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„Zur-Verfügung-Stellen" enthalten:„4.1 Zur-Verfügung-StellenDer Arbeitgeber darf nur solche Leitern als Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die den zum Zeitpunkt der Bereitstellung auf dem Markt geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.Hinweis:Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Technischen Regel enthalten folgende Normen Sicherheitsanforderungen für Leitern:DIN EN 131-1:2016-02, DIN EN 131-2:2017-04 ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43975
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass an Müllpressen nur Beschäftigte beschäftigt werden, die im sicheren Umgang mit der Presse anhand einer Betriebsanweisung sorgfältig unterwiesen worden sind. In der Betriebsanweisung sollten klare Anweisungen zum Betrieb der Müllpresse anhand der Bedienungsanleitung erfasst werden. Dort kann auch geregelt werden, dass nach Beendigung der Arbeit die Presse ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 14863
Ein besonderer Beauftragter für den Explosionsschutz (Ex - Beauftragter) wird in den Arbeitsschutzvorschriften nicht gefordert. Entsprechend § 6 Absatz 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes verantwortlich.In der Praxis muss der Ersteller eines Explosionsschutzdokumentes (als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bezgl. Brand ...
Stand: 29.04.2020
Dialog: 43145
Allgemeine Informationen:Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat hierbei eine beratende Funktion.Begründung:Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber (siehe Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG). Gemäß §§ 5 und 6 ArbSchG hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.08.2020
Dialog: 43206
Ein Schutzhelm / Gesichtsschutz muss der Norm DIN EN 397 bzw. DIN EN 166 entsprechen. Schutzhelme bzw. Gesichtsschutz mit einer Atex-Zulassung sind hier nicht bekannt. Neuerdings gibt es antistatische Schutzhelme für den Einsatz in den Ex-Zonen 0 bis 2. Weitere Informationen bietet das Sachgebiet Kopfschutz der DGUV an. Anzumerken ist, dass von Schutzkleidung/Helm keine Zündgefahr ausgeht ...
Stand: 17.02.2015
Dialog: 14100
bei der Arbeit erforderlich ist. Dazu gehört auch, Fragen in Bezug auf erforderliche Erlaubnisse und Befähigungen abzustimmen.Hinweise:Der Arbeitgeber muss die nötige Qualifikationen/Fachkunde seiner Beschäftigten eigenverantwortlich ermitteln und gewährleisten, dass diese beim "Pflichtenübernehmer" auch vorliegen. Der Arbeitgeber kann gemäß § 13 ArbSchG (vgl. auch § 13 DGUV Vorschrift 1 und Ziffer 2.12 DGUV ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 17853
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei einer solchen Fragestellung.So muss der Arbeitgeber unter anderem auch solche Gefährdungen berücksichtigen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln von diesen selbst ausgehen. Eine solche Gefährdung könnte im gegebenen Fall durch die Beschädigung der Gasleitung durch die nicht geführte hängende Last beim Kranbetrieb auftreten. Nach § 5 BetrSichV ...
Stand: 27.01.2022
Dialog: 43625
, ausgebrochene Stellen, aufgeraute Oberfläche;• nicht ausreichende Tragfähigkeit während der Bauphase (Provisorien);• mangelhafter Korrosionsschutz und Beschädigung des Korrosionsschutzes;• scharfe Kanten, Splitter, Grate;• Beschädigung der Ummantelung;• unzureichende Befestigung, (kein fester, passgenauer Sitz, Befestigungsteile sind nicht vollständig);• Abnutzung (z. B. Trittfläche, Plattformauflage ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42514
. als befähigte Person, vorliegen.Diese Entscheidung muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheits und des Betriebsarztes/der Betriebsärztin auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung treffen. ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
sein und die Tür zum Triebwerksraum muss verschlossen sein,- die elektrischen Zuleitungen zu der Aufzugsanlage sind allpolig zu trennen,- an den Zugängen sind entsprechende Schilder anzubringen.Bei Aufzugsanlagen mit hydraulischem Antrieb sind zusätzlich bzw. abweichend folgende Maßnahmen erforderlich:- der Fahrkorb ist in die unterste Haltestelle zu fahren,- die hydraulische Anlage ist drucklos ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
des Arbeitsschutzes erforderlich sind. 2. Das Inverkehrbringen endet mit dem sog. haftungsmäßigen Gefahrübergang bei der Übergabe der Anlage/des Arbeitsmittels. Nach dem Inverkehrbringen übernimmt i. d. R. der Betreiber die Verantwortung für die Anlage. Der Betreiber stellt als Arbeitgeber seinen Beschäftigten die Anlage/das Arbeitsmittel zur Benutzung (Erprobung) zur Verfügung. Er muss demnach entsprechend ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5000
, z. B. bezüglich Updates, abstützen kann (siehe TRBS 115-1, 3.3.1 Abs.(2), Nr.1). Die sichere Kommunikation zum Fahrzeug ist damit vom Fahrzeughersteller zu gewährleisten. Bewerten muss der Arbeitgeber allerdings die Bedrohungen für das eigene Netzwerk, wenn Fahrzeuginformationen von Drittanbietern zur Verfügung gestellt werden z. B. als Komfortfunktionen zur Auswertung von Standort, gefahrenen ...
Stand: 15.05.2023
Dialog: 43794
kann davon ausgegangen werden, dass die entsprechenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sind. Wenn eine andere Lösung gewählt wird, muss damit mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht werden.Konkrete Anforderungen an die Abgabeeinrichtung (hier: Zapfsäule) enthält die Nr. 4.1.6 Absatz 9 der TRBS 3151. Sie muss demnach so ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43339
Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln, um zu klären, ob nicht die Gefährdungen gemäß § 4 ArbSchG durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive technische Schutzmittel) oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 4625
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
Nein, eine Verpflichtung einen Wartungsvertrag abzuschließen besteht nicht.Bei den Maschinen und Anlagen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort finden sich in § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln folgende Regelungen:"(1) Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen zu treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 43114
und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wie z.B. die DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen- und Geräte" und die DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen" sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43460
, dass die Schutzmaßnahmen nicht ausreichend wirksam sind oder sich aus diesen neue Gefährdungen ergeben haben, muss die Gefährdungsbeurteilung diesbezüglich aktualisiert werden. Bei der Überprüfung muss der Arbeitgeber insbesondere feststellen, ob die Schutzmaßnahmen geeignet und ausreichend wirksam sind und sich aus diesen Schutzmaßnahmen keine neuen Gefährdungen ergeben. Die Dokumentation als Bestandteil ...
Stand: 12.11.2022
Dialog: 43732
oder von der Stromversorgung getrennt werden.Es ist jedoch möglich, dass sich Ausnahmen, beispielsweise in dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk, wie z. B. das Flurförderzeuge gegen unbefugtes Benutzen gesichert werden müssen (§ 15 DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"), wiederfinden.Der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass die in Anhang 1 BetrSichV genannten Mindestvorschriften zur Bereitstellung und Benutzung ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 5387
Inbetriebnahme. Über das Erfordernis der Prüfung entscheidet der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung. (vgl. § 10 Absatz 1 Halbsatz 1 der BetrSichV 2002)."Dies bedeutet, dass ein neues Gerät nur geprüft werden muss, wenn es einer zusätzlichen Montage unterzogen wird. ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 43087