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Vor der Bereitstellung und Benutzung von Leitern hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und u. a. zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Durchführung der Tätigkeiten sicherer ist (Nummer 3.1.2 des Anhangs 1 BetrSichV). Der Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819
Die Benutzung einer Leiter fällt unter den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach Anhang 1 Nr. 3.3.1 der BetrSichV darf der Arbeitgeber Beschäftigten nur solche Leitern zur Verfügung stellen, die nach ihrer Bauart für die jeweils auszuführende Arbeit geeignet sind. Gemäß § 14 Abs.3 müssen Arbeitsmittel, "die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700
2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern" unter Nr. 2.1 ausgeführt: Leitern sind tragbare sowie fahrbare Leitern. Sie bestehen aus dem Leiterkörper und ggf. Anbauteilen und können mit Zubehör ausgestattet sein.Fest installierte Steigleitern sind demzufolge auch keine Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304
). Weitere Regelungen finden sich TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen" und der TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern".In der TRBS 2121 Teil 2 ist unter dem Punkt 4.2.3 "Leiter als Zugang zu/Abgang von hochgelegenen Arbeitsplätzen" folgendes nachzulesen:"Die Verwendung von Leitern als Zugang zu oder zum Abgang ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539
Die in der Frage beschriebenen Unterpunkte lassen aus unterschiedlichsten Gesichtspunkten erhebliche Zweifel aufkommen, ob die Nutzung einer Glasreinigerleiter hier praktikabel und aus Gründen des vorbeugenden Unfallschutzes rechtlich überhaupt zulässig ist. Bevor der Arbeitgeber eine Leiter als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen oder als Arbeitsplatz bereitstellen und benutzen lassen darf ...
Stand: 27.05.2020
Dialog: 42507
Gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel (hier: der Anlegeleiter) zu ermitteln.Zur Nutzung von Leitern wird im Anhang 1, Nummer 3.1.4 ausgeführt:"Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 18865
wird in der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" ausgeführt:"Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen."Maßgeblich für die Prüfung der Arbeitsmittel i. S ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
des offenen Keilriemenantriebs erreichen können (wenn auch nur durch Benutzung einer Leiter), sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der nach BetrSichV zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV), ausreichende Schutzmaßnahmen festzulegen, die die genannten Anforderungen erfüllen.Beispielhaft wären eine Abdeckung des Gefahrenbereichs oder ein sicheres Stillsetzen des Keilriemenantriebs vor Betreten ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 44030
von Arbeitsmitteln ab, um so Erfahrungen über die Durchführung der anstehenden Prüfung oder vergleichbarer Prüfungen zu sammeln und die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit Prüfmitteln sowie hinsichtlich der Bewertung von Prüfergebnissen zu erwerben. Zur zeitnahen beruflichen Tätigkeit gehört z.B. die Durchführung von mehreren Prüfungen pro Jahr.Liegen die Voraussetzungen als befähigte Person für Leitern ...
Stand: 06.01.2018
Dialog: 15293
Nein, dies ist nicht zulässig.Eine Leiter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind hier die Anforderungen des Anhang 1 Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" einzuhalten.Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"3.1.2 Können zeitweilige Arbeiten an hoch ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43039
Die Anforderungen an Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere den TRBS 2121 und TRBS 2121 Teil 2.Die Nummer 3.3 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" des Anhangs 1 der BetrSichV ist zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern ...
Stand: 01.06.2024
Dialog: 43954
Die Anforderungen an Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere den TRBS 2121 und TRBS 2121 Teil 2.Die Nummer 3.3 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" des Anhangs 1 der BetrSichV ist zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43975
und für die vorgesehenen Einsatzbedingungen geeignet sind (§ 5 (1) BetrSichV).Daher sind nach Ihren Ausführungen die folgenden zwei Fälle zu unterscheiden:Fabrikneue Leitern, die sorgfältig hinsichtlich ihrer Einsatzbedingungen innerhalb des betrieblichen Beschaffungsprozesses ausgewählt und angeschafft wurden (vgl. Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit. Beschaffung von Arbeitsmitteln. BekBS 1113 ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882
Wir empfehlen Ihnen die DGUV Information 208-006 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"."Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend durch Sicht- und Funktionsprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Bei der Prüfung der Leitern sollte besonders auf Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen geachtet ...
Stand: 27.04.2020
Dialog: 19725
, dass die entsprechenden Anforderungen der BetrSichV erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigen erreichen.In der TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern" wird unter Nr. 3 speziell auf die Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Leitern eingegangen. Danach ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42817
Leitern sind Arbeitsmittel i.S.d. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist im § 14 BetrSichV geregelt. Danach müssen Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Eine zur Prüfung befähigte Person ist eine Person ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 42867
Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Die BetrSichV fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
Eine Feuerwehrschließung bedeutet in der Regel eine zentrale Zugangsmöglichkeit zu einer großen Anzahl von Gebäuden im gesamten Kommunalgebiet. Ein solcher Schlüssel wird deshalb normalerweise weder kopiert noch entliehen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass die Durchführung der Prüfungen mit der Feuerwehr zu koordinieren ist, um die volle Zugriffsmöglichkeit auf die Leitern zu erhalten.Gemäß ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42186
In der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" ist unter 3.1.1 "Welche Bauarten von Leitern, Tritten und Zubehör sind gebräuchlich?" u. a. nachzulesen:"[...]Ältere Leitermodelle, die nicht der aktuellen Norm und somit dem Stand der Technik entsprechen, können weiterverwendet werden, wenn sie dem zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung gültigen Stand der Technik ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 44109