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Müssen Leitern, bei denen die Angabe der Herstellernorm fehlt, dem weiteren Gebrauch entzogen werden?

In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen ...

Stand: 23.06.2016

Dialog: 26882

Darf jeder gelernte Handwerker Leitern und Tritte prüfen ?

Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Die BetrSichV fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...

Stand: 23.02.2023

Dialog: 15496

Begrenzung der Stufenanzahl für Tritte.

Ein Verbot der Herstellung von Tritten mit zwei Stufen gibt es nicht. Es ist allerdings festzustellen, dass zweistufige Doppelstufenstehleitern nicht mehr verkauft werden sollen. Laut Vorschriften dürfen die letzten beiden Stufen bei Doppelstufenstehleitern nicht mehr betreten werden, da diese als Anlage für die Schienbeine des Anwenders gelten, um einen gesicherten Stand zu gewährleisten ...

Stand: 20.04.2017

Dialog: 10973

Gibt es eine Anforderung, dass Leitern und Tritte mit einer Kennzeichnung oder Gebrauchsanleitung zu versehen sind?

Zur Kennzeichnung und Verwendung von Leitern und Tritten führt die DGUV Information 208-016 Folgendes aus:"Alle Beschäftigten, die Leitern und Tritte verwenden, tragen eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Über die richtige Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten informiert die vom Hersteller zur Verfügung gestellte Gebrauchsanleitung. Zusätzlich gibt ...

Stand: 23.01.2025

Dialog: 17317

Dürfen Rollhocker/-tritte, sog. "Elefantenfüße", als Aufstiegshilfen benutzt werden?

Rollhocker/-tritte, sog. "Elefantenfüße", sind Aufstiegs-/Arbeitshilfen für Arbeiten in geringen Höhen. Sie sind grundsätzlich nicht verboten. Rollhocker/-tritte müssen bestimmungsgemäß eingesetzt werden und den Anforderungen der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" entsprechen.Auf die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) der Reihe 2121 - "Gefährdung ...

Stand: 09.01.2025

Dialog: 42892

Aufstiegshilfen in einer Werkstatt: ist die Benutzung von Hockern zulässig?

5 „Was ist bei der Verwendung von Leitern und Tritten zu beachten?",konkret Abschnitt 5.2 „Bauartunabhängige Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung", u. a. Folgendes nachzulesen:„[...]• Für die vorgesehene Tätigkeit sind zur Verfügung gestellte Leitern und Tritte und vom Hersteller vorgesehene Anbauteile und ggf. erforderliches Zubehör zu verwenden. Ungeeignet als Aufstieg sind z.B. Hocker ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43975

Sind "Tritte" im Sinn der DGUV-Information 208-016 auch "Leitern" im Sinne der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2?

Für "Tritte" gibt es keine speziellen Regelwerke unterhalb der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach den Begriffsbestimmungen unter der Nummer 2.1 der TRBS 2121 Teil 2 bestehen Leitern aus tragbaren und/oder fahrbaren Leiterkörpern, die je nach Bauart mit Anbauteilen ausgestattet sein können. Dies trifft auf einen Tritt nicht zu. Es spricht natürlich nichts dagegen, die TRBS 2121 Teil 2 ...

Stand: 11.12.2019

Dialog: 42921

Ist die "Nachrüstung" von geprüften "Bestands"-Leitern mit einer Bedienungsanleitung/Kennzeichnung verpflichtend, z.B. mittels Piktogramm-Aufkleber ?

In der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" ist im Anhang ein Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von Leitern und Tritten aufgeführt.Dort wird in den Prüfkriterien gefordert, "dass die Sicherheitskennzeichnung gut lesbar und vollständig angebracht ist." Insofern vertreten wir die Auffassung, dass auch "Bestands"-Leitern mit einer entsprechenden Kennzeichnung ...

Stand: 06.08.2022

Dialog: 42795

Ist es zulässig, Leitern (Steh-/ Anlegeleitern) zu lackieren oder stehen dem Vorschriften entgegen?

Wir empfehlen Ihnen die DGUV Information 208-006 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"."Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend durch Sicht- und Funktionsprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Bei der Prüfung der Leitern sollte besonders auf Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen geachtet ...

Stand: 27.04.2020

Dialog: 19725

Darf eine zu sichernde Ladung mit einer Höhe über 2 m ohne Absturzsicherung betreten werden?

werden können." Umfangreiche Informationen zum sicheren Umgang mit Leitern und Tritten werden in der gleichnamigen DGUV Information 208-016 (bisher: BGI 694) "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" angeboten. Das Verlassen der Leiter/Begehen der zu sichernden Ladung ist in Höhen über 2 Metern wegen fehlender Absturzsicherungen nicht zulässig. Weitere Arbeitsverfahren: - Für den Personentransport zu hoch ...

Stand: 25.11.2016

Dialog: 3964

Darf eine befähigte Person für Leitern und Tritte auch Gerüste prüfen?

Eine befähigte Person im Sinne des § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre "Berufsausbildung", ihre "Berufserfahrung" und ihre "zeitnahe berufliche Tätigkeit" über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Dabei zielt die Berufserfahrung, neben dem Umgang mit dem Arbeitsmittel, auch vorrangig auf die Teilnahme an Prüfungen ...

Stand: 06.01.2018

Dialog: 15293

Müssen alle Anlegeleitern über eine Quertraverse unten verfügen?

In der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" ist unter 3.1.1 "Welche Bauarten von Leitern, Tritten und Zubehör sind gebräuchlich?" u. a. nachzulesen:"[...]Ältere Leitermodelle, die nicht der aktuellen Norm und somit dem Stand der Technik entsprechen, können weiterverwendet werden, wenn sie dem zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung gültigen Stand der Technik ...

Stand: 22.04.2025

Dialog: 44109

Kann man sich durch Selbststudium zur befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten qualifizieren?

oder vergleichbarer Prüfungen besitzen und in eine "angemessene Weiterbildung". "Die befähigte Person muss über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen."D.h., durch ein Selbststudium allein kann keine Qualifikation zur befähigten Person erworben werden. Einzelne für eine befähigte Person erforderliche Kenntnisse, wie z.B. zum Stand ...

Stand: 27.08.2019

Dialog: 10876

Ist es zulässig, die Arbeitsschutzausschusssitzung ohne Einladung und Wissen des Betriebsrates durchzuführen?

Nein.Der Arbeitsschutzausschuss hat seine Rechtsgrundlage im § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Danach hat der Arbeitsschutzausschuss die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen und setzt sich zusammen aus:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 15188

Darf eine befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten auch Steigleitern bzw. Steigleitersysteme prüfen?

Regelungen der Unfallversicherungsträger zu Leitern und Tritte sind jetzt der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" zu entnehmen.Dort heißt es in der Vorbemerkung: Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt, da sie Teil von baulichen Anlagen und kein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind.   Ebenso wird in der TRBS 2121 Teil ...

Stand: 09.05.2022

Dialog: 16304

Kann ich Mitarbeiter, die ausschließlich Büro- und Bildschirmtätigkeit ausüben, dahingehend schulen lassen, dass sie die Befähigung zur Leiterprüfung haben?

, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt (§ 2 Abs.6 BetrSichV). Konkretisiert werden diese Anforderungen in der Technischen Regel für Arbeitsstätten TRBS 1203. Danach hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen ...

Stand: 08.10.2019

Dialog: 42867

Gelten Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Prüfung von Leitern und Tritten als befähigte Personen, wenn diese die Mängelprüfung an Hand von Prüfprotokollen/Checklisten abarbeiten?

Eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.In der TRBS 1203 "Befähigte Personen" www.baua.de/trbs sind die Anforderungen an befähigte Personen näher erläutert. Bei der Ermittlung ...

Stand: 13.12.2016

Dialog: 12373

Muss der Arbeitgeber die Kosten für den Nachweis der Masernimmunität (Titerbestimmung, Attest) für Personen übernehmen, die vom Masernschutzgesetz betroffen sind?

Das Masernschutzgesetz, das am 20. Dezember 2019 im Bundestag beschlossen wurde und zum 1. März 2020 in Kraft tritt, hat primär zum Ziel, Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern zu schützen und bezieht sich auf Auslegungen des Infektionsschutzgesetzes. Wir bitten um Verständnis, dass KomNet als Beratungsinstrument zu Arbeitsschutzfragen hier keine Beratung anbieten kann. Diesbzgl ...

Stand: 19.02.2020

Dialog: 43063

Muss eine Leiterprüfung zwingend jährlich erfolgen?

Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...

Stand: 25.04.2025

Dialog: 43179

Benötigt eine befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten eine schriftliche Beauftragung und falls ja, aus welcher Vorschrift/Regel ergibt sich diese Vorgabe?

Aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV oder der TRBS 1203 ergibt sich nicht die Pflicht, eine befähigte Person schriftlich zu beauftragen. Eine Beauftragung kann somit auch mündlich erfolgen.Wird eine schriftliche Beauftragung oder Bestellung als nötig angesehen, wird dieses bislang in dem jeweiligen Vorschriften- und Regelwerk auch explizit angeführt, wie z.B. § 13 (2) ArbSchG. Dort he ...

Stand: 07.01.2020

Dialog: 42951

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