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Inbetriebnahme und wiederkehrend spätestens alle sechs Jahre durchzuführen. Diese Prüfung ist von Personen mit der Befähigung entsprechend Nummer 3.3 des Anhangs 2 Abschnitt 3 BetrSichV durchzuführen.2.Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regeleinrichtungen im Sinne der EG-Richtlinie 94/9/EG1) (z. B. elektrostatische Sprüheinrichtungen, Leuchten innerhalb ...
Stand: 03.08.2022
Dialog: 43694
Anforderungen an die Prüfung von Aufzugsanlagen werden in der Betriebsicherheitsverordnung/BetrSichV und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 4 - Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen formuliert. Die elektrischen Prüfungen sind Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung). In Kapitel 3.3 der TRBS 1201 Teil 4 - Wiederkehrende ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 18237
Die Richtlinie 2014/29/EU über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt, welche mittels der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt wurde, gilt nicht für Druckgeräte mit einem Unterdruck (siehe § 1 Abs.1 i.V.m. § 2 Nr.2 der 14. ProdSV).Es gelten also nur die üblichen Grundanforderungen an Geräte und ggfs. andere Richtlinien, z.B. wenn d ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 24763
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Zu den Arbeitsmitteln gehören auch land- und forstwirtschaftliche Geräte. Die Anforderungen im Betrieb werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen erfüllt. Dies obliegt dem Arbeitgeber (Betreiber).Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 6437
Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten Arbeitsmittel für Telearbeit oder zur mobilen Arbeit (Home-Office) zur Verfügung, muss er auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen dieser Arbeitsmittel sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ermitteln und festlegen. Die Fristen ...
Stand: 15.05.2022
Dialog: 43673
Nein! Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln, dazu zählen auch Aufzüge, die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten (§ 3 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Geeignete Schutzmaßnahmen sind u. a. die wiederkehrenden Prüfungen. Umfang und Fristen sind durch den Arbeitgeber ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24307
Die Prüfung eines Anschlagmittels durch eine befähigte Person ist i. d. R. nur eine Sichtprüfung. Bei einer massiven Überlastung des Anschlagmittels können auch im Inneren Schäden entstehen.Wir empfehlen Ihnen daher:1. In Kenntnis, dass das Stahldrahtseil massiv überlastet wurde dieses ablegen, da eventuell vorhandene Schäden im Inneren nicht erkannt werden können.2. Mit dem Hersteller Kontakt ...
Stand: 09.09.2020
Dialog: 23254
Höchstfristen für die Prüfungen noch die in Tabelle 7 festgelegten Prüfzuständigkeiten (ZÜS oder zur Prüfung befähigte Person). Dies entbindet den Arbeitgeber jedoch nicht von der Verpflichtung, den Druckbehälter als Arbeitsmittel zu prüfen. Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie die Fristen für wiederkehrende Prüfungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, dabei ist § 14 BetrSichV ...
Stand: 11.11.2016
Dialog: 27850
Nach Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" der ASR A 1.7 "Türen und Tore" gilt:(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse ...
Stand: 14.03.2022
Dialog: 13135
Die Anforderungen an den Betrieb und insbesondere die Prüfung von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 3 Absatz 6 i. V. mit Anhang 3 Abschnitt 1 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festz ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257
Die vorgesehenen Maßnahmen zum Explosionsschutz, nämlich Sicherheitsschrank mit permanenter, ausfallüberwachter Absaugung, die dauerhaft technisch dichte Gasleitung, welche regelmäßig überprüft wird, und die mit einer inneren Gasüberwachung ausgerüsteten Chromatographen reichen den Vorschriften ensprechend aus, um auf einen H2-Detektor verzichten zu können. Dies gilt jedoch nur dann ...
Stand: 05.06.2013
Dialog: 18675
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich - Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und - die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von Ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden. Die Anforderung an die Sachkunde zur Prüfung von Arbeitsmitteln ist in de ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 4694
Zum 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Die Regelungen zur wiederkehrenden Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen (ehemals § 15) ergeben sich nunmehr aus § 16 in Verbindung mit dem Anhang 2. Der Lagerraum für Gefahrstoffe bis zu einer Menge von 1000 Liter ist dann unter dem Aspekt der überwachungsbedürftigen Anlage zu betrachten, wenn sich dort auf Grund ...
Stand: 09.06.2015
Dialog: 24021
Nach § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - dürfen Arbeitsmittel, der Aufzug ist auch ein Arbeitsmittel, erst dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber1.eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2.die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3.festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist. ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 27770
zu beurteilen und ggf. daraus resultierende notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten. In der Gefährdungsbeurteilung sind neben der Art und dem Umfang erforderlicher Prüfungen auch die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen mit festzulegen (§ 3 (6) BetrSichV). Weiter sind vom Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und Verwenden zu lassen, welche u. a. für die Art der auszuführenden Arbeiten ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
- steht:Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.Inhaltlich identisch fordert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in § 3 Abs. 6:Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können. Die Anforderungen zu Prüfungen ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43894
er das Arbeitsmittel nur gemietet, geleast oder geliehen hat. Er muss sich vergewissern, dass das Arbeitsmittel vor allem den arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Diese Anforderungen wie auch die Festlegung der Zuständigkeit für die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen können z. B. in der Bestellung bzw. Anforderung oder im Leasing- bzw. Mietvertrag vorgegeben oder vereinbart ...
Stand: 12.01.2023
Dialog: 6583
durch den Hersteller oder Inverkehrbringer.Das Erfordernis zur wiederkehrenden Prüfung von explosionsgeschützten Betriebsmitteln (elektrisch und/oder mechanisch) ergibt sich aus Abschnitt 3 des Anhangs 2 zur der Betriebssicherheitsverordnung-BetrSichV. Demnach müssen an Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, die Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne des Artikels 1 ...
Stand: 24.09.2019
Dialog: 16284
Die Ausweisung einer Zone kann für den Hersteller ja nur das Ergebnis seiner Risikobeurteilung im Sinne der 2006/42/EU (Maschinenrichtlinie) in Verbundung mit DIN EN ISO 12100.2011 und ggf. mit DIN EN ISO 13849-1/-2 sein. Die Ursache muss ja sein, dass sich gefährliche explosionsfähige nicht sicher im Rahmen primärer Schutzmaßnahmen verhindern lässt. Das ist durch die Beachtung des sog. "integrier ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 28587
und Dokumentation der Prüfungen sind in DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer“ enthalten.Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wird in DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“ beschrieben.Nach § 14 BetrSichV muss ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 29989