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. Wird ein Molch abweichend von dieser ursprünglichen Betriebsart für andere Zwecke beispielsweise als eine Art "Pfropfen" mit Hilfe einer anderen Antriebsart durch eine Leitung gedrückt, müssen über eine Einzelfallbetrachtung Gefährdungen bei der Durchführung des konkreten Verfahrens ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Im konkreten Fall müsste u.a. betrachtet werden, ob durch den Einsatz ...
Stand: 16.01.2015
Dialog: 4690
Erdbaumaschinen, die durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden und durch die Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV dar. Demzufolge sind die Bestimmungen der BetrSichV einzuhalten. Diese sind z.B.- die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mit Festlegung der Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 3958
Der Arbeitgeber ist nach § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet, die gefährlichen Eigenschaften zu ermitteln und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Nach § 6 (11) GefStoffV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Somit gilt, verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 42201
und Betriebsmittel").Der ordnungsgemäße Zustand soll durch diese Prüfungen festgestellt werden. Sichere mechanische und elektrische Eigenschaften sind neben der Einhaltung der Schutzziele zu ermitteln. Dies gilt vor allem auch bei wesentlichen Änderungen.Je nach Art der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind die Prüfungen von Elektrofachkräften oder von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen (bei Verwendung ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
Bei dem bezeichneten Schäkel handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welches vom Arbeitgeber zur Verwendung bereitgestellt wird. Gemäß § 14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln) sind durch den Arbeitgeber Aufzeichnungen vorzuhalten, die mindestens Auskunft über(1.) Art der Prüfung,(2.) Prüfumfang,(3.) Ergebnis der Prüfung und(4.) Name und Unterschrift ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
und anderer im Einzelfall vorhandenen Bedingungen. Zur Festlegung der Einzelheiten ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung erforderlich zur Ermittlung der zu treffenden Maßnahmen. In den bestehenden Vorschriften wird gefordert, dass der Fahrkorb nicht aus Werkstoffen bestehen darf, die durch ihre zu leichte Entflammbarkeit oder durch die entstehende Art und Menge von Gasen und Rauch gefährlich ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 4139
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen notwendiger Prüfungen sowie die Voraussetzungen der zur Prüfung befähigten Personen zu ermitteln und festzulegen. Genauere Vorgaben zur Prüfung enthält § 14 BetrSichV. Danach hat der Arbeitgeber Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen 1. für die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet sein, 2. den gegebenen Einsatzbedingungen und den vorhersehbaren Beanspruchungen angepasst sein und 3. über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen, sodass eine Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich gehalten wird. Kann durch Maßnahmen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 6466
, Halsketten, Ringe oder Piercings) dürfen während der Arbeit an Maschinen nicht getragen werden." Vergleichbar formuliert die DGUV Information 209-066 - Maschinen der Zerspanung unter 2.5.1:"An allen sich drehenden Maschinenteilen besteht die Gefahr des Erfasstwerdens, unabhängig von der Art der drehenden Teile.(…). Lange Haare sind unter geeigneter Kopfbedeckung zu tragen."Eine pauschale Angabe ...
Stand: 06.09.2024
Dialog: 7790
Nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und eigenverantwortlich festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).Unter § 22 BetrSichV ist festgelegt, dass derjenige ordnungswidrig im Sinne § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG handelt, wer entgegen § 14 BetrSichV ...
Stand: 19.06.2024
Dialog: 4296
Der Arbeitgeber ist gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, durch die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet wird.Vor der Auswahl und der Benutzung von Fußschutz hat der Unternehmer gemäß §5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln ...
Stand: 16.07.2019
Dialog: 1399
) sollten unverzüglich ausgetauscht werden. Polycarbonat kann aber auch verspröden, das ist üblicherweise nicht sichtbar. Bei dieser Problematik hilft, dass der Scheibenhersteller auf der Scheibe ein Herstelldatum angibt (in den häufigsten Fällen). Gleichzeitig garantiert er für die unbeschädigte Scheibe die Rückhaltefähigkeit für einen gewissen Zeitraum. So ergibt sich eine Art "Haltbarkeitsdatum ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 18319
werden, da für die fachgerechte Beurteilung eines jeden einzelnen Betriebsmittels auch Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich ihrer jeweiligen Besonderheiten (z. B. Betriebsverhalten, typische Mängel, Art und Umfang der jeweils anzuwendenden Prüfungen, Art der Verwendung,...) gegeben sein müssen.Auch ohne vertiefte elektrotechnische Kenntnisse dürfte es deshalb allgemein nachvollziehbar sein, dass z. B. für die Prüfung ...
Stand: 23.04.2024
Dialog: 43931
eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die insbesondere beinhaltet:– Art und Umfang der Risiken am Arbeitsplatz,– Arbeitsbedingungen und– persönliche Konstitution des Trägers.Bei der Auswahl von Schutzkleidung sind die Forderungen nach bestmöglichem Schutz einerseits und nach Tragekomfort andererseits abzuwägen. Die zu verwendende Schutzkleidung sollte daher je nach Anwendungsfall der DGUV Regel 112-989 "Benutzung ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 16063
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, welche Gefährdungen für die Augen vorliegen. Hierbei sind Art, Umfang, Dauer und Wahrscheinlichkeit der Gefährdungen zu erfassen. Auch ist die persönliche Konstitution der Beschäftigten zu berücksichtigen. Je nach vorliegender Gefährdung hat der Arbeitgeber im Anschluss entsprechenden Augenschutz für seine Mitarbeiter ...
Stand: 30.06.2022
Dialog: 18391
Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber nach den Ergebnissen seiner Gefährdungsbeurteilung weitreichend die Art des Schuhwerks vorschreiben, welches die Mitarbeiter bei der Arbeit zu tragen haben.Ggf. muss er die Anforderung an die Qualität des Schuhwerkes hinsichtlich unfallverhütender oder gesunheitsschützender Funktion sogar durchsetzen, wenn nämlich die Gefährdungsbeurteilung ein spezielles ...
Stand: 05.07.2024
Dialog: 42703
Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Die BetrSichV fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln, um zu klären, ob nicht die Gefährdungen gemäß § 4 ArbSchG durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive technische Schutzmittel) oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 4625
der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst und der Arbeitsumgebung verbunden sind. Weiterhin hat er die Gebrauchstauglichkeit der Arbeitsmittel einschließlich der ergonomischen, alters ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 6043
sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können" (dies trifft für Leitern zu), wiederkehrend von einer befähigten Person geprüft werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind vom Arbeitgeber gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei sollte die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" berücksichtigt werden. Beispiele ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700