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Muss in Grund- und weiterführenden Schulen grundsätzlich ein separater Sanitäts-/Erste-Hilfe-Raum vorhanden sein?
KomNet Dialog 43840
Stand: 02.07.2024
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Schulen, Kindergärten
Frage:
Muss in Grund- und weiterführenden Schulen grundsätzlich ein separater Sanitäts-/Erste-Hilfe-Raum vorhanden sein?
Antwort:
Die DGUV Vorschrift 81 "Schulen" führt unter "Erste Hilfe" Folgendes auf:"
"§ 28.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für eine wirksame Erste Hilfe für Schülerinnen und Schüler die erforderlichen Einrichtungen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.
Zu § 28:
Dies ist erreicht, wenn die Hinweise in der GUV-Information „Erste Hilfe in Schulen“ (GUV-SI 8065, bisher GUV 20.26) und die entsprechenden Ausführungen in der GUV-Regel „Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht“ (GUV-SR 2003, bisher GUV 19.16) beachtet werden."
In der DGUV Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen" ist unter Nummer 2.2 "Muss ein Erste-Hilfe-Raum vorhanden sein?" Folgendes nachzulesen:
"In allen Schulen muss mindestens ein Raum vorhanden sein (z.B. „Erste-Hilfe-Raum“), in dem verletzte Schülerinnen und Schüler betreut werden. Dieser sollte sich zu ebener Erde in zentraler Lage im Gebäudekomplex der Schule, im Bereich der Werkstätten und/oder in der Sporthalle befinden und für den Rettungsdienst gut zugänglich sein.
Dieser Raum muss mindestens mit
• einem kleinen Verbandkasten
• nach DIN 13157:2021-11 „Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C“
• sowie einer Krankentrage nach DIN 13024-1:2016-09 „Krankentrage – Teil 1: Mit starren Holmen; Maße, Anforderungen, Prüfung“ oder DIN 13024-2:2016-09 „Krankentrage – Teil 2: Mit klappbaren Holmen; Maße, Anforderungen, Prüfung“
• oder einer Liege ausgerüstet sein.
Auch sollte ein Waschbecken mit fließend kaltem und warmem Wasser vorhanden sein."
Auf die Informationen der Unterseite "Erste Hilfe" der Seite "Sichere Schule" der Unfallkasse NRW möchten wir hinweisen.