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für Gefahrstoffe der Gefahrstoffverordnung. Der Geltungsbereich dieser Verordnung wird allerdings durch das zugrundeliegende Chemikaliengesetz eingeschränkt. Nach § 2 des Chemikaliengesetzes gelten die Vorschriften des Dritten Abschnitts ChemG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung) sowie einige weitere Paragraphen dieses Gesetzes nicht für kosmetische Mittel, Arzneimittel und Medizinprodukte. Das heißt ...
Stand: 23.11.2022
Dialog: 42519
Die Frage wird durch die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", Punkt 4.3 Absatz 3 beantwortet. Dort heißt es: "Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 29910
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter der Nummer 4.3 "Kennzeichnung" Absatz 13 hierzu nachzulesen:"Etiketten oder Kennzeichnungsschilder sind deutlich sichtbar und dauerhaft anzubringen und dürfen nicht überschrieben werden. Ungültig gewordenen Etiketten und Schilder sind zu entfernen, zu überkleben oder anderweitig unkenntlich ...
Stand: 15.04.2024
Dialog: 43914
Die Kennzeichnung mit dem Gefahrenpiktogramm GHS09 ergibt sich nicht aus der Wassergefährdungsklasse, sondern ausschließlich aus der Einstufung gemäß Anhang I Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).Die Einstufung in eine Wassergefährdungsklasse ist eine Vorgabe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV); in dem Bewertungssystem des Anhangs I ...
Stand: 16.06.2021
Dialog: 43546
Sie zitieren mit § 2 (1) die Defintion des Begriffs Gefahrstoff "im Sinne dieser Verordnung". Daher ist im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein Stoff mit AGW Wert (z. B allgemeiner Staubgrenzwert) als Gefahrstoff anzusehen.Sie haben also zu prüfen, ob von dem Produkte eine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht (= Gefährdungsbeurteilung) und ggf. mit Maßnahmen des Arbeitsschutzes ...
Stand: 16.08.2022
Dialog: 43697
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter dem Punkt 4.5.3 zu der Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in Rohrleitungen folgendes nachzulesen:"(1) Nicht erdverlegte Rohrleitungen, in denen gefährliche Stoffe und Gemische von einer Anlage zu einer anderen, oder auf einem Werksgelände von einem Betriebsgebäude zu einem anderen befördert ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 42646
In der Technischen Regel für Gefahrstoffe 200 "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen" heißt es im Abschnitt 6.16 "Zubereitungen, die im Einzelhandel angeboten werden bzw. für jedermann erhältlich sind": (6) Unabhängig von ihrem Fassungsvermögen müssen die Behälter von Zubereitungen, die im Einzelhandel angeboten werden bzw. für jedermann erhältlich ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 17844
Nach § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10044
)oder gemäß TRGS 201 mit dem entsprechendem GHS-Piktogramm:GHS05 „Ätzwirkung“ bzw.GHS07 „Ausrufezeichen“zu kennzeichnen.Hinweis: Weitere Kennzeichnungen können auf Grund zusätzlicher gefährlicher Eigenschaften und spezifischer Gefährdungen notwendig sein und müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Dazu werden auch in der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
Sicherheitsmaßnahmen enthält; vorzugsweise ist eine Kennzeichnung zu wählen, die der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 oder nach den Übergangsvorschriften dieser Verordnung der Richtlinie 67/548/EWG oder der Richtlinie 1999/45/EG entspricht und Apparaturen und Rohrleitungen so gekennzeichnet sind, dass mindestens die enthaltenen Gefahrstoffe sowie die davon ausgehenden Gefahren eindeutig identifizierbar sind.Nummer 4.4 ...
Stand: 03.05.2023
Dialog: 16278
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 28.02.2023
Dialog: 43771
verantwortlich.Für die richtige Einstufung ist die genaue Kenntnis des Stoffes oder der Zusammensetzung des Gemisches erforderlich. Hilfe bietet hier die DGUV Information 213-034 "GHS – Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen". Bei bleihaltigen Gemischen, die eine Kennzeichnung mit dem GHS08-Piktogramm und dem H-Satz 360FD erfordern, sind bei der Abgabe die Vorschriften ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42448
(GefStoffV). Konkretisiert werden diese in der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen".Unter dem Punkt 4.1 Absatz 2 ist hier folgendes nachzulesen:"Innerbetrieblich hergestellte Stoffe und Gemische, die nicht in Verkehr gebracht werden, hat der Arbeitgeber selbst einzustufen und zu kennzeichnen. Dies gilt auch für beschaffte Stoffe und Gemische, wenn Anhaltspunkte ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 42488
für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" finden sich unter Punkt 5.2 "Gefahrstoffe" nähere Erläuterungen:„(1) In § 2 GefStoffV ist festgelegt, was ein Gefahrstoff ist. Die nachfolgenden Absätze erläutern diese Begriffsbestimmung.(2) Alle nach CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, CLP-VO) als gefährlich eingestuften Stoffe, Gemische ...
Stand: 26.10.2021
Dialog: 43601
Die gesetzliche Grundlage zu dem Verbot der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen mit Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln ergibt sich aus § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 13715
In der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" ist im Kapitel 2.24 "Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten)" die erforderliche PSA abhängig vom Strahlverfahren aufgeführt (Nr. 3.3.1):"Der Unternehmer hat Versicherten, die durch Strahlmittel oder beim Strahlen freiwerdende Gefahrstoffe gefährdet werden können, folgende persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen:1 ...
Stand: 11.07.2019
Dialog: 5546
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen..."Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"...In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber ...
Stand: 25.09.2019
Dialog: 42852
Vorbemerkungen: Die Maßnahmenstufen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) stellen ein gestuftes Schutzmaßnahmenkonzept dar, dessen Anwendung nicht mehr an die Kennzeichnung, sondern nunmehr ausschließlich an die Gefährdungsbeurteilung geknüpft ist. Die Maßnahmenstufen beinhalten technische, organisatorische, hygienische und persönliche Schutzmaßnahmen, die grundsätzlich geeignet ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist zur Kennzeichnung von Rohrleitungen unter der Nummer 4.5.3 folgendes nachzulesen:"(1) Nicht erdverlegte Rohrleitungen, in denen gefährliche Stoffe und Gemische von einer Anlage zu einer anderen, oder auf einem Werksgelände von einem Betriebsgebäude zu einem anderen befördert werden, sind gemäß Nummer 4.3 Absatz 5 ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43029
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 GefStoffV hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen..."Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"...In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 01.07.2023
Dialog: 6593