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Bei Schülerfirmen handelt es sich in der Regel um Schulprojekte im Rahmen der schulischen Ausbildung. Hier greifen die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Unfallkasse. Das Portal "Sichere Schule" bietet umfangreiche Informationen zur Gestaltung von Fach- und Unterrichtsräumen.Für Schulen/Schülerfirmen sind folgende DGUV Vorschriften zu beachten (Auszug):DGUV Vorschrift 81 (bisher: GUV-V ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 13309
Für den Bau und die Ausstattung von Kindergärten gibt es diverse Regelungen und Vorschriften (Landesbauordnung, Arbeitsstättenverordnung, Regelwerk der Unfallversicherungsträger UVVen). Besonders relevant sind z.B.: - UVV Kindertageseinrichtungen GUV-V S2 - Regel Kindertageseinrichtungen BG/GUV-SR S2 - Information Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen GUV-SI 8066 - Information Sicherheit ...
Stand: 25.09.2015
Dialog: 13181
In Ihrem Fall liegt Ihr Arbeitsbereich eventuell im Grenzbereich eines Lärmbereichs. Je nach Fahrzeugart, Straßenbeschaffenheit, Witterung und Verkehrsbelastung können an Bundesstraßen Geräuschimmissionen 75 bis 80 dB(A) auftreten (Beurteilungspegel nach RLS-90, 6 bis 22 Uhr, Tag). Entsprechend der GUV-V B3 „Lärm“ wäre dies noch kein Lärmbereich, dauerhafte Gehörschäden wären auszuschließen ...
Stand: 04.08.2017
Dialog: 3830
und Informationen zur sicheren Gestaltung von Spielplätzen/Spielbereichen können der DGUV Vorschrift 81 (bisher: GUV-V S 1) "Schulen" und den Merkblättern der Unfallkassen entnommen werden. Hilfreich sind z. B. die DGUV Information 202-063 (bisher: GUV-SI 8073) "Schulhöfe", die DGUV Information 202-022 (bisher: GUV-SI 8017) "Außenspielflächen und Spielplatzgeräte" sowie die DGUV Information 202-052 (bisher: GUV ...
Stand: 24.09.2015
Dialog: 6253
Der Unterschied liegt in der Herkunft der Vorschriften. Die DGUV Vorschrift 3 entstammt den gewerblichen Unfallversicherungsträgern, während die DGUV Vorschrift 4 den Unfallkassen entstammt. Dies ist auch an der alten Bezeichnung BGV A3 oder GUV-V A 3 zu erkennen. ...
Stand: 23.03.2022
Dialog: 43654
Auch nach Bekanntgabe der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gelten die selben Regelungen, bezüglich der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, wie bisher. Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist der § 22 SGB VII dort heißt es: In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherhe ...
Stand: 21.12.2014
Dialog: 22769
Der Unterschied liegt in der Herkunft der Vorschriften. Die DGUV Vorschrift 15 entstammt den gewerblichen Unfallversicherungsträgern ("Berufsgenossenschaften"), während die DGUV Vorschrift 16 den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand ("Unfallkassen") entstammt. Dies ist auch an der alten Bezeichnung BGV B11 oder GUV-V B 11 zu erkennen. Inhaltlich sind hier keine großen Unterschiede ...
Stand: 19.02.2023
Dialog: 42903
Fahrzeug befindet. Siehe § 2 der Unfalverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1) sowie Arbeitsstättenrichtlinie ASR 12/1–3 „Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände“; siehe auch Abschnitt 5.7 dieser GUV-Regel. 4.9.2 Hoch gelegene Arbeitsplätze müssen sicher erreicht werden können. Das sichere Erreichen wird gewährleistet, wenn z.B. feste Treppen, Laufstege, Aufzüge eingebaut ...
Stand: 23.02.2015
Dialog: 23181
Hinweis: die in der Frage angesprochene BGI/GUV-I 850-0 hat eine neue Bezeichnung: DGUV-Information 213-850 - Sicheres Arbeiten in Laboratorien. Die DGUV-Information 213-850 und die TRGS 526 "Laboratorien" haben identische Anwendungsbereiche. "Diese BGI/GUV-I (TRGS 526) findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 14269
für einen Unfall im Betrieb eines Versicherten bei der Durchsetzung seiner Leistungsansprüche gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention” (BGV/GUV-V A1 A1) lässt offen, in welcher Form die Erfassung der zu dokumentierenden Daten zu erfolgen hat. Es steht dem Unternehmer frei, ob er die Dokumentation in einem Verbandbuch, dem Verbandblock ...
Stand: 25.09.2014
Dialog: 22007
Das A weist darauf hin, dass sich die Forderung aus dem Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergibt. Beispielsweise finden sich die Anforderungen an Türen und Tore unter der Nummer 1.7 des Anhangs der ArbStättV. Diese Anforderungen werden konkretisiert in der ASR A1.7.Steht an Stelle eines A ein V dann bedeutet dies, dass die Forderung sich direkt aus der Verordnung ergibt ...
Stand: 02.05.2018
Dialog: 42274
. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen. Diese Vorschrift wird durch § 3 der DGUV Vorschrift 48 (bisher: GUV-V C 52) "Straßenreinigung" ergänzt ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 2937
von der ordnungsgemäßen Ausführung überzeugen. Entweder durch eigene Überprüfung oder, gerade bei Anlagen in explosionsgefährdetene Bereichen, mittels Prüfung nach §§ 15 ff. bzw. Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung.Weitere Vorgaben enthalten auch die Regelungen im Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften/Unfallkassen): DGUV Vorschrift 22 (bisher: BGV/GUV-V C5), DGUV R 103-003 (bisher: BGR ...
Stand: 21.01.2018
Dialog: 4321
die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. In der DGUV Information 205-23 "Brandschutzhelfer" (bisher BGI/GUV 5182) heißt es unter Nr. 1.2: "Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer ...
Stand: 25.09.2014
Dialog: 22008
Gemäß der für Betriebe des öffentlichen Dienstes geltenden DGUV-Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass in seinem Verantwortungsbereich genutzte elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden. Hierzu beauftragt er in der Regel Elektrofachkräfte. Eine für Ihren Fall korrekte Minimallösung würde ...
Stand: 28.07.2016
Dialog: 27152
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Spannungsprüfer um ein elektrisches Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3. Dies ergibt sich aus der Begriffsdefinition des § 2 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 3:"(1) Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42815
Anhang V der REACH-Verordnung listet Stoffe auf, welche nach Art. 2 Abs. 7 b von der Registrierungspflicht ausgenommen sind. Unter Nr. 4 dieses Anhangs heißt es:„4. Stoffe, die nicht als solche hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden und die durch eine chemische Reaktion entstanden sind, zu der es in folgenden Fällen gekommen ist:a) Ein (…) pH-Neutralisierungsmittel (…) erfüllt ...
Stand: 25.07.2019
Dialog: 42786
Technische Unterlagen müssen sich nicht im Gebiet der Gemeinschaft befinden. Sie müssen jedoch von der in der Konformitätserklärung genannten Person in angemessener Frist zusammengestellt und zur Verfügung gestellt werden können. Dies kann der Ziffer 2 Anhang VII der "neuen" Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entnommen werden. ...
Stand: 12.07.2016
Dialog: 830
."Weitere Informationen finden sich in dem DGUV Grundsatz 309-001 "Prüfung von Kranen". Dort heißt es unter dem Punkt 3.4.4.1:"Krane sind gemäß § 26 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane” (BGV/GUV-V D6) entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.Während des Betriebes sind Abweichungen ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 30885
Grenzwerte für die Lärmbelastung an Arbeitsplätzen sind in der Arbeitsstättenverordnung enthalten. Gehörgefährdender Lärm liegt ab einem Beurteilungspegel von 85 dB(A) vor (siehe auch Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" GUV-V B3). Dieser Beurteilungspegel ist allerdings der Mittelwert über ein 8h Arbeitstag und wird nach DIN 45645 Teil 2 ermittelt. Rechnerisch müsste ein Pegel von ca. 92 dB ...
Stand: 24.05.2006
Dialog: 2446