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Ja, es ist eine Angebotsvorsorge anzubieten.DGUV Information 240-260 "Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“" steht unter dem Punkt 3.1 folgendes:"Gruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbarDie Atemwiderstände des Atemschutzgerätes beim Einatmen oder Ausatmen sind gering (bis 5 mbar bei einem Atemminutenvolumen ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42362
ist Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge (egal ob Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge) und ist für die Beschäftigten freiwillig (§ 6 ArbMedVV).Mit einer Untersuchung in der Pflichtvorsorge (oder auch Angebots- oder Wunschvorsorge) kann man zum Beispiel Beschwerden von Beschäftigten feststellen, weiß aber oftmals nicht, ob diese mit der Gefahrstoffbelastung zusammenhängen.Beim Biomonitoring hingegen ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 43738
der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Arbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen betriebsärztlichen Dienst anbietet. Wird durch die arbeitsmedizinische Untersuchung festgestellt, dass die weitere Verrichtung der Nachtarbeit für den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin gesundheitsgefährdend ist, hat der Arbeitgeber ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 1610
„Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“. Die in der ZED erfassten Daten können auf Wunsch auch für das Angebot nachgehender arbeitsmedizinischer Vorsorge durch den Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) sowie durch die Gesundheitsvorsorge (GVS) genutzt werden.Der Organisationsdienst für nachgehende ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43823
Nein, eine solche Regelung ist uns nicht bekannt.In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:"Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28960
klären. Er kann sinnvollerweise seinen Betriebsarzt informieren und sollte ihn bei Interaktionen zwischen seiner Erkrankung und der geschuldeten Arbeitsleistung informieren und sich dort Rat holen. Für den Arbeitgeber bestehen zunächst keine besonderen Pflichten, etwa für besondere arbeitsmedizinische Untersuchungen zu sorgen. Sollte es im Betrieb zu einem Ereignis gekommen sein, wie z.B ...
Stand: 10.05.2013
Dialog: 18498
Pflichtvorsorge notwendig. Der Arbeitgeber hat eine Angebotsvorsorge vorzusehen.Auf die Liste der CMR-Stoffe der DGUV und die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen weisen wir hin. ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
Gehört der Vermessungstechniker nicht zur Besatzung des Fahrzeugs, ist für ihn keine Tauglichkeit im Sinne der Vorschriften(Schiffspersonalverordnung-Rhein - RheinSchPersV) bzw. (Binnenschiffspersonalverordnung - BinSchPersV)erforderlich.Unabhängig davon kann im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine arbeitsmedizinische Untersuchung oder eine (gut begründete ...
Stand: 20.03.2022
Dialog: 43651
ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, einschließlich Arbeitsanamnese. Hält der Betriebsarzt zur Aufklärung und Beratung körperliche oder klinische Untersuchungen für erforderlich, so bietet er diese an.In der ArbmedVV steht in§ 4 Pflichtvorsorge(1) Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
eigenverantwortlich überzeugen. Auf § 11 - Arbeitsmedizinische Vorsorge des Arbeitsschutzgesetzes/ArbSchG in Verbindung mit der DGUV Empfehlung für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (bisher DGUV Grundsatz - G 25) weisen wir hin.Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 1932
) von der Krankenkasse erstattet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.Im Rahmen der durchzuführenden arbeitsmedizinischen Vorsorge prüft der Betriebsarzt/die Betriebsärztin u.a. die erforderlichen Immunitäten und führt eine Beratung durch. Ob ausreichend Immunitäten vorhanden sind, kann eventuell auch ohne Untersuchung durch Einsehen des Mutterpasses und des Impfausweis beurteilt ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV schreibt für hautresorptive Stoffe - wie Toluol und Xylol- die Pflichtvorsorge vor (im Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge, Teil 1c), wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Ansonsten greift die Angebotsvorsorge nach Teil 2. Zu prozentualen Anteilen wird hier keine Angabe gemacht.Die Frage ...
Stand: 16.02.2022
Dialog: 21828
sein (innerbetrieblicher Fahrausweis).Der Nachweis der körperlichen Eignung kann über die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung in Anlehnung an den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" erbracht werden. Das kann beispielsweise über eine Betriebsvereinbarung geregelt werden."In den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen - Ausbildung und Beauftragung der Fahrer ...
Stand: 25.10.2018
Dialog: 4758
am vorgesehenen Einsatzort erforderlich. Die Beratung schließt insbesondere Hinweise auf eine erforderliche Malaria- und/oder Impfprophylaxe ein. Art und Umfang der Vorsorge (Untersuchung) sollten sich nach dem DGUV Grundsatz G 35„Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen“7 richten.(...)Die Pflicht zu weiteren arbeitsmedizinischen Vorsorgen über den Anlass ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 7668
In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:"Tätigkeiten an BildschirmgerätenDie Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 30887
In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
Im § 7 Abs. 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV, findet sich folgendes : "(...) Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben (...)" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination ...
Stand: 07.05.2016
Dialog: 26559
Einen gesetzlichen Dosiswert / Schwellenwert, ab dem eine zwingende und ausschließliche arbeitsmedizinische Untersuchung der Augenlinse vorgeschrieben ist, existiert in dem Sinne nicht. Es ist hierzu im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich ionisierender Strahlung grundsätzlich immer das gesamte Expositionsszenario am Arbeitsplatz des jeweiligen Mitarbeiters zu betrachten und zu bewerten ...
Stand: 22.10.2020
Dialog: 43301
wäre zu prüfen, ob für die Beschäftigten die arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" durchzuführen ist. Dies vor allem auf Grund der Verpflichtung des Arbeitgebers, Aufgaben nur an dafür geeignete Beschäftigte zu vergeben (2).EinweisungDer Mitfahrer muss zumindest eine Unterweisung über mögliche Gefährdungen (z. B. Bewegungen ...
Stand: 07.09.2021
Dialog: 16729
Vorbemerkung: Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt keine speziellen Untersuchungen zum Mutterschutz oder zum Schutze des ungeborenen Kindes. Hier wird ganz allgemein der Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit Biostoffen geregelt. Hinweise, wie speziell bei Schwangeren verfahren werden soll, enthält die ArbMedVV darüber hinaus nicht. Frage I: In § 6 Abs. 2 ArbMedVV ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187