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Nein, eine Verpflichtung einen Wartungsvertrag abzuschließen besteht nicht.Bei den Maschinen und Anlagen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort finden sich in § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln folgende Regelungen:"(1) Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen zu treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 43114
Prüfungen von Arbeitsmitteln, dass Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln sind. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. (§ 3 Abs. 3 BetrSichV)Unterliegen Arbeitsmittel ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304
Zu Frage 1: Es gibt die Bezeichnung „Beauftragte Person“ nicht mehrZu Frage 2: Die Gesetzesgrundlage ist der § 4 Abs. 6 BetrSichVZu Frage 3: Ja, die Schulung kann weiterhin durch ein befähigtes Unternehmen durchgeführt werden.Zu Frage 4: Der Arbeitgeber bestimmt, wer die bisherigen Aufgaben der "beauftragten Person" übernimmt. Die Technischen Regel TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42564
Unter § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- ist zur Aufzeichnungspflicht folgendes nachzulesen: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2 ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 24711
durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel benutzen sollen. Ein bereitgestelltes Fahrzeug (auch Leihfahrzeug) stellt ein Arbeitsmittel dar. Das hat zur Folge, dass der Arbeitgeber sicherstellen muss, dass er seinen Beschäftigten nur geeignete ...
Stand: 17.08.2023
Dialog: 2041
Nein! Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln, dazu zählen auch Aufzüge, die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten (§ 3 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Geeignete Schutzmaßnahmen sind u. a. die wiederkehrenden Prüfungen. Umfang und Fristen sind durch den Arbeitgeber ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24307
Die Prüfung von Arbeitsmitteln (wie z. B. Hubwagen) richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 2726
Winkelschleifer gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (vgl. § 2 (1) BetrSichV). Diese regelt die Verwendung von Arbeitsmitteln, welche durch Arbeitgeber Ihren Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden und gibt diesem in seinen Unternehmen für den Arbeitsschutz Verantwortlichen gleichzeitig auf, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit seiner ...
Stand: 29.07.2022
Dialog: 43692
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten in seinem Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes eigenverantwortlich zu ergreifen und auf Wirksamkeit zu überprüfen.Nach der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) muss der Arbeitgeber ...
Stand: 22.02.2023
Dialog: 24290
Ja, sofern es sich um Kraftstoffe handelt, die explosionsfähige Gemische bilden können (z. B. Ottokraftstoff).Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber insbesondere zu ermitteln, ob die Stoffe, Gemische und Erzeugnisse auf Grund ihrer Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet ...
Stand: 24.11.2021
Dialog: 43600
In der LV 35 "Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung" des LASI findet sich hierzu folgendes:"E 3.2 zu § 3 „Gefährdungsbeurteilung / Erstellen eines Explosionsschutzdokuments“Frage:Muss auch dann ein Explosionsschutzdokument erstellt werden, wenn durch geeignete Maßnahmen die Entstehung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sicher verhindert ist?Antwort:Ein Arbeitgeber hat ...
Stand: 17.06.2020
Dialog: 43144
Nein, dies ist nicht erforderlich.Nach Anhang 1 Nummer 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber bzw. derjenige, der dem Arbeitgeber gleichgestellt ist, dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem (Fern-Notruf) wirksam ist, dass über einen Notdienst ständig erreicht werden kann.In der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43457
,die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten,vorhersehbare Betriebsstörungen und die Gefährdung bei Maßnahmen zu deren Beseitigung."Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber u.a. die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der TRBS kann der Arbeitgeber davon ausgehen ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42817
kann auf dem elektrischen Betriebsmitteln oder, falls dies nicht möglich ist, auf einem beigegebenen Hinweis angegeben sein. Dieses gilt entsprechend § 3 (2) 1. ProdSV auch für die CE-Kennzeichnung, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263
Höchstfristen für die Prüfungen noch die in Tabelle 7 festgelegten Prüfzuständigkeiten (ZÜS oder zur Prüfung befähigte Person). Dies entbindet den Arbeitgeber jedoch nicht von der Verpflichtung, den Druckbehälter als Arbeitsmittel zu prüfen. Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie die Fristen für wiederkehrende Prüfungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, dabei ist § 14 BetrSichV ...
Stand: 11.11.2016
Dialog: 27850
, wenn sie nicht ordnungsgemäß errichtet und betrieben werden.Die besonderen Gefährdungen im § 12 Abs. 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 BetrSichV und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) selbst festzulegen bzw. aus geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu entnehmen, z.B. müssen Fahrer von Flurförderzeugen beauftragt werden. Die Verwendung ...
Stand: 17.12.2018
Dialog: 42540
der BetrSichV:„Der Arbeitgeber hat die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen vor der erstmaligen Verwendung der Betriebsmittel zu überprüfen. Satz 1 gilt nicht, soweit entsprechende Prüfungen nach § 14 oder § 15 durchgeführt wurden. Der Arbeitgeber hat weiterhin dafür zu sorgen, dass Betriebsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung durch Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls durch eine Funktionskontrolle ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 43804
Nein, dies ist nicht zulässig.In der Regel ist ein Aufzug eine überwachungsbedürftige Anlage, für die weitergehende Anforderungen gelten. So sind z. B. die Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen. Unabhängig davon ist der Aufzug ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 5 der BetrSichV darf der Arbeitgeber nur Arbeitsmittel ...
Stand: 22.02.2024
Dialog: 43889
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist hier die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel" darf der Arbeitgeber "nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssenfür ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43022
Die Aufzüge müssen nicht dem Stand der Technik entsprechen, jedoch nach dem Stand der Technik betrieben werden.D. h.: Nach § 10 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber Instandhaltungsmaßnahmen treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42761