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Aus der bezeichneten TRBS 2152, Teil 2, dort Nr. 2.4.3, lässt sich die Frage beantworten:Die Schnellkupplungen mit Bajonettverschluss werden häufiger (als betriebsmäßig nur selten) gelöst und sind von daher nach Nr. 2.4.3.2, Abs. 5, Nr. 2 nicht als auf Dauer technisch dicht einzustufen.Betrachtet man die besonderen technischen Maßnahmen, die an der gleichen Stelle für nur selten gelöste ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 17860
Lasthebemagnete sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV . Das bedeutet, dass Art, Umfang und Prüfungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden müssen. Nähere Erläuterungen dazu sind in der TRBS 1201 "Technische Regeln für Betriebssicherheit, Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16308
Nach § 2 Abs.2 der PSA-Benutzungsverordnung sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten. Von daher sollte vorrangig versucht werden, die Sicherheitsschuhe nur ...
Stand: 15.09.2016
Dialog: 4459
Nein, eine Fahrtreppe fällt nicht in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sondern in den Bereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Die Anforderungen ergeben sich aus der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV und dem Punkt 4.8 der ASR A1.8 "Verkehrswege".Hinweis:Auf die Frage A 2.1 zu § 2 Abs. 1 „Gebäudebestandteile / Einrichtungen“ der LV 35 "Leitlinien ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 42711
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i.V.m. § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels (hier elektrische Anlagen und Betriebsmittel) selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch die Wechselwirkung der Arbeitsmittel untereinander ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen befähigte Personen für die Durchführung von Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).Diese Fachkenntnisse werden erworben durch− Berufsausbildung,− Berufserfahrung und− zeitnahe berufliche Tätigkeit.Die erforderlichen Fachkenntnisse zur befähigten Person setzen sich aus allen drei der v.g. Komponenten ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 15886
Der Begriff des Arbeitsmittels wird unter § 2 Abs.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert. Danach sind Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Trafostationen und Umspannanlagen gelten als Anlagen und somit grundsätzlich auch als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 14072
Im § 1 Abs.2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA Benutzungsverordnung) ist definiert, was unter dem Begriff der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu verstehen ist:"Persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen ...
Stand: 21.02.2024
Dialog: 43139
, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt (§ 2 Abs.6 BetrSichV). Konkretisiert werden diese Anforderungen in der Technischen Regel für Arbeitsstätten TRBS 1203. Danach hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 42867
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält im Anhang 1 unter Nr. 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". Arbeitsmittel werden gemäß § 2 Abs.1 der BetrSichV definiert als "Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen". Somit ist ein Unterstellbock ein Arbeitsmittel ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24098
bietet, dies ist in der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten. Für Persönliche Schutzausrüstung muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Rechtsgrundlage für diese Verpflichtung ist § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz, wonach Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz (und dementsprechend auch für Maßnahmen auf Grund von Rechtsverordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz) der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 26261
Nach § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - dürfen Arbeitsmittel, der Aufzug ist auch ein Arbeitsmittel, erst dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber1.eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2.die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3.festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 27770
Regelungen zur Sicherheit von Arbeitsmitteln sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu finden.Bei einem offenen Keilriemenantrieb besteht u. a. die Gefahr, dass Beschäftigte eingezogen werden.Gemäß § 9 Abs.1 Nr. 8 (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch bewegliche Teile von Arbeitsmitteln getroffen werden; hierzu gehören ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 44030
der BetrSichV erfasst.Zur Betriebsanweisung wird im § 12 Abs.2 BetrSichV ausgeführt:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 3066
§ 14 BetrSichV müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV) durchgeführt werden.Konkretisierungen sind den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), wie TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", zu entnehmen.Auf die DGUV Regel 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung" und die DGUV ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12837
Druckanlagen sind gemäß TRBS 2141 Nr. 2 Abs. 9 druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen. Bei der Einstufung ist neben dem Druck (=maximal zulässiger Druck) auch das Volumen sowie das „Druck-Liter-Produkt“ zu berücksichtigen.Der Umfang der Druckanlage sowie erforderliche Prüffristen sind durch den Arbeitgeber/Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ...
Stand: 12.05.2017
Dialog: 29204
, dass keine Aktualisierung erforderlich ist, so ist auch diese Revision mit Datumsangabe zu dokumentieren. Nach § 14 Abs. 2 der BetrSichV sind Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 ermittelten Fristen ...
Stand: 24.07.2015
Dialog: 24377
die Beurteilung von Gefährdungen durch explosionsfähige Gemische, als auch die Festlegung von geeigneten Schutzmaßnahmen muss von fachkundigen Personen (§ 2 Abs. 16 und § 6 Abs. 11 GefStoffV, zur Begriffserläuterung„Fachkundige Person“ siehe auch Abschnitt 7 dieser Schrift) vorgenommen werden. Sind solche Personen im Betrieb nicht vorhanden, muss externe, fachkundige Unterstützung hinzugezogen ...
Stand: 04.06.2025
Dialog: 43821
Befähigungsnachweis im Rahmen des dokumentierten Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung (Explosionsschutzkonzept und Explosionsschutzdokument) ausgewählt werden. Ebenso muss der Arbeitgeber hierin dokumentiert die Prüfanlässe, Prüftiefen und Prüffristen eigenständig festlegen.Eine vom Unternehmer ausgewählte besonders befähigte Prüfperson für Explosionsgefährdungen im Sinne von § 2 Abs.(6) in Verbindung mit Anhang ...
Stand: 02.04.2022
Dialog: 43657
nicht überschreiten. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde die Prüffrist verlängern, wenn die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist (vgl. § 19 Abs. 6 BetrSichV).Hinweis:Auf die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und die TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 43202