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der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die grundsätzlichen Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln finden Sie im § 14 BetrSichV. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln werden gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
Verbindungen beschrieben werden, so wird deutlich, dass die mit Hanf oder Teflonband eingedichteten Manometergewinde dazu ebenfalls nicht gehören.Noch eine Ergänzung allgemeiner Art: Der Arbeitgeber hat in seiner Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu bewerten, in welchem Zustand seine Anlagen sind. Dazu gehört bei Druckgeräten gerade auch die Dichtheit der Verbindungen. Je nach Druckstufe, Querschnitt ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 17860
Lasthebemagnete sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV . Das bedeutet, dass Art, Umfang und Prüfungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden müssen. Nähere Erläuterungen dazu sind in der TRBS 1201 "Technische Regeln für Betriebssicherheit, Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16308
Es ist eine Prüfung der Regalanlage vor der Inbetriebnahme erforderlich.Nach § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42747
Nein, ein solches Verfahren ist nicht ausreichend. Siehe hierzu § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist folgendes nachzulesen:"7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 43182
Gemäß § 12 Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber den Beschäftigten vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitteln eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des jeweiligen Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Ziel von Betriebsanweisungen ist es, Unfälle ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28889
. Die BetrSichV ist dann auf Arbeitsmittel anzuwenden, wenn diese durch Arbeitgeber bereitgestellt oder durch Beschäftigte bei der Arbeit benutzt werden. Stehen also die angesprochenen Trafostationen und Umspannanlagen im direkten Zusammenhang mit der Arbeit, ist eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (Insbesondere Gefährdungen ermitteln, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 14072
der Arbeitgeber über eine Gefährdungsbeurteilung (siehe auch Arbeitsschutzgesetz) Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. In welchem Intervall die Prüfung letztendlich durchzuführen ist, hat der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Der Regelfall ist einmal jährlich oder kürzer. Es könnte das Prüfintervall aber bei einer sehr starken Beanspruchung der Türe/Tore ...
Stand: 14.03.2022
Dialog: 13135
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Nach § 4 ArbSchG muss der Arbeitgeber bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen u.a. den Stand der Technik berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u.a. in technischen Regeln ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 6075
Gemäß § 2 Absatz 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt es sich bei einer Aufstellung in einem anderen Betriebsgebäude um eine prüfpflichtige Änderung, da die Sicherheit des Arbeitsmittels durch den Umzug beeinflusst wird.In § 3 Absatz 6 BetrSichV in Verbindung mit § 15 und Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 4 BetrSichV ist geregelt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 05.02.2024
Dialog: 43896
Bei dem Deckenkran handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort finden sich in § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln folgende Regelungen:"(2) Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung sicher durchführen zu lassen und dabei die Betriebsanleitung des Herstellers zu berücksichtigen ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43271
Der Notfallplan für Aufzüge dient dazu, den Helfern alle nötigen Angaben zur Verfügung zu stellen, um im Aufzug eingeschlossene Personen befreien zu können. Der Notfallplan beinhaltet gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang1 Nr. 4.1 mindestens die folgenden Angaben:a) Standort der Aufzugsanlage,b) Angaben zum verantwortlichen Arbeitgeber,c) Angaben zu den Personen, die Zugang ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 43019
, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt (§ 2 Abs.6 BetrSichV). Konkretisiert werden diese Anforderungen in der Technischen Regel für Arbeitsstätten TRBS 1203. Danach hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 42867
auf einer bestimmten Höhe halten, nicht als Maschinen zum Heben von Lasten gelten.Da die Unterstellböcke als Arbeitsmittel i.S.d. Betriebssicherheitsverordnung gelten, muss der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festlegen (§ 14 BetrSichV). ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24098
Zunächst muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz geklärt werden, ob beim Befüllen der Silos ein explosionsfähiges Staub-Luft-Gemisch entstehen kann. Ist dies der Fall, werden die Anforderungen zum betrieblichen Explosionsschutz durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Arbeitgeber, in deren Betrieben gefährliche explosionsfähige Atmosphären auftreten ...
Stand: 25.06.2014
Dialog: 21416
Beim Druckminderer handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). D.h. der Arbeitgeber hat Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festzulegen und geeignete Personen mit der Prüfung zu beauftragen. Feste Vorgaben für Prüffristen gibt es hier nicht. Auch im technischen Regelwerk finden sich keine konkreten Zeitvorgaben. Die Fristen ...
Stand: 08.12.2023
Dialog: 4373
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welchen Arbeitnehmern persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen sind. Auch unter Ziff. 3.1.1 der DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Beinschutz" wird auf die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung hingewiesen.Die Gefährdungsbeurteilung muss insbesondere beinhalten:- Art und Umfang ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 6458
und sind im Einzelfall entsprechend der Gefährdungsbeurteilung fest zu legen.“In Ihrer Frage schreiben Sie, dass keine Bauwerke vorhanden sind, in denen Atemluftgeräte sinnvoll einzusetzen sind. Diese Einschätzung müsste sich dann im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wiederfinden. Diesbezüglich können Sie den Arbeitgeber, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebs-/Personalrat ansprechen.Für ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 6442
. 4.2.2) zu berücksichtigen. In Abhängigkeit von den geprüften Arbeitsmitteln ist Form und Inhalt der Dokumentation durch den Arbeitgeber festzulegen. Die Prüfbescheinigungen müssen der Art der Prüfung angemessen sein und die Aufzeichnungen können dementsprechend folgende Angaben enthalten: - Datum der Prüfung, - Art der Prüfung, - Prüfgrundlagen (z. B. BGV ...; VDE, ...), - was wurde im Einzelnen ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6319
Zunächst hat der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) festzustellen, wie groß die Brandgefahr in Abhängigkeit der durchzuführenden Arbeiten ist. Sofern keine erhöhte Brandgefahr zu erwarten ist, ist Arbeitskleidung aus handelsüblichem Gewebe zulässig, sofern durch das Brenn- oder Schmelzverhalten des Gewebes im Brandfall keine erhöhe Gefährdung zu erwarten ...
Stand: 06.06.2016
Dialog: 3505