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Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I, Ziff. 1.4.2.2 müssen bewegliche Schutzeinrichtungen einer Maschine, wie z. B. eine Schutztür, u. a. mit einer Kopplung ausgerüstet sein, so dass die beweglichen Teile nicht in Gang gesetzt werden können, solange ein Erreichen dieser Teile möglich ist. Sie müssen stillgesetzt werden, sobald sich die Schutzeinrichtung nicht mehr in Schließstellung ...
Stand: 25.02.2023
Dialog: 956
Zunächst muss geprüft werden, ob der Anhänger überhaupt in der Lage ist die Ladung aufzunehmen. Zu beachten ist die max. Zuladung des Anhängers und die zulässige Stützlast an der Anhängerkupplung.Bei palettierter Ware eignen sich zur Ladungssicherung am besten Zurrgurte mit Ratsche oder Ladungssicherungsnetze. So wird ein Verrutschen der Ladung auch auf schlechten Straßen, bei plötzlichen ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11618
die Fackel für sich schon eine Maschine im Sinne der Die Richtlinie 2006/42 EG - Maschinenrichtlinie - darstellt. Eine Maschine ist u. a. definiert als „eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen (...) Kraft ausgestattete (...) Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 23031
Ja, auch ein manuelles Messgerät wird durch den Einbau eines Lüftermotors zur Maschine gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Mit dem Einbau eines Lüftermotors erfüllt das Messgerät die Begriffsbestimmung "Maschine" nach Artikel 2 Buchstabe a) der Maschinenrichtlinie. Sofern das Messgerät nicht unter eine der Ausnahmen nach Artikel 1 Absatz 2 (z. B. unter h) "Maschinen, die speziell ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 43495
Die neue CNC-Drehmaschine und das vorhandene Stangenladesystem zusammen sind Maschinen/unvollständige Maschinen im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), die als Gesamtheit funktionieren. Für die Beurteilung, ob nach der Maschinenrichtlinie für die entstandene Gesamtheit der Maschinen Maßnahmen nach der Maschinenrichtlinie erforderlich sind, sind zwei Varianten zu betrachten. 1 ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
Stapler-Tender sind „auswechselbare Ausrüstung“ i. S. des Art.2 b) der Maschinenrichtlinie, d.h. "eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern". Damit fallen diese Produkte unter den Geltungsbereich des Art. 1 b) der Maschinenrichtlinie. Solche auswechselbaren Ausrüstungen ...
Stand: 26.11.2020
Dialog: 43185
Diese Frage kann pauschal nicht beantworten werden, da es nach unserem Kenntnisstand hierzu keine konkreten Ausführungen in Vorschriften zu dieser Problematik gibt.Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten.Hersteller von Maschinen bzw. Anlagen haben die Maschinenrichtlinie 2006/42 EG (MRL) zu beachten.Nach Anhang I "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion ...
Stand: 15.06.2019
Dialog: 12243
Zur Frage, ob Transportgeräte als Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie anzusehen sind oder nicht, gibt es einen Leitfaden der EU-Kommission (Classification of equipment used for lifting loads with lifting machinery): . Hiernach sind weder Paletten noch Gitterboxen Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie. Bei der Beurteilung, inwieweit Ihre Transportvorrichtungen ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 7604
a) Der Motorenprüfstand ist eine Maschine oder unvollständige Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und unterliegt auch dieser, da der Motorenprüfstand nicht als Maschine für Forschungszwecke angesehen werden kann.Begründung:Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
Betriebsanweisungen zur bestimmungsgemäßen Verwendung und die Unterweisung der Beschäftigten nach § 12 BetrSichV. Hierbei wird er in der Regel seine Sicherheitsfachkraft um Unterstüzung bitten.Sofern die Pressenkraft einer Handhebelpresse ausschließlich mechanisch durch menschliche Muskelkraft übertragen wird, fällt diese nicht unter den Gültigkeitsbereich der Maschinenrichtlinie. Wenn die Muskelkraft z.B ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 8683
. Juni 2015 errichtet und verwendet wurden (also auch Aufzuganlagen nach Maschinenrichtlinie und Altaufzuganlagen vor 1999) ausgedehnt, indem diese bis zum 31. Dezember 2020 den Anforderungen des Anhangs 1 Nummer 4.1 BetrSichV entsprechen müssen. Ein alleiniger Notruf mittels Hupe oder Schelle ist dann nicht mehr zulässig. Unabhängig davon kann auch in Zukunft der Notruf beim Pförtner als "ständig ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25363
Im Anhang 3 - Tabelle 1 der DGUV Information 209-036 "Bandsägewerke" findet sich eine Tabelle mit einer Zusammenstellung baujahrabhängiger Anforderungen an Bandsägen.Danach muss bei Blockbandsägen mit CE-Kennzeichnung mit zugänglichen Sägeblatt die gebremste Auslaufzeit weniger als 10 sec betragen, oder bei einer Hochlaufzeit von mehr als 10 sec kleiner als die Hochlaufzeit sein; max. 30 sec ...
Stand: 23.04.2018
Dialog: 11950
. ProdSV (Maschinenverordnung) i.V.m. der Maschinenrichtlinie oder mindestens der Anhang 1 Nr. 1 und 2 der BetrSichV anzuwenden.Bezogen auf Gefahren beim Rückwärtsfahren ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung folgendens zu berücksichtigen: Vom Bedienungsstand aus muss sich das Bedienungspersonal vergewissern können, dass sich keine Personen oder Hindernisse im Gefahrenbereich aufhalten oder befinden ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 2227
erstmaligen Inverkehrbringens geltenden Maschinenrichtlinie entsprechen.Ist das Förderband bereits vor dem 1.1.1995 erstmalig in den Verkehr gebracht worden, so sind die Anforderungen der damals gültigen Unfallverhütungsvorschriften (z. B. UVV VBG 5 "kraftbetriebene Arbeitsmittel" oder UVV VBG 10 "Stetigförderer") heranzuziehen.Der Arbeitgeber, der das Förderband seinen Arbeitnehmern als Arbeitsmittel ...
Stand: 28.06.2013
Dialog: 18859
Sicherheitsbauteile, die zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und vom Hersteller der ursprünglichen Gesamtmaschine (hier das kraftbetätigte Tor) geliefert werden, sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen (Artikel 1 Absatz 2 a der Maschinenrichtlinie - siehe auch Seite "Maschinen" der BAuA) und sind demnach nicht extra zu kennzeichnen. ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 16390
Für die Beurteilung, ob eine Zusammenstellung einzelner Maschinen eine „Gesamtheit von Maschinen“ i.S. der Maschinenrichtlinie - Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen vom 17. Mai 2006 - darstellt, wird die „Interpretation des in der Maschinenverordnung bzw. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benutzten Begriffes „Gesamtheit von Maschinen“ vom 5. Mai 2011 ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
Aufgrund der Fragestellung wird davon ausgegangen, dass Sie Hersteller einer "Gesamtheit von Maschinen" im Sinne Art. 2 a) vierter Spiegelstrich der RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) sind. Als Hersteller einer Maschine sind Sie verpflichtet ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 der RL 2006/42/EG für die gesamte Maschine durchzuführen. Im Rahmen der nach Anhang I RL 2006/42/EG ...
Stand: 09.04.2014
Dialog: 20858
zu treffen, damit Instandhaltungsarbeiten sicher durchgeführt werden können. Zudem sind die grundlegenden Anforderungen des Anhangs I, Nummer 1.1.2 der Maschinenrichtlinie einzuhalten. Demnach sind Maschinen so zu bauen, dass keine Unfallgefahren bei Betrieb und Wartung auftreten. Dies gilt selbst dann, wenn vorhersehbare ungewöhnliche Situationen auftreten können (z.B. Stolpern, etc ...
Stand: 27.01.2022
Dialog: 43627
Ja!Begründung:Die relevante Vorschrift zur Beantwortung Ihrer Frage ist die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)Gem. Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Hierzu gehört, dass die speziellen technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen gemäß Anhang VII ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42373
Bei der Konstruktion und dem Bau der Maschine hat der Hersteller gem. Nr.1.1.2. „Grundsätze für die Integration der Sicherheit“ des Anhangs I der Maschinenrichtlinie folgendes zu beachten: "a) Die Maschine ist so zu konstruieren und zu bauen, dass sie ihrer Funktion gerecht wird und unter den vorgesehenen Bedingungen - aber auch unter Berücksichtigung einer vernünftigerweise vorhersehbaren ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25341