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der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten.Natürlich spielt auf einer Baustelle die Baustellenverordnung (BaustellV) eine Rolle. Hier wird in § 3 der Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrere Arbeitgeber tätig werden, einen oder mehrere Koordinatoren ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
werden die Leiharbeitnehmer vom Entleiher in den eigenen Betrieb integriert und sind von ihm wie eigene Arbeitnehmer anzuweisen. Wenn im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag keine Regelungen in Bezug auf Überstunden getroffen wurden, kann der Entleiher sie im Rahmen der ihm zustehenden Dispositions- und Weisungsbefugnis im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten anordnen. Üblicherweise erfolgt hier aber eine Abstimmung zwischen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 1030
Beide Funktionen schließen sich de facto und auch formalrechtlich nicht gegenseitig aus. Es ist aber zu bedenken, dass der Koordinator nach der BaustellV vom Bauherrn beauftragt und in dessen Verantwortung tätig wird, die Person die gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1, die Arbeiten aufeinander abstimmt handelt jedoch im Auftrag eines oder mehrerer Arbeitgeber. Wirklich sinnvoll ist eine Beauftragung ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 4340
abzustellen. Nur wer unmittelbar auf die Verhältnisse einwirken kann, ist in der Lage, sachgerecht Verantwortung wahrzunehmen. Deshalb können Pflichten im Arbeitsschutz nur soweit übertragen werden, wie die Weisungsbefugnis desjenigen reicht, der die Pflichten wahrnehmen soll. Fehlt die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme oder Gestaltung, wird nur die Verantwortung getragen, die jeder bzw ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43607
werden, so dass diese Montagearbeiten auch die Arbeitssicherheit dieser Personen beeinflussen. Dieser Umstand muss vom Bauherrn berücksichtigt werden, indem er schon während der Planung und später bei der Ausführung der Bauarbeiten einen geeigneten Koordinator gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) bestellt. Es bietet sich an, dass der Auftragnehmer der Stahlbau-Montagearbeiten eng mit dem vom Bauherrn ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 4998
der "Koordinierung" eingeführt: (1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen. (1a) Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18749
Ja, der extern beauftragte, geeignete Koordinator kann im Rahmen seines Auftrages die Pflichten des "beauftragten Dritten" nach Baustellenverordnung (BaustellV) wahrnehmen. In der Praxis würde aber zunächst die Beauftragung als „beauftragter Dritter“ nach § 4 der BaustellV durch den Bauherrn erfolgen. Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.Ab dem Beauftragungszeitpunkt sind vom „Dritten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924
sich zunächst keine Befugnisse gegenüber den ausführenden Bauunternehmen ableiten. Z. B. hat der Koordinator aus seiner unterstützenden und beratenden Funktion heraus keine Weisungsbefugnisse gegenüber Beschäftigten der bauausführenden Unternehmen.Im Falle von Abweichungen vom SiGe-Plan oder Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften hat er zumindest die verantwortlichen Arbeitgeber und den Bauherren hierauf ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 1203
werden (durch den Koordinator selbst). Anschließend können die Aufzeichnungen übermittelt und besprochen werden.Turnusmäßige Rundgänge eines Beschäftigten mit einer Datenbrille und auf Basis der Aufnahmen seine Berichte erstellen?Der Koordinator hat eine Schlüsselfunktion bzw. Schlüsselstellung. Er hat Koordinierungspflichten in der Planungsphase und in der Ausführungsphase, deren Umfang allerdings gesetzlich ...
Stand: 15.04.2025
Dialog: 44100
Grundsätzlich sieht die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen gesonderten Qualifikationsnachweis für den Koordinator vor. Er muss "geeignet" sein (BaustellV, §3 (1)).Diese Eignung wird in der RAB 30 (Geeigneter Koordinator) spezifiziert. Auch hier wird kein bestimmter Qualifikationsnachweis gefordert. Die Forderung nach einer Fortbildung, freiwillig oder zwingend, wird nicht gestellt.Weit ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 18803
Ein besonderer Baustellenleiter muss durch die auftraggebende Firma nicht bestellt werden.Sofern der Auftraggeber (also der Bauherr) nicht in der Lage ist, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung selbst durchzuführen, muss ein externer Koordinator bestellt werden. Dies ist in dem von Ihnen geschilderten Fall ja auch geschehen.Dem Koordinator ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 4184
Zur Beantwortung der Frage ist die Baustellenverordnung (BaustellV) heranzuziehen. In § 3 Koordinierung heißt es dort:"(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der nach § 4 Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 17555
Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankerten organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Der Generalunternehmer kann im Rahmen der BaustellV nur als Beauftragter (Dritter) des Bauherrn tätig werden. Der Koordinator ist nach der BaustellV nur dem Bauherrn ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2094
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, SiGePlan gestellt.Sowohl Sie als auch Ihr Auftraggeber müssen sich aber sicher sein können, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen besitzen. Die für die Erarbeitung des SiGe-Plans erforderlichen baufachlichen Kenntnisse dürfen nicht unterschätzt werden! Die RAB 30 - Geeigneter Koordinator gibt unter Ziffer 4 einen Überblick über die Qualifikation ...
Stand: 13.01.2018
Dialog: 2047
Für einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator reicht die Sifa-Ausbildung allein nicht aus. Koordinatoren müssen darüber hinaus auch über baufachliche Kenntnisse und Erfahrungen sowie über spezielle Koordinatorenkenntnisse verfügen. Hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationskriterien verweisen wir auf die RAB 30. ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 2105
Hierzu ist in § 3 Absatz 1 Baustellenverordnungverordnung (BaustellV) folgendes nachzulesen:"Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen." ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2102
Die Baustellenverordnung enthält keine Aussage zum Zeitaufwand, der für die Koordinierung einer Baustelle erbracht werden muss. Einen Richtwert zur Erfüllung der Koordinationsaufgabe, ähnlich wie bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit in Abhängigkeit von den Personentagen oder dem Gefährdungspotenzial, ist also nicht vorgegeben. So lange hierzu keine Regelung existiert, wird zunächst „lediglich ...
Stand: 03.02.2025
Dialog: 6295
in der Regel dessen Anwesenheit vor Ort sowie Weisungsbefugnis voraus.In § 6 DGUV Vorschrift 1, wird die Zusammenarbeit mehrer Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. Hier wird gefordert, dass die beteiligten Unternehmen eine Person bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Liegen Arbeiten mit besonderen Gefahren vor, ist die Person mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 6163
Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse sowie - Berufliche Erfahrung in Planung und/oder Ausführung verfügen. Einen gesonderten Qualifikationsnachweis für Koordinatoren fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) nicht.Nähere Informationen ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 2108
Die Anforderung an einen SiGe-Koordinator ist über die Baustellenverordnung (BaustellV) in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) konkretisiert. Die RAB 30 beschreibt die Anforderungen gegliedert in baufachliche-, arbeitsschutzfachliche- und spezielle Koordinatorenkenntnisse sowie die Berufserfahrung. Ein Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren sieht die BaustellV ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 15356