Ergebnisse 1 bis 20 von 301 Treffern
Auch ein handbetriebener Seilzug ist ein Arbeitsmittel, das der Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Erledigung von Arbeitsaufgaben zur Verfügung stellen kann. Daher ist wie folgt zu verfahren: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 22364
. Der Betreiber sollte die Angaben des Herstellers bei seiner Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Auch für nicht kraftbetätigte Türen und Tore ist eine solche Prüfung empfehlenswert." Fazit: Ob und wie die manuell-kettenbetriebenen Rolltore geprüft werden, entscheidet der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Hierbei hat er die Herstellerangaben, das technische Regelwerk ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6682
Die Antwort ergibt sich aus Punkt 10.2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 1.7 "Türen und Tore":"Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen ...
Stand: 12.12.2022
Dialog: 42284
Gebäude, in denen sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Bei Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltoren, Beleuchtung, lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen gelten ebenfalls die Anforderungen der ArbStättV. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 11777
Gebäude, in denen sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Bei Einrichtungen in Gebäuden (wie z.B. Rolltore) gelten in erster Linie die Anforderungen der ArbStättV. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung der Einrichtungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht (z.B. Elektroinstallation ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 17329
Anlagen) sind beispielhaft aufgezählt.Fest installierte Notduschen werden zu den Sicherheitseinrichtungen nach Arbeitsstättenrecht gezählt.Gemäß der LASI - Leitlinie LV 35 zur Betriebssicherheitsverordnung (A2.1) gehören bestimmte Einrichtungen (z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, Lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen) in Gebäuden zur Arbeitsstätte ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 9674
, ob Gebäude oder Einrichtungen in Gebäuden zu den Arbeitsmitteln nach der Betriebssicherheitsverordnung zählen, wie folgt beantwortet:"Für Gebäudebestandteile oder Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallationen und Heizungsanlagen, gelten die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 04.02.2021
Dialog: 18283
einzubeziehen.Des Weiteren findet sich in den Leitlinien zur BetrSichV (LV 35) unter Punkt A 2.1 folgendes:"Für Gebäudebestandteile oder Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallationen und Heizungsanlagen, gelten die Anforderungen der ArbStättV. Wenn die Einrichtungen bei der Arbeit verwendet werden (z. B. kraftbetriebene Tore ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 29194
zur Betriebssicherheitsverordnung" des LASI möchten wir hinweisen."Frage:Gehören Gebäudebestandteile oder Einrichtungen in Gebäuden zu den Arbeitsmitteln nach BetrSichV?Antwort:Für Gebäudebestandteile oder Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallationen und Heizungsanlagen, gelten die Anforderungen der ArbStättV. Wenn die Einrichtungen ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 42711
nach BetrSichV?" Folgendes nachlesen:"Für Gebäudebestandteile oder Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallationen und Heizungsanlagen, gelten die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Wenn die Einrichtungen bei der Arbeit verwendet werden (z. B. kraftbetriebene Tore durch Gabelstaplerfahrer ...
Stand: 29.10.2021
Dialog: 42256
dem traditionellen Verständnis in Deutschland entspricht."Bei Einrichtungen in Gebäuden, die der Arbeitsstättenverordnung unterliegen, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, Lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen gelten ebenfalls die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung der Einrichtungen ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 2331
Der Begriff "Prüfung der Funktionsfähigkeit" verkürzt die Fragestellung zu sehr. Präzise im Sinne von Abschnitt 2.4 TRBS 1201 (Ausgabe: März 2019) muss es heißen: "Prüfung der Funktionsfähigkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen" im Rahmen der technischen Prüfung von Arbeitsmitteln gem. § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Hierunter versteht man im Rahmen ...
Stand: 12.11.2022
Dialog: 43732
Die Broschüre "FBHM-085 „Prüfungen an BWS Berührungslos Wirkende Schutzeinrichtungen“" der DGUV macht unter der Nummer 5 zu der Dokumentation der Prüfung folgende Angaben:"Das Ergebnis der Prüfung muss aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:● Maschinen-/Anlagendefinition● Prüfdatum● Prüfer/Prüferin● Art der Prüfung● Grundlagen der Prüfung● Prüfumfang ...
Stand: 02.11.2022
Dialog: 43712
Sicherheitseinrichtungen, die in Arbeitsstätten installiert sind, sind nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu prüfen.Anforderungen an die Beschaffenheit und Ausführung von Sicherheitsbeleuchtung enthält die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge. Dort finden sich unter Ziffer 9.1 auch Vorgaben zur Prüfung:"(7) Die Sicherheitsbeleuchtung ist instand ...
Stand: 23.06.2022
Dialog: 18667
sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Für kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtungsanlagen, Lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallationen und Heizungsanlagen in solchen Gebäuden gelten folglich die Anforderungen dieser Verordnung.Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung der Einrichtungen in direktem Zusammenhang ...
Stand: 08.10.2022
Dialog: 27617
Es handelt es sich bei den Prüfungen nach DGUV V3 und DGUV V54 um unterschiedliche Prüfungen, so das sich alle 4 Jahre eine doppelte Prüfung ergibt. Dies lässt sich daraus schließen, dass sich die DGUV V3 auf "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und sich die DGUV V54 auf "Winden, Hub- und Zuggeräte" bezieht. Die beiden Vorschriften prüfen somit unterschiedliche "Teile" des Betriebsmittels. ...
Stand: 21.04.2016
Dialog: 26439
Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt:- Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7 ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108
Forderungen hinsichtlich der Dokumentation der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sowie aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". (Die Unfallverhütungsvorschriften sind wie alle weiteren Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 10.03.2017
Dialog: 6653
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich - Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und - die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von Ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden. Die Anforderung an die Sachkunde zur Prüfung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 4694
. Gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln und festzulegen. Dabei sind die "Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)" wie z. B. die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das Vorschriften ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 17791