern keine Gefahrenkennzeichnungen gemäss Kapitel 5.3 mehr sichtbar sind. ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20955
Im Hamburger Hafen werden zu etwa 90 % Schiffe fremder Flaggen abgefertigt. Während der Liegezeit gelten einheitliche nationale Arbeitsschutzvorschriften - auch für Schiffe fremder Flagge und deren Besatzungsmitglieder, u.a. das Arbeitsschutzgesetz. Auf See, d.h. auch beim Aufsuchen und Verlassen des Lade- oder Löschplatzes, findet das Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) auch für Schiffe fremder Flag ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 2667
Eine explizite Forderung nach einem Reinigungszertifikat ist uns nicht bekannt.Im Abschnitt 5.4.1.1.6 des ADR werden die Sondervorschriften zu den ungereinigten, leeren Umschließungen aufgeführt. Grundsätzlich sind danach ungereinigte leere Tankfahrzeugen wie volle Fahrzeuge zu behandeln und auch zu kennzeichnen.Der Umfang der mitzuführenden Dokumentationen bei Betrieb von Fahrzeugen wird im Kapit ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 3740
Die Kühlschränke sind unter die UN Nummer 3358 "KÄLTEMASCHINEN mit entzündbarem, nicht giftigem verflüssigtem Gas" einzustufen. Für diese kann nach Kapitel 3.3 ADR die Sondervorschrift 291 in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"Verflüssigte entzündbare Gase müssen in Bauteilen von Kältemaschinen enthalten sein. Diese Bauteile müssen mindestens für den dreifachen Betriebsdruck ...
Stand: 23.08.2019
Dialog: 42819
Beförderungsbedingungen ein Austreten des Inhalts zu verhindern, und – die Ladung ist so auf Schlitten, in Verschlägen, in anderen Handhabungsvorrichtungen oder aufdem Fahrzeug oder im Container befestigt, dass sie sich unter normalen Beförderungsbedingungen nicht lösen oder bewegen kann. Diese Freistellung gilt nicht für ortsfeste Lagerbehälter, die desensibilisierte explosive Stoffe oder Stoffe, deren Beförderung ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7234
Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Brennstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften.Bem. 1. Ein Container, der mit einer Einrichtung zur Verwendung während der Beförderung ausgerüstet ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818
5.2.2.1.2 dürfen statt Gefahrzetteln auch unauslöschbare Gefahrzeichen angebracht werden, die den vorgeschriebenen Mustern genau entsprechen.In der RSEB ist unter Ziffer 5-2 nachzulesen, dass Versandstücke, Tanks, Container, MEGC, MEMU und Beförderungseinheiten/Wagen, die eine zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichnung und Bezettelung tragen, die jedoch auf eine vorhandene Gefahr im Sinne ...
Stand: 15.04.2020
Dialog: 26277
Klasse fallen, kontaminiert sind oder solche Güter enthalten,unterliegen medizinische Instrumente oder Geräte, die möglicherweise mit ansteckungsgefährlichen Stoffen kontaminiert sind oder solche Stoffe enthalten und die zur Desinfektion, Reinigung, Sterilisation, Reparatur oder zur Beurteilung der Geräte befördert werden, mit Ausnahme der Vorschriften dieses Absatzes nicht den Vorschriften des ADR ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20758
Für die Beseitigung außen anhaftender gefährlicher Füllgutreste bei Tanks werden in der "Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)" sowohl der Befüller wie auch weitere Personen als verantwortlich für das Vermeiden und Besei ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13170
Die Klassifizierung von medizinischen Abfällen, Geräten, Instrumenten etc. zur Beförderung auf der Straße erfolgt nach den Kriterien des Unterabsatz 2.2.62.1.5.9 ADR. In diesem Unterabsatz werden auch die zu verwendenden Verpackungen beschrieben. Weitere Erläuterungen zu diesem Thema werden auch in den Abschnitten 2-6.1 bis 2-12 der RSEB aufgeführt. Die Größe der Aufschriften bzw. Schriftgröße wer ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 19686