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arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse ergeben sich zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgende Empfehlungen zur Gestaltung der Nacht- und Schichtarbeit:kurze Nachtschichtfolgen von in der Regel nicht mehr als zwei bis vier Nachtschichten in Folge,die Vermeidung von Arbeitsperioden von mehr als 7 Arbeitstagen in Folge unddie Vorwärtsrotation bei kontinuierlichen Schichtbetrieben (auf eine Frühschicht ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1691
Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 9 ff des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen. Gemäß § 9 Abs.2 ArbZG kann in mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.Auf Ihren Fall ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 29292
(Früh-/Spät-/Nachtschichten),Frühschichtbeginn nicht zu früh,keine Massierung von Arbeitszeiten,Regelmäßigkeit in der Schichtenfolge,regelmäßig freie Wochenenden,keine dauerhafte Nachtschicht,Begrenzung der Anzahl aufeinander folgender Nachtschichten: in der Regel nicht mehr als 2 bis 4 Nachschichten in Folge,im Anschluss an die Nachtarbeit eine möglichst lange Ruhephase (möglichste 24 Stunden ...
Stand: 13.12.2022
Dialog: 42586
§ 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Absatz 2: "In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht." Bedingungen: es ist ein mehrschichtiger Betrieb und es folgt eine 24-stündige Betriebsruhe! Zur Frage ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 26625
Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Eine dieser Erkenntnisse ist, dass die Anzahl der aufeinander folgenden Nachtschichten möglichst gering sein sollte. Konkret wird empfohlen, nicht mehr als drei Nachtschichten hintereinander vorzusehen. Nach den einschlägigen Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz soll es auch bei Einhaltung der gemäß Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Ausgleichsregelungen keine Arbeitsperioden von acht ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 12406
Nacht- und Schichtarbeit wird immer eine höhere Belastung für die Beschäftigten sein als reine Tagarbeit. Es können jedoch einige Tipps gegeben werden, wie besser mit den speziellen Problemen zurecht gekommen werden kann.Das größte Problem ist meist, nach Nachtschichten genügend Schlaf zu bekommen und die verbleibende und zu der "Taggesellschaft" verschobene arbeitsfreie Zeit auch tatsächlich ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 7382
Grundsätzlich ist Einzelarbeit zulässig. Dabei ist aber folgendes zu beachten: Der Arbeitgeber hat zur Ermittlung des Gefährdungspotentials der durchzuführenden Arbeiten an den Einzelarbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) heranzuziehen.Anhand des festgestellten Gefährdungspotentials sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Bei der Gefährdungsbeurteilung und M ...
Stand: 04.11.2017
Dialog: 1127
Nein, mit §9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wird eine 24-stündige Betriebsruhe gefordert. Der Schichtbeginn darf bei mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht um bis zu 6 Stunden vor- oder zurück verlegt werden, wenn (...) der Betrieb 24 Stunden ruht. Das bedeutet, dass auch mehrschichtige Betriebe eine Produktionsunterbrechung von 24 Stunden einhalten müssen. Im Kommentar ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 9447
Die Frage betrifft zwei Bereiche, nämlich den Bereich des Arbeitsschutzrechtes und den Bereich des Arbeitsrechtes.Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft arbeitsschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit.Zunächst weisen wir darauf hin, dass ein Schichtplan gemäß ArbZG den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen muss (§ 6 ArbZG). Ein Schichtplan mit sieben Nachtschichten ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6447
diese den Beschäftigten nicht schlechter stellen als das Arbeitszeitgesetz vorgibt. In § 6 ArbZG ist die Arbeitszeit für Nacht- und Schichtarbeitnehmer geregelt. So werden verschiedene Empfehlungen genannt, wie beispielsweise maximal drei Nachtschichten in Folge, Frühschicht nicht zu früh (vor 6 Uhr). Im Einzelnen können Sie die Empfehlungen auf folgenden Internetseiten einsehen: z.B ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5179
Die grundsätzlichen Anforderungen an ein betriebliches Arbeitsschutzsystem sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Analoge Regelungen finden sich in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, u. a. in § 8 der DGUV Vorschrift 1 und Kap. 2.7 der DGUV Regel 100-001.Nach dem ArbSchG hat der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes zu sorgen. Dazu gehören auch alle Beau ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
: Bei den Schichtfolgen werden vorwärtsrollierende Schichtfolgen (erst Früh-, dann Spät-, dann Nachtschicht) als arbeitwissenschaftliche Erkenntnisse empfohlen. Es müssen schon gewichtige Gründe vorliegen, die vom Betriebsarzt, der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsrat mitgetragen werden, um ein Abweichen von der vorwärtsrollierenden Schichtfolge zu rechtfertigen. ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5977
können durch entsprechend angepasste Schichtsysteme minimiert werden, wenn die Gestaltungsregelungen für Schichtarbeit, wie z. B. das Einschieben von Freischichten nach Nachtschichten, vorwärtsrollierende Wechselschichten, relativ kurze Schichtlängen für stark beanspruchende Tätigkeiten oder die Flexibilisierung von Anfangs- und Endzeiten sowie die Länge der einzelnen Schichten, berücksichtigt werden. Generell sollten ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 3381
- und Schichtarbeit möglichst kurze Nachtschichtfolgen von in der Regel nicht mehr als zwei bis vier Nachtschichten in Folge angestrebt werden.Auf die Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Thema Schichtarbeit weisen wir hin. ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 12941
Arbeitszeit dienstplanmäßig zu leistende Dienst zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr. Nachtschicht ist eine Schicht, die mehr als zwei Stunden der Nachtdienstzeit umfasst.(3) Der besonderen Beanspruchung der Arbeitskraft durch Nachtdienst ist bei der Dienstgestaltung Rechnung zu tragen.(4) Der Nachtdienst soll acht Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum nicht überschreiten. Die oberste Dienstbehörde kann für einzelne ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5322
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ermöglicht mit den Regelungen des § 15 ArbZG, dass die Aufsichtsbehörde für Saison- und Kampagnebetriebe eine von den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 11 Abs. 2 ArbZG abweichende längere tägliche Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bewilligt, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu an ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12452
Nach § 6 Nacht- und Schichtarbeit Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt folgendes:"(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen." Die Formulierung im Gesetz ist hier eindeutig. Der Arbeitgeber muss sich nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen richten. ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 29528
Nach § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Beschäftigte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.In Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn und Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Std. der Betrieb ruht.Nach § 10 Abs. 1 ArbZG dürfen ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 27521
Im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit liegt die Obergrenze bei maximal 10 Stunden (§ 3 Arbeitszeitgesetz), zudem darf werktäglich im Halbjahresdurchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden (§3 Arbeitszeitgesetz). Im vorliegenden Fall werden wie angegeben, diese Grenzen offensichtlich überschritten. Da mit dem Arbeitgeber nicht zu reden sein soll, bleibt betriebsintern nur die Mögli ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1080
Sonn- und Feiertagsarbeit (§§ 9 ff. Arbeitszeitgesetz - ArbZG): Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und Feiertagen von 00.00 bis 24.00 Uhr nicht beschäftigt werden. In Mehrschichtbetrieben mit regelmäßiger Tag und Nachtschicht kann die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn der Betrieb für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 529