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Wie lang dürfen Haare sein, bis sie von drehenden Teilen erfasst werden?

KomNet Dialog 7790

Stand: 11.11.2022

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA

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Frage:

Bei spanabhebenden Werkzeugmaschinen findet man immer die Aussage: "Bei langen Haaren muss ein Haarnetz/Mütze getragen werden." Wie lang dürfen denn die Haare sein, bis sie z. B. von drehenden Teilen erfasst werden?

Antwort:

Bei der Arbeit an Maschinen mit drehenden Teilen führt die DGUV Regel 109-067 Branche Metallbau aus:

"Während der Arbeiten an Maschinen mit schnell rotierenden Teilen ist enganliegende Kleidung zu tragen. Lange Haare müssen durch ein Haarnetz oder eine Mütze gegen Einziehen und Erfasstwerden gesichert beziehungsweise geschützt werden. Schmuckstücke oder Körperschmuck (zum Beispiel Armbänder, Halsketten, Ringe oder Piercings) dürfen während der Arbeit an Maschinen nicht getragen werden."


Vergleichbar formuliert die DGUV Information 209-066 - Maschinen der Zerspanung unter 2.5.1:

"An allen sich drehenden Maschinenteilen besteht die Gefahr des Erfasstwerdens, unabhängig von der Art der drehenden Teile.

(…). Lange Haare sind unter geeigneter Kopfbedeckung zu tragen."


Eine pauschale Angabe für die Haarlänge, ab der die Gefahr des Erfasstwerdens besteht, ist nicht festgelegt. Erfahrungsgemäß besteht die Gefahr, dass Haare von drehenden Teilen erfasst werden in jedem Fall dann, wenn die Haare beim Vorbeugen das Gesichtsfeld verlassen bzw. beim Neigen des Kopfes von der Kopfoberfläche herabhängen.


Im Zweifelsfall ist der Sicherheit Vorrang zu geben und ein Haarnetz zu tragen.


Hinweis:

Auf die Unterweisungshilfe "Arbeiten an Maschinen - Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung" der BG ETEM, in der auch auf das Haarnetz eingegangen wird, möchten wir hinweisen.